Landwirte in Drittstaaten benötigen unter Umständen andere Pflanzenschutzmittel als ihre europäischen Kollegen. Daher sollte die EU bei Importen auch nicht unbedingt die strengen EU-Regeln für Pflanzenschutzmittel und deren Rückstände in Nahrungsmitteln anwenden.
Das fordert der Dachverband der europäischen Agrarhändler (COCERAL) gemeinsam den europäischen Malzproduzenten (Euromalt) und den Betreibern von Großsilos (Unistock), etwa an Häfen. Die Verbände veröffentlichten am 07. Februar ein gemeinsames Positionspapier.
Agrarhandel in Gefahr?
Allein um die Belange der Landwirte in Drittstaaten geht es den Verbänden allerdings nicht. Das Bündnis um Coceral, das unter anderem die Agrar-Multis ADM, Bunge und Cargill vertritt, sorgt sich um einen globalen Agrarhandel und dessen reibungslosen Ablauf.
Vor allem sogenannten Spiegelklauseln sind den Agrarhändlern ein Dorn im Auge – zumindest im Bereich des Pflanzenschutzes. Diese seien weder rechtlich solide noch politisch nützlich.
Das sind Spiegelklauseln
Spiegelklauseln sollen sicherstellen, dass landwirtschaftliche Produkte, die aus Drittländern in die EU eingeführt werden, nach denselben Standards erzeugt werden, die in der Union verwendet werden.
Was heißt das für den Pflanzenschutz?
Beim Pflanzenschutz hieße das: Ist ein Mittel in der EU verboten, würde auch für Importe eine Rückstandshöchstgehalt von Null gelten. Das könnte Landwirte in Drittstaaten vor Probleme stellen, die andere Kulturen in anderen Klimazonen anbauen als ihre europäischen Kollegen.
Laut der Agrarhandelsverbände könnte das die EU sogar vom internationalen Handel mit einzelnen Agrarprodukten abkoppeln.
Sie fordern unter anderem von den EU-Entscheidern:
Einvernehmliche Standards mit Drittstaaten setzen, nichts aufzwängen,
„Realistischere“ EU-Höchstwerte für Rückstandsgehalte von Pflanzenschutzmitteln, die das Risiko anhand realer Daten widerspiegeln und
Zielkonflikte bedenken, z.B. niedrigere PSM-Rückstände, dafür höhere Mykotoxinbelastung.
Gegenwind aus der Politik
In der EU-Politik sieht man das größtenteils anders. David Clarinval ist nicht nur belgischer Vize-Premier sondern auch Agrarminister. Aktuell steht er im Rahmen der rotierenden EU-Ratspräsidentschaft seinen europäischen Amtskollegen vor.
Mercosur nur mit Spiegelklauseln?
Clarinval stellte erst jüngst klar, dass das Mercosur-Freihandelsabkommen nur dann erfolgreich abzuschließen sei, wenn umfassende Spiegelklauseln enthalten seien. Nur so können man europäische Produktionsstandards und die EU-Landwirte, die sie einhalten müssten, schützen.
„Wenn der landwirtschaftliche Teil dieser Freihandelsabkommen keine Spiegelklauseln enthält, die zur Einhaltung der gleichen Standards verpflichten, werden wir das nicht akzeptieren“, schrieb Clarinval Anfang Februar beim Kurznachrichtendienst X.
Sur le #Mercosur si le volet agricole des ces accords de libre-échange ne comporte pas de clauses miroirs qui obligent à respecter les mêmes normes, nous ne l’accepterons pas. Cette concurrence déloyale n'est pas acceptable.
— David Clarinval (@DavidClarinval) 1. Februar 2024
Es könne nicht sein, dass „wir heute Eier importieren von Hennen aus Käfigen, die wir in Drittländer verkauft haben, weil wir sie bei uns verboten haben“, so Clarinval weiter.