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Einige Länder vorn

EU-Gelder für Landwirte kommen teils zu Weihnachten

Thüringen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben angekündigt, noch in diesem Jahr bzw. noch in dieser Woche die Direktzahlungen zu überweisen.

Lesezeit: 5 Minuten

Wie in den Vorjahren erfolgt auch 2021 die Auszahlung der EU-Agrarbeihilfen in einigen Bundesländern zu Weihnachten. Die flächenbezogenen Direktzahlungen der sogenannten 1. Säule bestehen aus der Basis-, der Greening- und der Umverteilungsprämie. Darüber hinaus erhalten Junglandwirte und Kleinerzeuger weitere Prämien.

Mecklenburg-Vorpommern

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In Mecklenburg-Vorpommern etwa erhalten diese Woche mehr als 4.700 Landwirte insgesamt 347 Mio. €, was aus Sicht von Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD) in der angespannten Wirtschaftssituation sehr wichtig sei. Der Minister erinnert auch noch mal daran, dass für das Antragjahr 2022 in fast allen flächengebundenen Förderprogrammen der 2. Säule Neuanträge für auslaufende Verpflichtungen zum 31.12.2021 sowie für ganz neue Antragsteller für ein Jahr möglich sind. Ausnahme bilden mit einer Verpflichtungsdauer von drei Jahren sogenannte „Einführer“ im Ökolandbau. Das Einreichen des „ELER-Antrags 2022“ ist noch bis zum 31.12.2021(Ausschlussfrist) online unter „agrarantrag-mv.de“ möglich.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz bekommen knapp 17.000 rund 193 Mio. €. Die durchschnittliche Auszahlungssumme liegt bei knapp 11.600 € pro Betrieb.

  • Basisprämie: 170,77 €/ha
  • Greeningprämie: 83,17 €/ha
  • Umverteilungsprämie vom 1. bis 30. ha 50,12 €/ha, vom 31. bis 46. ha 30,07 €/ha
  • Junglandwirte-Prämie für maximal 90 ha: 44,27 €/ha

Das bedeutet Direktzahlungen von 304,06 € je Hektar für die ersten 30 ha, für Junglandwirte erhöhen sich diese um die Junglandwirte-Prämie. Für Landwirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) ist es wichtig zu betonen, dass sie mit der Auszahlung schneller als alle anderen Bundesländer sei.

„Die Direktzahlungen sind eine wichtige einkommensstützende Maßnahme für unsere Landwirte und tragen dazu bei, deren Liquidität auch in Ausnahmesituationen oder bei Marktschwankungen zu erhalten“, sagte Schmitt. Sie fordert, dass die Direktzahlungen auch in der kommenden EU-Förderperiode 2023 bis 2027 ein fester und verlässlicher Bestandteil der gemeinsamen Agrarpolitik bleiben.

Lob bekommt Schmitt vom Präsidenten des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau, Michael Horper. „Das klare Bekenntnis zum dauerhaften Erhalt der Direktzahlungen in der neuen EU-Förderperiode 2023-2027 befürworten wir ausdrücklich“, so Horper. Dass auch die Prämien für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und für den ökologischen Landbau in Rheinland-Pfalz am schnellsten ausgezahlt wurden, untermauere die Bedeutung, welche die Landesregierung der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz zukommen lasse. Gerade in diesem Jahr, das neben Corona auch von Unsicherheiten und teils erheblichen Marktschwankungen gekennzeichnet war, sei dieses Signal wichtig.

Für das kommende Jahr formuliert Horper eine klare Erwartung: „Im Jahr 2022 muss die Agrarverwaltung unsere landwirtschaftlichen Betriebe auf die Neuerungen, die ab 2023 in Form von erweiterter Konditionalität, Eco-Schemes und neuen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf uns zukommen, vorbereiten und fit machen.“

Thüringen

In Thüringen kommen die Direktzahlungen am 28./29. Dezember; es sind gut 200 Mio. Euro an fast 4.400 Thüringer Agrarbetriebe. Davon sind 128,73 Mio. € Basisprämie, 62,61 Mio. € Greeningprämie, 4,26 Mio. € Umverteilungsprämie, 388.546 € Prämien für Junglandwirte, 249.829 € für Kleinerzeuger und 4,18 Mio. € werden aus nichtverbrauchten Mitteln des EU-Krisenfonds erstattet.

Die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ) und spezifische Gebiete (SPG) in Höhe von 21 Mio. € wurde bereits letzte Woche an 2.600 Betriebe ausgezahlt. „Die Landwirtschaft erlebt gerade viele Umbrüche. Da ist Planungssicherheit für das nächste Anbaujahr besonders kostbar“, sagt Agrarministerin Susanna Karawanskij (Linke).

Sachsen

In Sachsen belaufen sich die Zahlungen in diesem Jahr auf insgesamt 235 Mio. €. Insgesamt 7.313 Anträge sind damit beschieden worden. Die Zahlungen unterstützen die Bewirtschaftung auf rund 890.000 ha.

Die Direktzahlungen bestehen vor allem aus der rein flächenbezogenen Basisprämie in Höhe von 152,3 Mio. € und der Greening-Prämie in Höhe von 74,2 Mio. €. Letztere wird zum Beispiel für den Erhalt von Grünland oder andere ökologische Maßnahmen ausgezahlt. Hinzu kommen die Umverteilungsprämie (7,1 Mio. €), die Junglandwirteprämie (rund 800.000 €) sowie die Kleinerzeugerregelung in Höhe von rund 600.000 €.

„Derzeit bewältigen wir gemeinsam mit der Landwirtschaft große Transformationsaufgaben hin zu größeren Beiträgen der Landwirtschaft für Umwelt- und Klimaschutz, Erhalt der Artenvielfalt und tiergerechte Haltung“, sagt Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther (Grüne). Unter diesem veränderten gesellschaftlichen Konsens habe Sachsen als Vorsitzland der Agrarministerkonferenz in diesem Jahr hart verhandelt und erst am Freitag im Bundesrat Beschlüsse dazu gefasst.

„Für die kommende Förderperiode haben wir in der Agrarministerkonferenz den Einstieg in den Umstieg beschlossen, weg von einer Förderung, die größtenteils nach Fläche ausgezahlt wird, hin zu einer Förderung, die ebenfalls Einkommen stützt, zugleich aber stärker und über die Jahre zunehmend an ökologische Leistungen gekoppelt ist“, so Günther.

Baden-Württemberg

von Helena Biefang

Die Auszahlung der EU-Direktzahlungen für Baden-Württemberg im Umfang von rund 386 Mio. € für rund 41.000 landwirtschaftliche Betriebe ist erfolgt, teilte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister Peter Hauk mit. Inzwischen seien auch für die von der EU mitfinanzierten beziehungsweise reinen Landesförderprogramme weitere Auszahlungen angeordnet, so dass auch diese Gelder noch vor Weihnachten bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankommen. Insgesamt seien somit für die Förderprogramme aus dem Gemeinsamen Antragsverfahren 2021 seit Ende November rund 453 Mio. € angewiesen worden.

Mit den Mitteln der EU und der Länder werden die landwirtschaftlichen Betriebe sowie deren gesellschaftliche Leistungen für den Ländlichen Raum unterstützt. Neben den EU-Direktzahlungen werden zum Beispiel mit der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete oder der Förderung für steiles Dauergrünland die Bewirtschaftung besonders schwieriger Standorte gefördert, um deren Erhalt für die Kulturlandschaft zu sichern. Mit der Landschaftspflegerichtlinie und dem Vertragsnaturschutz wird die extensive Landnutzung im Sinne des Naturschutzes honoriert.

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