Die Verschiebung der Schlussberatungen im Deutschen Bundestag über die Änderungen im Arbeitsschutzkontrollgesetz zeigt laut dem Verband der Fleischwirtschaft (VDF), dass die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD noch erheblichen Beratungsbedarf haben.
Zufrieden darüber zeigt sich VDF-Hauptgeschäftsführerin Dr. Heike Harstick, weil sich die Bundestagsabgeordneten nun mit der Rechtssicherheit und den möglichen Konsequenzen des aktuellen Gesetzentwurfs auseinandergesetzt haben. „Leider konnten wir unseren Sachverstand zum Referentenentwurf weder im Vorfeld einbringen, noch war die Fleischwirtschaft als die am meisten betroffene Branche zur öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss Anfang Oktober eingeladen.“
Alle Betriebe wären vom Gesetz massiv betroffen
Der VDF wendet sich nach eigener Aussage nicht gegen ein Werkvertragsverbot in den Kernbereichen der Fleischwirtschaft. Vielmehr würde die Fleischwirtschaft aus einer Vielzahl kleiner und mittelständischer, fast ausschließlich familiengeführter Unternehmen und einzelnen großen Konzernen bestehen. Alle Unternehmen würden daher von den neuen gesetzlichen Regelungen für die Fleischwirtschaft betroffen sein; unabhängig davon, ob sie bisher mit oder ohne Werkverträge gearbeitet haben.
"Die Unternehmen tragen zu einem großen Teil bereits die volle Verantwortung für die bei ihnen Beschäftigten. Dort, wo bislang Werkverträge eingesetzt werden, sind die Unternehmen aktuell dabei, auf Festanstellungen überzugehen. Dieser Prozess soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein", erklärt Harstick.
"Kooperationsverbot hat doch nichts mit Arbeitsschutz zu tun"
Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verschärfungen im Arbeitsschutz und für die Unterbringung von Beschäftigten würde der VDF mitgetragen. Das vorgesehene Verbot der Zeitarbeit und das im Gesetzentwurf verklausuliert formulierte Kooperationsverbot hätten dagegen nichts mit Arbeitsschutz zu tun und zielten ausschließlich in Richtung Zerschlagung arbeitsteiliger Strukturen, sagt Harstick.
"Das Verbot von Zeitarbeit verhindert saisonale Produktion wie beispielsweise zur Grillsaison, wo in kurzer Zeit für einen vorübergehenden Zeitraum zusätzliches Personal benötigt wird. Dies geht nur mit dem Einsatz von Zeitarbeitskräften, denn für befristete Anstellungen lassen sich keine Bewerber finden und Arbeitszeitkonten sind in dem notwendigen Ausmaß keine Lösung. Den betroffenen Unternehmen wird die nötige Flexibilität genommen, um sich im europäischen Wettbewerb behaupten zu können“, so die Geschäftsführerin.
Beispiel Aufbereitung von Innereien
Das Kooperationsverbot würde jegliche Arbeitsteilung, die in allen Wirtschaftsbereichen üblich ist, für die Fleischwirtschaft verbieten, sowohl zwischen unabhängigen Unternehmen als auch innerhalb von Konzernen. Die Prozesse verschiedener Tätigkeitsbereiche und Unternehmen bauten aufeinander auf.
Bestes Beispiel ist laut der Verbandsvertreterin die Aufbereitung von Innereien: Diese Tätigkeit wird traditionell in den Räumlichkeiten des Schlachthofs von einem Spezialunternehmen in Abhängigkeit vom laufenden Schlachtbetrieb durchgeführt. Würde diese Kooperation verboten, wäre das Spezialunternehmen in seiner Existenz bedroht.
„Um Werkverträge in der Fleischwirtschaft zu verbieten, sollte dies eindeutig im Gesetz formuliert werden, ohne auf gesellschaftsrechtliche Konstellationen und Unternehmenskooperationen Einfluss zu nehmen und ohne die Unternehmen in Rechtsunsicherheit zu stürzen“, sagt Dr. Heike Harstick. „Realitätsferne Vorstellungen und Stimmungsmache gegen die Fleischwirtschaft, wie von Bundesminister Heil und einigen seiner Parteifreunde, helfen da nicht weiter.“