Ab Dienstag müssen ukrainische Exporteure Einfuhrzölle zahlen, wenn sie Zucker und Eier in die EU verkaufen wollen. Das gab die EU-Kommission am Montag bekannt.
Seit Juni 2022 sind ukrainische Exporte in die EU von fast allen Einfuhrzöllen befreit. Seit dem 6. Juni 2024 gilt für bestimmte Agrarprodukte eine sogenannte Notbremse.
Wie funktioniert die Notbremse für ukrainische Agrarexporte?
Die Notbremse tritt dann in Kraft wenn die EU-Importmengen aus der Ukraine den Durchschnitt der Jahre 2021, 2022 und 2023 übersteigen. Sie gilt für Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Schrote und Honig.
Überschreiten die ukrainischen Exporte in die EU die durchschnittlichen Exportwerte, greifen die Zollsätze und Zollkontingente, die vor dem russischen Angriff auf die Ukraine galten.
Für Zucker und Eier liegen die durchschnittlichen Importmenge der Jahre 2021-2023 laut der EU-Kommission bei rund 260.000 t bzw. 23.000 t pro Jahr. Im Jahr 2024 hat die Ukraine diese Werte bereits überschritten.
Was gilt jetzt?
Nun gilt die Exportregel für ukrainischen Zucker und ukrainische Eier, die die EU und die Ukraine 2016 in einem Abkommen festgelegt haben. Diese sieht vor, dass die Ukraine ein Kontingent von bis zu 3.000 t Eier zollfrei in die EU einführen darf. Überschreitet sie diese Menge, fällt ein Zollsatz von 30,40 € pro 100 kg importierter Eier an.
Bis zu 41,90 € pro Dezitonne Zucker
Insgesamt 20.070 t Zucker kann die Ukraine laut dieser Regeln zollfrei in die EU exportieren. Auch diese Menge ist bereits überschritten. Nun fallen Einfuhrzölle in Höhe von 41,90 € pro 100 kg etwa für Weißzucker oder in Höhe von 33,90 pro 100 kg für unraffinierten Zucker an.
Zölle auf Hafer bereits in Kraft
Bereits seit dem 19. Juni greift der „Notbremse“ genannte Mechanismus bereits für ukrainische Haferexporte in die EU. Das führt dazu, dass die Ukraine einen Einfuhrzoll in Höhe von 89 € pro exportierter Tonne Hafer entrichten muss.
Ab Dienstag müssen ukrainische Exporteure Einfuhrzölle zahlen, wenn sie Zucker und Eier in die EU verkaufen wollen. Das gab die EU-Kommission am Montag bekannt.
Seit Juni 2022 sind ukrainische Exporte in die EU von fast allen Einfuhrzöllen befreit. Seit dem 6. Juni 2024 gilt für bestimmte Agrarprodukte eine sogenannte Notbremse.
Wie funktioniert die Notbremse für ukrainische Agrarexporte?
Die Notbremse tritt dann in Kraft wenn die EU-Importmengen aus der Ukraine den Durchschnitt der Jahre 2021, 2022 und 2023 übersteigen. Sie gilt für Eier, Geflügel, Zucker, Hafer, Mais, Schrote und Honig.
Überschreiten die ukrainischen Exporte in die EU die durchschnittlichen Exportwerte, greifen die Zollsätze und Zollkontingente, die vor dem russischen Angriff auf die Ukraine galten.
Für Zucker und Eier liegen die durchschnittlichen Importmenge der Jahre 2021-2023 laut der EU-Kommission bei rund 260.000 t bzw. 23.000 t pro Jahr. Im Jahr 2024 hat die Ukraine diese Werte bereits überschritten.
Was gilt jetzt?
Nun gilt die Exportregel für ukrainischen Zucker und ukrainische Eier, die die EU und die Ukraine 2016 in einem Abkommen festgelegt haben. Diese sieht vor, dass die Ukraine ein Kontingent von bis zu 3.000 t Eier zollfrei in die EU einführen darf. Überschreitet sie diese Menge, fällt ein Zollsatz von 30,40 € pro 100 kg importierter Eier an.
Bis zu 41,90 € pro Dezitonne Zucker
Insgesamt 20.070 t Zucker kann die Ukraine laut dieser Regeln zollfrei in die EU exportieren. Auch diese Menge ist bereits überschritten. Nun fallen Einfuhrzölle in Höhe von 41,90 € pro 100 kg etwa für Weißzucker oder in Höhe von 33,90 pro 100 kg für unraffinierten Zucker an.
Zölle auf Hafer bereits in Kraft
Bereits seit dem 19. Juni greift der „Notbremse“ genannte Mechanismus bereits für ukrainische Haferexporte in die EU. Das führt dazu, dass die Ukraine einen Einfuhrzoll in Höhe von 89 € pro exportierter Tonne Hafer entrichten muss.