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Enteignungspläne für Hochwasserschutz bewegen die top agrar-Leser

Das Hochwasser-Ereignis im Süden hält die Landwirte in Atem. Zu den Enteignungsplänen für den Hochwasserschutz im Landkreis Augsburg haben die Leser diese Meinungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber hat angekündigt, Landwirte für ein Hochwasserschutz-Rückhaltebecken in Dinkelscherben im Landkreis Augsburg zu enteignen. Grund dafür ist, dass man sich jahrelang nicht über die Entschädigung einigen konnte. Was unsere top agrar-Leser dazu sagen:

Die Städteplaner machen es sich leicht
Hochwasserschutz ist wichtig. Allerdings gibt es zu beachten, dass den Landwirten nicht die wirtschaftliche Grundlage genommen wird. Warum waren die Verhandlungen mit den Landwirten nicht zielführend? Herr Glauber soll erst mal seine Hausaufgaben machen und ein Gesetz verabschieden, dass Städte und Gemeinden nicht mehr näher an die Flüsse bauen dürfen. Außerdem dürfen Plätze und Grundstücke nicht mehr versiegelt werden, sondern es muss eine Versickerung am Grundstück stattfinden, so dass kein Niederschlagswasser mehr die Kanalisation und die Flüsse belastet.

Gut wäre bei einer gewissen Wasserhöhe auch, dass immer wieder ein Überlauf in unbewohntes Gebiet stattfinden könnte (Staatsgebiet, Auwald etc.). Die Städteplaner machen es sich leicht, man baut immer näher an die Flüsse, lässt den Boden unkontrolliert verdichten (Steingärten) und macht Landwirte für die Überschwemmungen verantwortlich. Bei so einem extremen Niederschlag kommen alle Versäumnisse der letzten 25 Jahre auf.

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Sicherlich gibt es viele Lösungen, nur man muss sie auch verwirklichen. Es gibt so viele Vorschriften, warum dürfen sich die Gemeinden und Landkreise immer wieder darüber hinwegsetzen?

Lasst die Landwirte leben, denn die tun schon viel für die Allgemeinheit.

(Georg Brandstetter)

Die Kommunen sind verantwortlich

Klar kann man sich nicht auf Preise einigen. Die Frage ist doch, wie gut der Staat wirklich verhandeln will. Ihm bleibt immer die Option Enteignen für die Allgemeinheit zu dem Preis, den er letztendlich will. Eine andere Frage ist aber auch noch, warum die Landwirte für einen Polder enteignen und nicht die Häuslebauer und die Kommunen, die erst in diese gefährdeten Gebiete reingebaut haben? Im Prinzip und real sind die Kommunen doch dafür verantwortlich. Haben sie doch erst die Bebauung dort genehmigt. Samt den Wasserwirtschaftsämtern. Bei Starkregen können diese Gebiete auch ohne Hochwasser schnell volllaufen.

Aber es ist halt einfacher, ein paar Bauern zu enteignen als das Gro der Wählerschaft. Und trotzdem muss sich die Bauernschaft dagegen wehren. Sonst werden noch viele andere Gebiete bebaut und die Bauern werden dann einfach für den Hochwasserschutz enteignet. Bauernopfer zum Wohle der Allgemeinheit. So nicht. Das Maß ist längst auch für die Bauern übervoll.

(Karlheinz Gruber)

Warum keine Flurbereinigung?

Da kommen mir doch Zweifel an der Rechtmäßigkeit: Warum nutzt man nicht weniger "scharfe" staatliche Eingriffe der Bodenordnung von der Vereinfachten Flurbereinigung bis zum schärferen klassischen Flurbereinigungsverfahren. Beide sind auf gesetzlicher Grundlage staatlich gelenkt!!

(Hermann-Josef Thoben)

Landwirte sind selbst Schuld

Unser Grundgesetz gewährleistet Eigentum. Es beschreibt aber im 2. Absatz eindeutig die Sozialpflichtigkeit des Eigentums. Hochwasserschutz dient der Allgemeinheit, indem er Leib und Leben sowie das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger vor Schaden bewahrt. Die ohnehin hochsubventionierten Bauern werden großzügig entschädigt. Wenn jedoch ihre Forderungen maßlos sind, so müssen sie enteignet werden. Ihr Eigennutz muss hinter dem Nutzen der Allgemeinheit zurücktreten nach den Regeln der praktischen Konkordanz des BVerfG. Die Ernährungssicherheit ist bestimmt nicht gefährdet. Dass es so weit kommt, haben sie ihrer eigenen Ignoranz und Sturheit zuzuschreiben.

(Günter Schanné)

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