Ferkelkastration

Seit dem 1. Januar 2021 ist laut dem Tierschutzgesetz eine betäubungslose Kastration von Ferkeln in Deutschland verboten.

Bisher wurde die Kastration der männlichen Ferkel hierzulande bis zum achten Lebenstag betäubungslos durchgeführt. Der Grund für eine Kastration ist der unangenehme Geruch im Fleisch, der bei nicht kastrierten Tieren unter Umständen auftreten kann. Oftmals wird hierbei vom sogenannten Ebergeruch gesprochen, welcher bei zwei bis zehn Prozent der Tiere auftritt. Schweineproduzenten können eine Vielzahl von Maßnahmen ergreifen, um dem von Sexualhormonen hervorgerufenen Geruch entgegenzuwirken. Beispielsweise spielt die Wahl der Rasse, Haltungsform und Fütterung eine zunehmende Rolle.

Mit dem Inkrafttreten des 2013 beschlossenen Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2021 gibt es für Schweinehalter derzeit folgende Alternativen:

Chirurgische Kastration unter Narkose

Das Tier wird durch Injektionsnarkose oder Inhalationsnarkose unter Vollnarkose gesetzt. Die Injektionsnarkose darf nur von einem Tierarzt vorgenommen werden. Seit Anfang 2020 dürfen auch sachkundige Personen die Isofluran-Betäubung (Inhalationsnarkose) selbst durchführen.

Termine und Informationen zu Sachkundelehrgängen zur Isoflurannarkose finden Sie hier.

Ebermast

Bei dieser Methode werden höhere Anforderungen an das Haltungs- und Fütterungsmanagement gestellt. Die Jungeber können dadurch teilweise eine bessere Futterverwertung und einen höheren Fleischanteil aufweisen als herkömmlich gemästete Schweine.

Immunokastraion

Das männliche Ferkel wird zweimal geimpft. Dadurch wird die Hodenfunktion unterdrückt und ein möglicher Ebergeruch vermieden. Der Impfstoff Improvac wird ein bis zwei Wochen nach dem Einstallen und vier Wochen vor der Schlachtung verabreicht.

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