Auf der heutigen Sonder-Agrarministerkonferenz stehen die Ende Oktober durch Bund und Länder vereinbarten Anpassungen bei den Förderrahmenbedingungen der Öko-Regelungen auf der Tagesordnung. Aus Sicht des Deutschen Fachverbands für Agroforstwirtschaft (DeFAF) zeichnet sich damit bereits jetzt ab, dass das Agroforst-Flächenziel der Bundesrepublik Deutschland auch 2024 weit verfehlt und das überaus große Potential der Agroforstwirtschaft hinsichtlich Klimaschutz, Klimaanpassung, Bodenschutz und Biodiversität auch im kommenden Jahr verschenkt werden wird. Angesichts der großen Herausforderungen in der Landwirtschaft sei dies alles andere als verständlich.
Umsetzungshürden für Agroforst bestehen weiter
Dem Verband zufolge soll zwar der Einheitsbetrag für Öko-Regelung 3 (Beibehaltung von Agroforstsystemen) von aktuell 60 €/ha Gehölzfläche auf 200 €/ha Gehölzfläche erhöht werden, doch seien andere wichtige Umsetzungshürden nicht beseitigt worden. „Die anvisierte Erhöhung des jährlichen Förderbetrages ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus, um gerade in den ersten Jahren nach der Etablierung eines Agroforstsystems die anfallenden Mehrkosten auszugleichen“ sagt Thomas Domin, Landwirt und DeFAF-Vorstandsmitglied.
Statt neue Öko-Regelungen zu etablieren, sollte zunächst genau analysiert werden, weshalb die angebotenen Maßnahmen so schlecht angenommen wurden. Bezüglich der Öko-Regelung 3 kämen klare Signale aus der Praxis, wo Verbesserungen notwendig wären. Ein Bündnis aus Verbänden und wissenschaftlichen Institutionen hatte diese Forderungen bereits im Mai in einem Offenen Brief an Bund und Länder aufgegriffen. Leider seien diese bei den Überarbeitungen für 2024 weitestgehend ignoriert worden.
Sehr wichtig wäre aus DeFAF-Sicht beispielsweise, das Naturschutzrecht mit Blick auf Agroforstsysteme anzupassen und Bauern Planungssicherheit zu verschaffen. Auch unnötige und einschränkende Abstandsregelungen hätten ohne finanziellen Mehraufwand beseitigt werden können. Diese Chance blieb ungenutzt. Hinzu komme, dass in den meisten Bundesländern nach wie vor keine Investitionsförderung angeboten wird – ein Missstand, der der Intention des GAP-Strategieplanes der Bundesrepublik Deutschland klar widerspricht.
Vergessen werde häufig auch, dass die Öko-Regelung 3 ebenso für Agroforstsysteme auf Grünland gilt, also eine geeignete Maßnahme darstelle, um die Attraktivität der Grünlandbewirtschaftung zu erhöhen und gleichzeitig die Grünlandnutzung klimaresilienter zu gestalten. Wenn in einigen Bundesländern die Etablierung von Agroforstflächen allerdings verhindert oder zumindest sehr stark erschwert werde, sei die geringe Nachfrage nach dieser Fördermaßnahme nicht verwunderlich.
Agroforst-Flächenziel auch in den kommenden Jahren in Gefahr
Der DeFAF betont, dass die Agroforstwirtschaft innerhalb der Öko-Regelungen mit deutlichem Abstand die größte Klimawirksamkeit habe und durch die Etablierung von dauerhaften und vielfältigen Strukturen gleichfalls zur Förderung der biologischen Vielfalt beitrage. Die Beseitigung von Umsetzungshemmnissen mit Bezug auf die Agroforstwirtschaft hätte demnach einen großen Effekt auf die Umweltwirksamkeit der Öko-Regelungen allgemein.
Ohne weitere Anpassungen der Rahmenbedingungen befürchtet der Verband, dass auch im kommenden Jahr das Flächenziel für neue Agroforstgehölzflächen (25.000 ha in 2023 und 200.000 ha in 2026) weit verfehlt wird.