Die EU-Mitgliedstaaten haben offiziell dafür gestimmt, die GLÖZ-Standards zu lockern. Damit ist die verpflichtende Stilllegung von 4 % der Ackerflächen eines Betriebes vom Tisch.
Die verpflichtende Stilllegung von 4 % der Ackerfläche eines Betriebes im Rahmen der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist bis 2027 vom Tisch. Die EU-Mitgliedstaaten stimmten am Montag endgültig für eine Reihe von Änderungen an der GAP. Bereits in der vergangenen Woche hatten die Mitgliedstaaten die GAP-Änderungen abgenickt.
GLÖZ vereinfacht
Die EU-Kommission hatte im März vorgeschlagen, die GAP zu ändern. Abgesehen hatte sie es vor allem auf die GLÖZ-Standards (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) genannten Förderauflagen für Landwirte. Die Abgeordneten des Europaparlamentes hatten bereits Ende April für die Änderungen gestimmt.
Konkret fallen durch den Beschluss etwa Kontrollen für Betriebe unter 10 ha weg und auch beim verpflichtenden Fruchtwechsel können die EU-Mitgliedstaaten ihren Landwirten entgegenkommen. Alle weiteren Änderungen lesen Sie hier.
Deutschland hatte sich in der bereits in der Abstimmung in der vergangenen Woche seiner Stimme enthalten. Die Bundesregierung aus SPD, den Gründen und FDP konnte sich offenbar nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung begründete die Enthaltung damit, dass „die Vorschläge der EU-Kommission eine pauschale Absenkung der Schutzstandards bedeuten, ohne andere Maßnahmen zu etablieren“.
Da BMEL bestätigte, dass es die GAP-Änderungen auch in den Deutschland umsetzen will. In welchem Umfang ließ das Ministerium jedoch noch offen. Vor allem die Lockerung beim Fruchtwechsel, kommentierte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) zuletzt wiederholt kritisch.
Sonder-AMK im Mai
Bund und Länder wollen in Sonderagrarministerkonferenz Ende Mai klären, wie sie die GAP-Änderungen genau umsetzen wollen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Die verpflichtende Stilllegung von 4 % der Ackerfläche eines Betriebes im Rahmen der Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist bis 2027 vom Tisch. Die EU-Mitgliedstaaten stimmten am Montag endgültig für eine Reihe von Änderungen an der GAP. Bereits in der vergangenen Woche hatten die Mitgliedstaaten die GAP-Änderungen abgenickt.
GLÖZ vereinfacht
Die EU-Kommission hatte im März vorgeschlagen, die GAP zu ändern. Abgesehen hatte sie es vor allem auf die GLÖZ-Standards (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) genannten Förderauflagen für Landwirte. Die Abgeordneten des Europaparlamentes hatten bereits Ende April für die Änderungen gestimmt.
Konkret fallen durch den Beschluss etwa Kontrollen für Betriebe unter 10 ha weg und auch beim verpflichtenden Fruchtwechsel können die EU-Mitgliedstaaten ihren Landwirten entgegenkommen. Alle weiteren Änderungen lesen Sie hier.
Deutschland hatte sich in der bereits in der Abstimmung in der vergangenen Woche seiner Stimme enthalten. Die Bundesregierung aus SPD, den Gründen und FDP konnte sich offenbar nicht auf eine gemeinsame Linie einigen.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung begründete die Enthaltung damit, dass „die Vorschläge der EU-Kommission eine pauschale Absenkung der Schutzstandards bedeuten, ohne andere Maßnahmen zu etablieren“.
Da BMEL bestätigte, dass es die GAP-Änderungen auch in den Deutschland umsetzen will. In welchem Umfang ließ das Ministerium jedoch noch offen. Vor allem die Lockerung beim Fruchtwechsel, kommentierte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) zuletzt wiederholt kritisch.
Sonder-AMK im Mai
Bund und Länder wollen in Sonderagrarministerkonferenz Ende Mai klären, wie sie die GAP-Änderungen genau umsetzen wollen.