Sie haben eine Immobilie geerbt? Dann setzt das Finanzamt nicht selten einen Wert für die Berechnung der Erbschaftsteuer an, der deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Dagegen können Sie sich wehren, indem Sie ein Gutachten erstellen lassen.
In einem konkreten Fall hatte ein Erbe nur 50 % einer Immobilie geerbt. Per Gutachter wies er nach, dass der Wert der Immobilie geringer ist, als der eigentliche Verkehrswert. Vom hälftigen Miteigentumsanteil sei ein Abschlag vorzunehmen, weil ein Erwerb für Dritte zu hohen Risiken führen würden. Somit sinke der Verkehrswert der Immobilie bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer.
In diesem Fall konnte der Erbe sogar einen Abschlag von 20 % durchsetzen. Nun muss allerdings noch abschließend der Bundesfinanzhof entscheiden. Darauf weist der Informationsdienst "Steuern agrar" hin.
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2022, Az.: 3 K 1201/21, Revision beim Bundesfinanzhof, Az.: II R 57/22).
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Sie haben eine Immobilie geerbt? Dann setzt das Finanzamt nicht selten einen Wert für die Berechnung der Erbschaftsteuer an, der deutlich über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Dagegen können Sie sich wehren, indem Sie ein Gutachten erstellen lassen.
In einem konkreten Fall hatte ein Erbe nur 50 % einer Immobilie geerbt. Per Gutachter wies er nach, dass der Wert der Immobilie geringer ist, als der eigentliche Verkehrswert. Vom hälftigen Miteigentumsanteil sei ein Abschlag vorzunehmen, weil ein Erwerb für Dritte zu hohen Risiken führen würden. Somit sinke der Verkehrswert der Immobilie bei der Ermittlung der Erbschaftssteuer.
In diesem Fall konnte der Erbe sogar einen Abschlag von 20 % durchsetzen. Nun muss allerdings noch abschließend der Bundesfinanzhof entscheiden. Darauf weist der Informationsdienst "Steuern agrar" hin.
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2022, Az.: 3 K 1201/21, Revision beim Bundesfinanzhof, Az.: II R 57/22).