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topplus Betriebs- und Haushaltshilfe

"Erst beim zweiten Kind bekam ich eine Hilfe!"

Die niedersächsische Landwirtin Henrieke Krüger machte gute und schlechte Erfahrungen in Sachen Betriebs- und Haushaltshilfe im Mutterschutz.

Lesezeit: 3 Minuten

Beim zweiten Kind hat es erfreulicherweise geklappt: Für die Zeit des Mutterschutzes bekam ich eine Haushaltshilfe für 40 Stunden pro Woche. Denn mit Kindern, Büro und der Or­ganisation vom Betrieb hatte ich mehr als genug zu tun“, berichtet Henrieke Krüger, Mutter einer drei Monate alten Tochter und eines zweijährigen Sohnes.

Sie bewirtschaftet in der Gemeinde Voitze einen Betrieb mit 180 ha Ackerland, 80 ha Wald und 250 Mastschweinen, den sie 2021 vom Vater übernommen hat. Zudem ist sie Gesellschafterin einer großen Biogasanlage.

Für eine Haushaltshilfe hat sie sich entschieden, weil ihr in der Industrie ­tätige Ehemann ab Geburt der Tochter in Elternzeit gegangen ist und den Großteil der betrieblichen Außenarbeiten übernehmen konnte. Außerdem hatte die Landwirtin schon die Erfahrung gemacht, dass ein Betriebshelfer noch schwerer zu bekommen ist.

Sehr belastend

Dennoch ärgert Henrieke Krüger sich immer noch, dass sie bei der Geburt ihres ersten Kindes keinerlei Betriebs- und Haushaltshilfe bekommen hat. Dabei hatte sie frühzeitig den Antrag auf eine Haushaltshilfe für die Zeit des Mutterschutzes gestellt und von der LKK genehmigt bekommen. „Auch das Dorfhelferinnenwerk hatte ich direkt über meinen voraussichtlichen Entbindungstermin informiert“, erzählt sie.

Als es soweit war, gab es jedoch keine Haushaltshilfe für Henrieke Krüger. Die Begründung: Es gebe andere, un­geplante Einsätze. Auch die Versuche über den Maschinenring noch einen Betriebshelfer zu organisieren scheiterten.

"Ich bekam weder Betriebs- noch Haushaltshilfe."
Krüger

„Und auch als ich noch vor dem Mutterschutz einige Tage krankgeschrieben war, habe ich keinen Betriebshelfer bekommen,“ ärgert sich die junge Landwirtin.

„Dass man nicht den vollen Anspruch erfüllt bekommt, wenn es bei den Dienstleistern eng wird – in Ordnung“, kommentiert die Landwirtin. „Aber wenn man als Betriebsleiterin ­eines landwirtschaftlichen Betriebes im Mutterschutz gar keine Hilfe bekommt, muss man schon mal die Frage stellen können, wie da priorisiert wird“, konstatiert Henrieke Krüger.

Betrieb muss weiterlaufen

„Wir haben das dann in der Familie irgendwie gedeichselt. Das war gerade nach einem Kaiserschnitt schon sehr belastend“, erzählt die Landwirtin.

„Manchmal hatte ich wirklich das Gefühl, dass die LKK sowie die Hilfsdienste gerade beim ersten Kind nicht verstehen, dass ich als Betriebsleiterin die Arbeiten auf dem Hof managen muss und der Betrieb ja unabhängig von Schwangerschaft und Geburt einfach weiterläuft. Statt dessen musste ich mir anhören: „So viel kochen und putzen sie doch selbst gar nicht.“

"Hatte das Gefühl, dass LKK und Hilfsdienste nicht verstehen, dass ich den Hof managen muss."
Krüger

Mit der Selbstbeschaffung einer Ersatzkraft hat Henrieke Krüger ebenfalls schlechte Erfahrungen gemacht. „Fachkräfte sind einfach schwer zu bekommen und die LKK zahlt dafür nur einen Stundensatz von knapp über dem Mindestlohn. Dafür bekomme ich doch niemanden!“, empört sich die Landwirtin. „Hier würde ich mir von der LKK eine deutlich bessere Erstattung für die Ersatzkräfte wünschen.“

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