Die ganzjährige Anbindehaltung von Milchkühen sollte in der Europäischen Union verboten werden. Dies ist eine der Empfehlungen in einem Gutachten, das die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) an die EU-Kommission geschickt hat. Die EU-Kommission will im kommenden Herbst eine Reihe von Vorschlägen zur Novellierung der EU-Tierschutzgesetze präsentieren.
EFSA: Platz zum Bewegen muss sein
Nach Ansicht der EFSA ist ausreichend Platz zum Bewegen und Ausruhen ein wichtiger Faktor für das Wohlergehen von Milchkühen. „Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Wohlergehen von Kühen, die dauerhaft in Ställen angebunden sind, beeinträchtigt ist“, heißt es in dem Papier. Jede Kuh sollte Zugang zu einem Innenbereich haben, der insgesamt mindestens 9 m² umfassen sollte. Darin eingeschlossen ist der Liegebereich.
Weidegang gefordert
Des Weiteren fordert die EFSA den Zugang zu Weideflächen mit trockenen und schattigen Bereichen. Wichtig sei zudem eine regelmäßige Überwachung der Tiere auf Lahmheit, Mastitis und Stoffwechselstörungen. Zudem sollten in allen Laufställen Bürsten angebracht werden, um den Kühen die Möglichkeit zu geben, natürlichen Verhaltensweisen wie Kratzen nachzugehen und ihren Körper zu pflegen.
Darüber hinaus müssten die Milchviehhalter dafür sorgen, dass die Kühe bei der Haltung in Boxenställen über einen eigenen Platz und ausreichend dickes Einstreumaterial verfügen. In Deutschland ist die Haltung in Anbindeställen in Altställen nach wie vor zulässig. Bei Neubauten wird allerdings in der Regel Laufställen der Vorzug gegeben.
Bayerischer Landtag fordert Erhalt von Kombihaltung
Mit Blick auf die geplante Abschaffung der Anbindehaltung bis 2030 in Deutschland hat der bayerische Landtag die Staatsregierung aufgefordert, sich für den Erhalt der Sommerweide- und Kombihaltung einzusetzen. In einem von den Fraktionen von CSU und Freien Wählern eingebrachten Dringlichkeitsantrag kritisieren die Koalitionspartner, dass die Bundesregierung bislang nicht weiter definiert habe, ob es sich bei der geplanten Abschaffung lediglich um die ganzjährige Anbindehaltung handeln soll oder um jegliche Formen der kombinierten Haltung.