Fallen in Deutschland jetzt auch die Fruchtfolge-Regeln?
Die Agrarminister von Bund und Ländern sind nicht einig, wie sie die Lockerungen der EU bei der Fruchtfolge in der GAP in Deutschland umsetzen. Für dreimal Mais auf einem Schlag bleibt es brenzlig.
Im Schnelldurchlauf haben alle EU-Instanzen von Februar bis Mai alle GLÖZ-Vorschriften aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) entschärft. Kernpunkt ist die ersatzlose Abschaffung der verpflichtenden Stilllegung von 4 % der Ackerfläche für Betriebe, die EU-Agrarzahlungen erhalten wollen. Nun müssen die Mitgliedstaaten die Änderungen in ihre Strategiepläne für das Jahr 2025 überführen und haben dabei einen gewissen Entscheidungsspielraum.
Özdemir windet sich bei der Fruchtfolge
In Deutschland hat sich Agrarminister Cem Özdemir bereits früh dafür ausgesprochen, die Abschaffung der Stilllegung mitzutragen. Zur Debatte steht aber, wie Deutschland mit den anderen Punkten von der EU-Streichliste bei der GAP umgeht. Özdemir hatte dazu durchblicken lassen, dass er zum Beispiel gern an den Fruchtfolgeregeln aus GLÖZ 7 festhalten will. Danach müssen die Betriebe spätestens im dritten Jahr auf ihren Schlägen die Hauptkultur wechseln, wenn sie einen Agrarantrag stellen. Das grenzt insbesondere den Anbau von Mais in Selbstfolge ein.
Dem stellen sich nun die Agrarministerinnen und Agrarminister von CDU und CSU entgegen. In einer gemeinsamen Beschlussvorlage zur Sonder-Agrarministerkonferenz, die am Mittwoch stattfand, fordern sie die Abschaffung der Fruchtfolgeregeln, so wie es die EU mittlerweile erlaubt. Statt des schlagbezogenen Fruchtwechsels im dritten Jahr sollen die Betriebe wieder eine Anbaudiversifizierung über den gesamten Betrieb gemittelt vornehmen dürfen, so wie sie es aus dem Greening, das bis 2022 galt, kannten.
Zu einem einstimmigen Beschluss sind die Agrarminister bei der AMK am Mittwoch in der Fruchtfolge-Frage allerdings nicht gekommen. Sie stellen in ihrem Protokoll lediglich fest, dass die EU die Anbaudiversifizierung statt der schlaggenauen Fruchtfolge ermöglicht. Einen Beschluss, das in Deutschland umzusetzen, gibt es nicht.
Ausnahmen wegen Witterung und für Kleinbetriebe wenig umstritten
Zur Debatte standen bei der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) auch die von der EU nun gewährten Ausnahmen etwa beim Erosionsschutz (GLÖZ 5) oder der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6). Künftig sollen Landwirte bei widrigen Witterungsbedingungen hier von den gesetzten Fristen abweichen dürfen. Relativ unstrittig ist auch, dass Deutschland die Ausnahme von Betrieben mit bis zu 10 ha von Kontrollen und Sanktionen umsetzen wird.
Fraglich ist weiterhin, ob es für die Lockerungen bei den GLÖZ-Regeln im Gegenzug Mittelumschichtungen zu Gunsten der Öko-Regelungen geben wird. Das Geld würde dann bei der Basisprämie gekürzt und Landwirten zur Verfügung gestellt, wenn sie freiwillig Brachen oder Blühflächen oder weite Fruchtfolgen anlegen. Agrarminister Özdemir hatte sich zuletzt wieder verstärkt für den Tausch von Abschaffung der Stilllegungsverpflichtung gegen mehr Geld für freiwillige Leistungen ausgesprochen. Für 2025 wird er das aber laut dem Stand der Diskussionen nicht mehr durchsetzen können.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich weiterhin gegen die Mittelverschiebungen aus. Ein Abschmelzen der Basisprämie sei „angesichts der bisher völlig unzureichenden Erzeugerpreise gerade bei Marktfrüchten“ nicht akzeptabel, teilt der DBV vor der Sonder-AMK mit. Er argumentiert, dass zunächst das aktuelle, jährlich zur Verfügung stehende Budget für die Öko-Regelungen voll ausgeschöpft werden sollte, bevor es dort weitere Erhöhungen gäbe. Zusätzlich fordert der DBV eine erneute Korrektur bei den Anforderungen und den Prämienhöhen für die Öko-Regelungen, damit diese an Attraktivität gewinnen.
AbL und Umweltverbände warnen vor Aufgabe der Fruchtfolge
Die Umweltverbände und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) halten die Lockerungen bei der GAP seitens der EU für einen Rückschritt und warnen insbesondere vor einer Abkehr von den Fruchtfolge-Regeln in Deutschland. „Wer die bestehenden Vorgaben zum Fruchtwechsel in der GAP schleifen will, erweist der Landwirtschaft damit einen Bärendienst. Was wir Bauern nach den rückwärtsgewandten Beschlüssen der Europäischen Institutionen jetzt brauchen, sind mutige Agrarminister, die nicht weiter die Axt an die GAP ansetzen, sondern diese endlich zukunftsfest weiterentwickeln“, sagte Ottmar Ilchmann, AbL-Sprecher für Agrarpolitik.
Gemeinsam mit dem Umweltverbänden fordert die AbL zudem eine Erhöhung des Budgets der Öko-Regelungen sowie der Agrar-, Umwelt-, und Klimamaßnahmen (AUKM) kurzfristig um mindestens 10 Prozentpunkte. Damit soll das Geld dann auch für eine zusätzliche Öko-Regelung für Grünlandbetriebe mit Milchvieh und Weidehaltung reichen. Eine neue Öko-Regelung fürs Grünland hat aber bisher keine Mehrheit in den Agrarministerkonferenzen erhalten.
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Im Schnelldurchlauf haben alle EU-Instanzen von Februar bis Mai alle GLÖZ-Vorschriften aus der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) entschärft. Kernpunkt ist die ersatzlose Abschaffung der verpflichtenden Stilllegung von 4 % der Ackerfläche für Betriebe, die EU-Agrarzahlungen erhalten wollen. Nun müssen die Mitgliedstaaten die Änderungen in ihre Strategiepläne für das Jahr 2025 überführen und haben dabei einen gewissen Entscheidungsspielraum.
Özdemir windet sich bei der Fruchtfolge
In Deutschland hat sich Agrarminister Cem Özdemir bereits früh dafür ausgesprochen, die Abschaffung der Stilllegung mitzutragen. Zur Debatte steht aber, wie Deutschland mit den anderen Punkten von der EU-Streichliste bei der GAP umgeht. Özdemir hatte dazu durchblicken lassen, dass er zum Beispiel gern an den Fruchtfolgeregeln aus GLÖZ 7 festhalten will. Danach müssen die Betriebe spätestens im dritten Jahr auf ihren Schlägen die Hauptkultur wechseln, wenn sie einen Agrarantrag stellen. Das grenzt insbesondere den Anbau von Mais in Selbstfolge ein.
Dem stellen sich nun die Agrarministerinnen und Agrarminister von CDU und CSU entgegen. In einer gemeinsamen Beschlussvorlage zur Sonder-Agrarministerkonferenz, die am Mittwoch stattfand, fordern sie die Abschaffung der Fruchtfolgeregeln, so wie es die EU mittlerweile erlaubt. Statt des schlagbezogenen Fruchtwechsels im dritten Jahr sollen die Betriebe wieder eine Anbaudiversifizierung über den gesamten Betrieb gemittelt vornehmen dürfen, so wie sie es aus dem Greening, das bis 2022 galt, kannten.
Zu einem einstimmigen Beschluss sind die Agrarminister bei der AMK am Mittwoch in der Fruchtfolge-Frage allerdings nicht gekommen. Sie stellen in ihrem Protokoll lediglich fest, dass die EU die Anbaudiversifizierung statt der schlaggenauen Fruchtfolge ermöglicht. Einen Beschluss, das in Deutschland umzusetzen, gibt es nicht.
Ausnahmen wegen Witterung und für Kleinbetriebe wenig umstritten
Zur Debatte standen bei der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) auch die von der EU nun gewährten Ausnahmen etwa beim Erosionsschutz (GLÖZ 5) oder der Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6). Künftig sollen Landwirte bei widrigen Witterungsbedingungen hier von den gesetzten Fristen abweichen dürfen. Relativ unstrittig ist auch, dass Deutschland die Ausnahme von Betrieben mit bis zu 10 ha von Kontrollen und Sanktionen umsetzen wird.
Fraglich ist weiterhin, ob es für die Lockerungen bei den GLÖZ-Regeln im Gegenzug Mittelumschichtungen zu Gunsten der Öko-Regelungen geben wird. Das Geld würde dann bei der Basisprämie gekürzt und Landwirten zur Verfügung gestellt, wenn sie freiwillig Brachen oder Blühflächen oder weite Fruchtfolgen anlegen. Agrarminister Özdemir hatte sich zuletzt wieder verstärkt für den Tausch von Abschaffung der Stilllegungsverpflichtung gegen mehr Geld für freiwillige Leistungen ausgesprochen. Für 2025 wird er das aber laut dem Stand der Diskussionen nicht mehr durchsetzen können.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) spricht sich weiterhin gegen die Mittelverschiebungen aus. Ein Abschmelzen der Basisprämie sei „angesichts der bisher völlig unzureichenden Erzeugerpreise gerade bei Marktfrüchten“ nicht akzeptabel, teilt der DBV vor der Sonder-AMK mit. Er argumentiert, dass zunächst das aktuelle, jährlich zur Verfügung stehende Budget für die Öko-Regelungen voll ausgeschöpft werden sollte, bevor es dort weitere Erhöhungen gäbe. Zusätzlich fordert der DBV eine erneute Korrektur bei den Anforderungen und den Prämienhöhen für die Öko-Regelungen, damit diese an Attraktivität gewinnen.
AbL und Umweltverbände warnen vor Aufgabe der Fruchtfolge
Die Umweltverbände und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) halten die Lockerungen bei der GAP seitens der EU für einen Rückschritt und warnen insbesondere vor einer Abkehr von den Fruchtfolge-Regeln in Deutschland. „Wer die bestehenden Vorgaben zum Fruchtwechsel in der GAP schleifen will, erweist der Landwirtschaft damit einen Bärendienst. Was wir Bauern nach den rückwärtsgewandten Beschlüssen der Europäischen Institutionen jetzt brauchen, sind mutige Agrarminister, die nicht weiter die Axt an die GAP ansetzen, sondern diese endlich zukunftsfest weiterentwickeln“, sagte Ottmar Ilchmann, AbL-Sprecher für Agrarpolitik.
Gemeinsam mit dem Umweltverbänden fordert die AbL zudem eine Erhöhung des Budgets der Öko-Regelungen sowie der Agrar-, Umwelt-, und Klimamaßnahmen (AUKM) kurzfristig um mindestens 10 Prozentpunkte. Damit soll das Geld dann auch für eine zusätzliche Öko-Regelung für Grünlandbetriebe mit Milchvieh und Weidehaltung reichen. Eine neue Öko-Regelung fürs Grünland hat aber bisher keine Mehrheit in den Agrarministerkonferenzen erhalten.