Diese Änderungen plant Özdemir bei der GAP-Agrarförderung ab 2025
Mehr Geld fürs Grünland auf Kosten der Basisprämie: So will Agrarminister Cem Özdemir die GAP-Agrarförderung 2025 ändern. Auch emissionsarme Düngetechniken sollen profitieren. Die Diskussionen starten jetzt.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) will 2025 nun doch noch Änderungen bei der GAP-Agrarförderung umsetzen. Profitieren sollen davon insbesondere landwirtschaftliche Betriebe mit Grünland, zeigt ein Diskussionspapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), welches top agrar vorliegt.
Danach schlägt das BMEL für die Zeit ab 2025 zwei neue Öko-Regelungen vor. Sie sollen Betriebe mit Dauergrünland unterstützen und die Beiträge von Grünland zur Artenvielfalt und für den Klimaschutz honorieren.
Öko-Regelung für Grünland mit zweimaligem Schnitt
Zum einen soll es eine neue Öko-Regelung für Dauergrünland mit einer maximal zweimaligen Schnitthäufigkeit geben. Damit sollen Dauergrünlandflächen, die nicht öfter als zwei Mal pro Kalenderjahr gemäht werden, gefördert werden. Eine Beweidung soll nicht Teil der Förderbedingungen sein, sie wird aber explizit nicht ausgeschlossen, heißt es im Diskussionspapier. Für diese Maßnahme müssten allerdings noch mögliche Doppelförderungen zu bereits bestehenden Maßnahmen wie der Öko-Regelung 4 „Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes“ oder in den Agrarumwelt -und Klimamaßnahmen in der Zweiten Säule (AUKM) ausgeschlossen werden, heißt es.
Eine solche Öko-Regelung fürs Dauergrünland wird seit langem von vielen Verbänden aus der Landwirtschaft gefordert. Auch der Bauernverband hatte sich diesen zuletzt angeschlossen. In den Bundesländern drängen insbesondere Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf eine solche Förderung. Schleswig-Holsteins Agrarminister Werner Schwarz (CDU) hat sich bereits mehrfach persönlich für eine neue Öko-Regelung fürs Grünland ausgesprochen. „Für mich ist dabei besonders wichtig, dass es eine attraktive Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung geben muss“, hatte Schwarz im Vorfeld der letzten Agrarministerkonferenz (AMK) im September 2023 gesagt.
Öko-Regelung für emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger
Zusätzlich plant das BMEL eine neue Öko-Regelung unter dem Titel „Emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger“. Danach soll insbesondere die Anwendung der Schleppschuhtechnik und Schlitztechnik bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger gefördert werden. Es sollen daran alle Betriebsgrößen teilnehmen können. Offen ist, ob die Förderung nur fürs Grünland oder auch für den Acker gelten soll. Beides sei möglich und könne optional erweitert werden, heißt es in dem Diskussionspapier.
Die Maßnahme wird mit einer Wirkung für den Klimaschutz begründet. Ziel sei es damit zur Reduktion von Ammoniakemissionen, zum Luft- und Gesundheitsschutz und damit auch zum Klimaschutz beizutragen.
Geld aus der Basisprämie in die Öko-Regelungen
Das Geld für die neuen Öko-Regelungen soll aus einer Kürzung der Basisprämien kommen. Es werde in jedem Fall für die Einführung neuer Öko-Regelungen eine Erhöhung des Budgets erforderlich, heißt es in dem Diskussionspapier. Vorgesehen ist eine Anhebung des Budgets für die Öko-Regelungen um 5 Prozentpunkte. Die Steigerung soll durch die Absenkung der Einkommensgrundstützung gegenfinanziert werden. Ab dem Antragsjahr 2025 könnte damit die Basisprämie für alle Betriebe um 13 €/ha auf 139 €/ha fallen.
Öko-Regelungen sind Maßnahmen, die Landwirte freiwillig durchführen können und dafür über den Agrarantrag Prämien beantragen können. Sie sind mit der GAP-Agrarreform 2023 neu eingeführt worden. Die Teilnahme an den Öko-Regelungen soll Verluste bei der Basisprämie kompensieren können. Zudem soll mit den Öko-Regelungen die Agrarförderung zielgerichteter statt flächenorientiert ausgezahlt werden. Das Geld für die Öko-Regelungen kommt aus der Ersten Säule der Agrarförderung, aus der auch die Direktzahlungen, die jetzige Basisprämie bezahlt wird.
Aus 7 Öko-Regelungen würden 9
Bisher gibt es sieben Öko-Regelungen. Darunter fallen Maßnahmen für zusätzliche Flächen für Biodiversität wie Brachen, Blühstreifen und Altgrasstreifen, für vielfältige Fruchtfolgen mit Leguminosen, für die Agroforstwirtschaft, den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland.
Im Jahr 2023 haben die Landwirte die Möglichkeit, Öko-Regelungen durchzuführen, nur mäßig genutzt. Nur 60 % des dafür vorgesehenen Budgets haben sie ausgenutzt. 2024 soll die Nutzung nach dem Willen der Regierung höher ausfallen. Dafür haben Bund und Länder sich bereits auf die Erhöhung von Prämien und Erleichterungen bei den Bedingungen geeinigt. Die Verordnung dafür soll Ende November im Bundesrat beschlossen werden und damit für das Antragsjahr 2024 gelten.
Die neuen vorgeschlagenen Maßnahmen für 2025 will das BMEL jetzt mit den Ländern und den Verbänden diskutieren. Diese und kommende Woche soll es dazu mehrere Sitzungen geben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will damit auch einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Ampel umsetzen. Dort heißt es: „Die aktuelle Architektur (im nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Anmerk. d. Redaktion) wird spätestens zur Mitte der Legislaturperiode überprüft und im Sinne der Zielerreichung angepasst“.
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Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) will 2025 nun doch noch Änderungen bei der GAP-Agrarförderung umsetzen. Profitieren sollen davon insbesondere landwirtschaftliche Betriebe mit Grünland, zeigt ein Diskussionspapier des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), welches top agrar vorliegt.
Danach schlägt das BMEL für die Zeit ab 2025 zwei neue Öko-Regelungen vor. Sie sollen Betriebe mit Dauergrünland unterstützen und die Beiträge von Grünland zur Artenvielfalt und für den Klimaschutz honorieren.
Öko-Regelung für Grünland mit zweimaligem Schnitt
Zum einen soll es eine neue Öko-Regelung für Dauergrünland mit einer maximal zweimaligen Schnitthäufigkeit geben. Damit sollen Dauergrünlandflächen, die nicht öfter als zwei Mal pro Kalenderjahr gemäht werden, gefördert werden. Eine Beweidung soll nicht Teil der Förderbedingungen sein, sie wird aber explizit nicht ausgeschlossen, heißt es im Diskussionspapier. Für diese Maßnahme müssten allerdings noch mögliche Doppelförderungen zu bereits bestehenden Maßnahmen wie der Öko-Regelung 4 „Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes des Betriebes“ oder in den Agrarumwelt -und Klimamaßnahmen in der Zweiten Säule (AUKM) ausgeschlossen werden, heißt es.
Eine solche Öko-Regelung fürs Dauergrünland wird seit langem von vielen Verbänden aus der Landwirtschaft gefordert. Auch der Bauernverband hatte sich diesen zuletzt angeschlossen. In den Bundesländern drängen insbesondere Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf eine solche Förderung. Schleswig-Holsteins Agrarminister Werner Schwarz (CDU) hat sich bereits mehrfach persönlich für eine neue Öko-Regelung fürs Grünland ausgesprochen. „Für mich ist dabei besonders wichtig, dass es eine attraktive Öko-Regelung für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung geben muss“, hatte Schwarz im Vorfeld der letzten Agrarministerkonferenz (AMK) im September 2023 gesagt.
Öko-Regelung für emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger
Zusätzlich plant das BMEL eine neue Öko-Regelung unter dem Titel „Emissionsarme Ausbringung von Wirtschaftsdünger“. Danach soll insbesondere die Anwendung der Schleppschuhtechnik und Schlitztechnik bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger gefördert werden. Es sollen daran alle Betriebsgrößen teilnehmen können. Offen ist, ob die Förderung nur fürs Grünland oder auch für den Acker gelten soll. Beides sei möglich und könne optional erweitert werden, heißt es in dem Diskussionspapier.
Die Maßnahme wird mit einer Wirkung für den Klimaschutz begründet. Ziel sei es damit zur Reduktion von Ammoniakemissionen, zum Luft- und Gesundheitsschutz und damit auch zum Klimaschutz beizutragen.
Geld aus der Basisprämie in die Öko-Regelungen
Das Geld für die neuen Öko-Regelungen soll aus einer Kürzung der Basisprämien kommen. Es werde in jedem Fall für die Einführung neuer Öko-Regelungen eine Erhöhung des Budgets erforderlich, heißt es in dem Diskussionspapier. Vorgesehen ist eine Anhebung des Budgets für die Öko-Regelungen um 5 Prozentpunkte. Die Steigerung soll durch die Absenkung der Einkommensgrundstützung gegenfinanziert werden. Ab dem Antragsjahr 2025 könnte damit die Basisprämie für alle Betriebe um 13 €/ha auf 139 €/ha fallen.
Öko-Regelungen sind Maßnahmen, die Landwirte freiwillig durchführen können und dafür über den Agrarantrag Prämien beantragen können. Sie sind mit der GAP-Agrarreform 2023 neu eingeführt worden. Die Teilnahme an den Öko-Regelungen soll Verluste bei der Basisprämie kompensieren können. Zudem soll mit den Öko-Regelungen die Agrarförderung zielgerichteter statt flächenorientiert ausgezahlt werden. Das Geld für die Öko-Regelungen kommt aus der Ersten Säule der Agrarförderung, aus der auch die Direktzahlungen, die jetzige Basisprämie bezahlt wird.
Aus 7 Öko-Regelungen würden 9
Bisher gibt es sieben Öko-Regelungen. Darunter fallen Maßnahmen für zusätzliche Flächen für Biodiversität wie Brachen, Blühstreifen und Altgrasstreifen, für vielfältige Fruchtfolgen mit Leguminosen, für die Agroforstwirtschaft, den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland.
Im Jahr 2023 haben die Landwirte die Möglichkeit, Öko-Regelungen durchzuführen, nur mäßig genutzt. Nur 60 % des dafür vorgesehenen Budgets haben sie ausgenutzt. 2024 soll die Nutzung nach dem Willen der Regierung höher ausfallen. Dafür haben Bund und Länder sich bereits auf die Erhöhung von Prämien und Erleichterungen bei den Bedingungen geeinigt. Die Verordnung dafür soll Ende November im Bundesrat beschlossen werden und damit für das Antragsjahr 2024 gelten.
Die neuen vorgeschlagenen Maßnahmen für 2025 will das BMEL jetzt mit den Ländern und den Verbänden diskutieren. Diese und kommende Woche soll es dazu mehrere Sitzungen geben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will damit auch einen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Ampel umsetzen. Dort heißt es: „Die aktuelle Architektur (im nationalen Strategieplan der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Anmerk. d. Redaktion) wird spätestens zur Mitte der Legislaturperiode überprüft und im Sinne der Zielerreichung angepasst“.