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Flächenstilllegung im Ökolandbau: So kann es funktionieren

Auch Biolandwirte müssen bei der Agrarförderung 2024 die neuen GLÖZ-Standards einhalten und Flächen stilllegen. So kann eine erfolgreiche Eingliederung der Stilllegung in die Fruchtfolge gelingen.

Lesezeit: 6 Minuten

Autor: Stefan Veeh, Beratung für Naturland

In der Agrarförderperiode 2024 muss jeder Landwirt und jede Landwirtin 4 % der Ackerflächen als nichtproduktive Fläche zur Verfügung stellen, das heißt: stilllegen. Festgelegt ist das im GLÖZ-Standard 8. Diese Flächen dürfen Landwirtinnen und Landwirte in einem bestimmten Zeitraum nicht nutzen und sie müssen die Flächen entweder der Selbstbegrünung überlassen oder sie nach Ernte der Hauptfrucht mit einer Saatgutmischung begrünen.

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Unterschiede in den Bundesländern möglich

Die Vorgaben nach GLÖZ 8 legen die Bundesländer teilweise geringfügig anders aus. Die hier dargestellten förderrechtlichen Aspekte spiegeln den Auslegungsstand in Bayern wider.

Um die Pflichtstilllegung zu erfüllen, können Landwirtinnen und Landwirte auch eine bereits angesäte Untersaat oder ein bestehendes Kleegras als Stilllegungsfläche im Folgejahr nutzen. Danach gilt eine Bewirtschaftungsruhe vom 1. April bis 15. August des darauffolgenden Jahres.

Ab dem 15. August dürfen Landwirtinnen und Landwirte die Fläche dann mähen und zerkleinern. Ab dem 1. September darf der Aufwuchs mit Schafen und Ziegen beweidet werden. Auch dürfen Sie ab September die Fläche umbrechen und eine Winterung ansäen, eine Sommerung frühestens ab dem 1. Januar.

Ausnahmen von der Stilllegung gelten für folgende Betriebe:

  • unter zehn Hektar Ackerfläche
  • Futterbaubetriebe, die mehr als 75 Prozent Dauergrünland oder Hauptfutterfläche (ohne Mais) haben.

Bio-Betriebe sollten die gezielte Ansaat bevorzugen. Denn es besteht das Risiko, dass die Selbstbegrünung dauerhaft verunkrautet. Wollen Sie die Fläche mit einer Saatgutmischung begrünen oder einen Kleegrasbestand in die Stilllegung überführen, dann ergeben sich folgende Möglichkeiten:

Ansaat einer schwachwüchsigen Kleegrasmischung mit geringem Vermehrungspotenzial

Nach der Ernte der Hauptkultur sollten Sie zügig eine Feldfuttermischung etablieren, wenn eine ausreichende Restfeuchte im Boden vorhanden ist. Bis zum 1. April des Folgejahres können Sie den Bestand schröpfen, danach müssen Sie eine Bewirtschaftungsruhe bis 15. August einhalten.

Anschließend können Sie den Bestand mulchen oder durch Schafe und Ziegen beweiden. Ab dem 1. September dürfen Sie den Bestand umbrechen.

Ansaat der Stilllegung bereits als Untersaat

Grundsätzlich könnten Sie die Variante wie oben beschrieben auch als Untersaat in der vorlaufenden Hauptkultur etablieren. Das splittet das Ansaatrisiko einer Blanksaat im Herbst. Zum Beispiel könnten Sie eine Mischung aus Weiß- und Gelbklee als Untersaat im Getreide ansäen, denkbar wäre auch eine Untersaat in einer Sommerung.

Wichtig ist hierbei auf die Erfahrungen der letzten Jahre zurückzublicken. Bei einer missglückten Untersaat im Getreide können Sie immer noch eine Blanksaat im Herbst durchführen. Wenn jedoch eine Untersaat in einem Sonnenblumenbestand misslingt, können Sie entweder auf eine andere Fläche zurückgreifen oder die Fläche sich selbst begrünen lassen.

Landschaftselemente anrechnen

Landschaftselemente können mit dem Faktor 1:1 auf die Brachfläche angerechnet werden, wenn

- sie sich direkt auf der Brachfläche befinden. Dies umfasst die klassischen Landschaftselemente, die einem Beseitigungsverbot unterliegen, aber auch sonstige Landschaftselemente mit bis zu 500 m2 Größe.

- sie in einem unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Ackerland stehen und einem Beseitigungsverbot unterliegen.

Einen Kleegrasbestand in eine Stilllegung überführen

Um das Ansaatrisiko und das Risiko einer Verunkrautung durch mangelnde Schröpfschnitte in der Bewirtschaftungsruhe zu umgehen, können Sie auch einen bestehenden Kleegrasbestand in die Stilllegung umwandeln. Nach dem letzten Schnitt oder spätestens ab dem 31. Dezember müssen Sie diesen Bestand dann in die Stilllegung überführen.

Sie können ihn noch außerhalb der Bewirtschaftungsruhe mulchen. Sie dürfen ihn im darauffolgenden Herbst für eine Winterkultur umbrechen. Hierbei müssen Sie allerdings die Gräser in der Mischung und deren mögliches Aussamen beachten.

Dauerhaftes Stilllegen von ackerbaulich weniger gut nutzbaren Flächen

Für viele Betriebe kommt auch eine dauerhafte Stilllegung in Frage. Flächen mit schwieriger Bewirtschaftung, Steilhängen oder Spitzen, schwächeren Bonitäten können Sie so mit oder ohne Ansaat für GLÖZ 8 nutzen. Hier empfiehlt sich ebenfalls die Variante mit einer gezielten Ansaat entweder mit einer Luzerne oder Steinklee sowie Weißklee-Mischung oder mit einem Luzernegras mit wenig Gräsern, die nur bedingt aussamen.

Es sind auch Mischungen möglich, die Biodiversität oder Niederwild fördern. Diese Flächen müssen Sie in jedem zweiten Jahr mindestens einmal mulchen, um die Förderfähigkeit aufrecht zu erhalten. Bei langjährigen Stilllegungen kann es vorkommen, dass der Bestand sich negativ entwickelt und Sie mit einer entsprechenden Nachsaat gegensteuern müssen. Wie dies förderrechtlich gehandhabt wird, bleibt noch abzuwarten und abzuklären.

Auswahl der Mischung sorgsam treffen

Entscheiden Sie sich, wie in den ersten beiden Varianten, für Kleegrasmischungen, müssen Sie sorgfältig und aufmerksam die passenden Arten auswählen. Sie müssen die Balance halten zwischen Arten, die nur ein geringes Samenpotenzial bilden, um später nicht selbst zum Unkraut zu werden, und einer ausreichenden Konkurrenzkraft gegen Beikräuter.

Das Saatgut von Pflanzen mit geringem Vermehrungspotenzial und starkem vegetativen Wachstum ist jedoch oft teuer. Es eignen sich hierfür Arten wie Weißklee, Gelbklee, Schwedenklee, Erdklee und Rotschwingel.

Ungeeignet sind schnellwachsende, sich schnell vermehrende Grasarten wie Weidelgräser, vor allem das Welsche Weidelgras kann zu erheblichen Durchwuchsproblemen in folgenden Kulturen führen. Hier ist Vorsicht geboten, da einige Anbieter Mischungen bewerben, die für Bio-Betriebe mangelhaft sind. Sie müssen auch darauf achten, dass die Mischungen nicht nur aus Gräsern bestehen. Es muss immer mindestens eine „Nicht-Gras-Komponente“ wie zum Beispiel Klee enthalten sein. Aufpassen sollten Sie zudem, wenn nicht winterharte Komponenten wie zum Beispiel Buchweizen oder Ramtillkraut in der Mischung enthalten sind.

Vorsicht bei fertigen Mischungen

Vorsicht ist auch bei Mischungen wie dem Landsberger Gemenge geboten. Dort ist nicht nur das Welsche Weidelgras enthalten, sondern auch die Winterwicke, die dauerhaft zum Problemunkraut werden kann. Sie sollten die Winterwicke durch die Pannonische Wicke oder durch eine Wintererbse oder ackerbohne ersetzen.

Die Graskomponente könnten Sie zum Beispiel durch eine Getreideart ergänzen. Damit können Sie ein konkurrenzstarkes Gemenge etablieren, welches Sie dann nach dem Stilllegungsjahr wieder gut in den Griff bekommen.

Kontrolle und Pflege bleiben trotzdem wichtig

Stilllegung bedeutet, dass Sie die Bestände dennoch kontrollieren und pflegen müssen. Unabhängig von dem gewählten Verfahren sollten Sie händisch Wurzelunkräuter wie Ampfer oder Distel entfernen, um eine Massenvermehrung und spätere Probleme mit diesen zu vermeiden. Feldfutteransaaten sollten Sie genauso pflegen wie jede andere Hauptfruchtansaat.

Die Stilllegung im Rahmen von GLÖZ 8 ist mit ihren Auflagen und Einschränkungen für Bio-Betriebe durchaus herausfordernd. Wenn Sie jedoch einige Punkte beachten, dann lässt Sie sich auch für Bio-Betriebe praktikabel gestalten. Sie sollten den Rest des Jahres dazu nutzen, um eine entsprechende Variante oder eine Kombination der verschiedenen Möglichkeiten zu erwägen, denn ab dem 1. Januar 2024 gilt der verpflichtende Anteil von 4 % an nichtproduktiven Ackerflächen.

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen in den Naturland NachrichtenJuni 2023 sowie im Bioland FachmagazinAugust 2023.

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