Die Europäische Kommission kann jetzt die nächsten Schritte zur vollständigen Umsetzung der kürzlich in Kraft getretenen neuen europäischen Tierarzneimittelverordnung einleiten. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat die Stellungnahme vorgelegt, auf deren Basis über die künftig für die Humanmedizin vorzubehaltenden antimikrobiellen Wirkstoffe entschieden wird.
Von den Antibiotika sollten gemäß den Empfehlungen unter anderem Carboxy- und Ureidopenicilline, Kombinationen von Cephalosporinen mit β-Lactamase-Inhibitoren sowie Glycopeptide und Makrozykline nicht mehr zur Behandlung von Tieren eingesetzt werden dürfen.
Vorgesehen ist auch ein Importverbot für tierische Produkte, bei deren Erzeugung die betreffenden Wirkstoffe eingesetzt wurden.
Zur Bewertung der antimikrobiellen Substanzen, die neben Antibiotika auch Medikamente gegen Viren und Protozoen umfassen, hat die EMA nach eigenen Angaben einen schrittweisen Ansatz mit drei Kriterien gewählt. Die vorgeschlagenen Substanzen haben demnach alle eine hohe Bedeutung für die Behandlung von schwerwiegenden, lebensbedrohenden Infektionen bei Menschen, könnten von einer Übertragung von entsprechenden Resistenzen aus dem Bereich der Tier- in die Humanmedizin betroffen sein und sind zugleich hinsichtlich des veterinärmedizinischen Einsatzspektrums nicht ohne Alternativen.
Lob vom Tierärzteverband
Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßte die Empfehlung der EMA. „Das Ergebnis sichert die Verfügbarkeit aller wichtigen Substanzen für die Veterinärmedizin, darunter Cephalosporine der 3. und 4. Generation, Polymyxine, Makrolide und Fluorchinolone und trägt damit dem Tierschutz in besonderem Maße Rechnung“, erklärte bpt-Präsident Dr. Siegfried Moder. Laut dem Verband sind die EU-Institutionen „erfreulicherweise ihrem evidenzbasierten und ganzheitlichen Ansatz treugeblieben“.
Die novellierte EU-Tierarzneimittelverordnung war Ende 2018 verabschiedet worden und ist seit dem 28. Januar dieses Jahres in allen Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Liste der für die Humanmedizin vorzubehaltenden antimikrobiellen Medikamente ist die Kommission allerdings bislang schuldig geblieben. Nach letzten Stand will die Behörde die Liste Mitte des Monats zusammen mit dem Entwurf eines Durchführungsrechtsaktes mit den Mitgliedstaaten beraten und dann auch das Europaparlament einbeziehen.