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Solarparks und Agri-PV

Extensive Agri-PV oder Biodiversitätssolarpark: Was ist es denn nun?

Im Solarpaket I will die Bundesregierung alternative Solarparks fördern. Derzeit gibt es viel Verwirrung über die Begriffe. Solarberater Ralf Schnitzler schlägt eine Definition vor.

Lesezeit: 3 Minuten

Folgende Begriffe sorgen aktuell für Verwirrung – nicht nur im Gesetzesentwurf zum Solarpaket I. Ralf Schnitzler, freier Berater, möchte sie klären und Lösungsvorschläge zur Diskussion stellen:

  • Die Biodiversitäts-Solaranlagen beziehungsweise Biodiversitäts-Photovoltaik oder Biodiv-Solarparks (benannt sowohl in der Photovoltaik-Strategie, dem Solarpaket, dem § 94 Gesetzentwurf).
  • Biodiversitäts-Photovoltaik als extensive Form der Agri-Photovoltaik mit dem Dreifachnutzen: Klimaschutz, nachhaltige Landwirtschaft und die Stärkung der Biodiversität (benannt in Photovoltaik-Strategie und bne-Initiative, aber nicht mehr im Gesetzentwurf erkennbar) mit GLÖZ-8 Potenzial.
  • Die extensivere Form der Agri-Photovoltaik als naturverträglichere Variante der Agri-Photovoltaik (nicht in der Photovoltaik-Strategie benannt, aber im Solarpaket und dem § 94a Gesetzentwurf).

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Schnitzlers Vorschläge

Im § 94 "Verordnungsermächtigung zu Biodiversitätssolaranlagen" könnten zwei Kategorien der Biodiversitäts-Solaranlagen genauer spezifiziert werden:

  1. Biodiversitätssolaranlagen, die auf Agrarland gebaut werden
  2. Biodiversitätssolaranlagen, die auf übrigem Land gebaut werden

Beide sollten dieselben Maßgaben des Naturschutzes erfüllen. Zum einen, um der Entwicklung und Pflege von artenreichem Grünland eine hochqualitative Basis zu bieten, zum anderen, um Projektierer, Anlagenbauer, Biologen, Genehmigungsbehörden, etc. nicht zu verwirren und um sicher zu stellen, dass für beide Kategorien keine Ausgleichsfläche(n) gemäß naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung notwendig ist. Ob auf Agrarland oder Nicht-Agrarland gebaut wird, hat dann keine naturschutzfachlichen oder baurechtlichen Differenzen, sondern lediglich steuer- und agrarrechtliche Unterschiede.

Biodiv-Solarparks auf Agrarland blieben automatisch Agrarland im Sinne des Agrarrechts (GAP-Zahlungen) und im Sinne der Privilegierung von Agrarflächen im Steuerrecht (Grundsteuer, Erbschaftssteuer). Biodiv-Solarparks auf "Nicht-Agrarland" bekämen diese Eigenschaft "Agrarland zu bleiben oder gar zu sein" auf den ersten Blick natürlich nicht, weil sie ja unmittelbar vor der Nutzung als Biodiv-Solarpark kein Agrarland waren.

Auf den zweiten Blick wird jedoch erkennbar, dass sie vermutlich einmal Forst- und/oder Agrarland waren. Um dem allgemeinen Schwund des Agrarlandes durch Umwandlung in Siedlungs-Gewerbe-Verkehrsflächen entgegen zu wirken, könnte man grundsätzlich wollen, dass Biodiv-Solarparks auf Nicht-Agrarland zu Agrarland werden können. Vielleicht könnte man den Flächeneigentümern des "Nicht-Agrarlandes" ganz einfach eine Wahlmöglichkeit einräumen, wenn Biodiv-Solarparks auf solchen Flächen gebaut werden?

Keine Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion

Zur geplanten Inanspruchnahme von Agrarland für die Energiewende mit Solarparks und zur Frage, ob die Nahrungsmittelerzeugung eventuell gefährdet ist, abschließend einige Zahlen.

Zur Erreichung der Photovoltaik-Ausbauziele der Bundesregierung von 215 Gigawatt installierter Leistung bis 2030 - von der die Hälfte auf Freiflächenanlagen entfallen soll - reichen etwa 0,6 % des gesamten Agrarlandes. Das sind nur 0,1 von 16,6 Millionen Hektar. Auch ist zu bedenken, dass auf circa 13 Prozent des Agrarlandes (2,3 MioHektar) Energiepflanzen angebaut werden, die etwa 50-mal weniger Energie pro Jahr und Hektar liefern als ein Biodiv-Solarpark.

Bei diesen Relationen ist eine Flächenkonkurrenz vernachlässigbar. Solarparks bieten neben preiswertem Strom und der Schaffung von ökologischen Vorrangflächen im Agrarland doch auch eine große Chance auf stabile Einkommen für kommende Zeiten mit problematischer werdenden Umweltbedingungen.

Als Befürworter von 100 % Autonomie und Autarkie bei Erneuerbaren durch heimische Solar- und Windkraft kalkuliert Schnitzler für den Bereich der Photovoltaik eher mit einem Bedarf von 600.000 Hektar Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Der Gesetzentwurf wird vermutlich bis zum Jahresende beschlossen sein und befindet sich aktuell im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat. Es kann also noch einiges verändert werden.

Hintergrundinformationen zu Schnitzlers Vorschlägen können Sie im Detail nachlesen unter www.gemeinsameinfachmachen.de

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