In seiner letzten Sitzung des Jahres hat der Bundesrat am heutigen Freitag zahlreiche Gesetze beschlossen - darunter über die Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie. Das Gesetz bringt Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie auf den Weg, berichtet der Bundesrat.
Verbot von Werk- und Leiharbeitsverträgen
Im Kerngeschäft der Fleischwirtschaft - also bei der Schlachtung, Zerlegung und Verarbeitung von Fleisch - wird künftig kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden: weder über Werk- noch über Leiharbeitsverträge. Ausnahmen sind für Handwerksbetriebe vorgesehen, die weniger als 49 Personen beschäftigen. Zur Abdeckung saisonaler Auftragsspitzen sieht das Gesetz überdies vor, dass durch Tarifverträge für tarifgebundene Entleiher im Bereich der Fleischverarbeitung Arbeitnehmerüberlassung bis zu einer Quote von acht Prozent zugelassen werden kann. Am 1. April 2024 tritt diese Möglichkeit außer Kraft, so der Bundesrat.
Elektronische Arbeitszeiterfassung
Die Aufzeichnung der Arbeitszeit darf nur noch elektronisch erfolgen, um Missbräuchen vorzubeugen, heißt es. Die Unterbringung von Personal in Gemeinschaftsunterkünften muss in Zukunft branchenübergreifenden Mindeststandards genügen. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ziehen deutlich höhere Bußgelder nach sich.
Mehr Kontrollen vor Ort
Das Gesetz stärkt zudem den Arbeitsschutz und die Effizienz der Kontrollen. Es sieht dazu eine jährliche bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote vor, die sich bis zum Jahr 2026 schrittweise steigert, so dass die Länder Vorbereitungszeit zur Umsetzung haben. Eine neue Bundesfachstelle in der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin soll Arbeitsschutzaufgaben und Kompetenzen bündeln, so der Bundesrat weiter.