Am 1. Mai tritt das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft. Das bedeutet unter anderem mehr Einfuhren von neuseeländischem Schaf- und Rindfleisch sowie Milchprodukten in die EU.
Am 25. März hat das Parlament in Wellington mit königlicher Zustimmung einem Gesetz zum Freihandelsabkommen Neuseelands mit der EU zugestimmt und damit abschließend den Handelsvertrag ratifiziert. „Dadurch kann das Abkommen früher als erwartet ab dem 1. Mai 2024 in Kraft treten“, erklärte Neuseelands Handels- und Landwirtschaftsminister Todd McClay. Er betonte, dass die EU ein wichtiger und gleichgesinnter internationaler Partner Neuseelands sei. Das Abkommen biete eine Plattform für den Ausbau der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen.
Neuseeländische Agrarprodukte profitieren
McClay rechnet damit, dass nach dem Inkrafttreten der gesamte Erlös von neuseeländischen Exporten in die EU um bis zu 1,7 Mrd. € pro Jahr steigen und die Zollausgaben um rund 100 Mio. € pro Jahr sinken werden. Neue zollvergünstigte Ausfuhrquoten für Rind- und Schaffleisch, Butter, Käse und Milchpulver haben einen Wert von mehreren 100 Mio. €. Zu den größten Profiteuren zählen Anbieter von Kiwis, Äpfeln und Zwiebeln, aber auch von Wein, Fisch oder Meeresfrüchten, die nach dem Inkrafttreten keine EU-Einfuhrabgaben mehr zahlen müssen.
Einfuhr von neuseeländischem Schaf- und Rindfleisch steigt
Bei den Agrarexporten der EU nach Neuseeland wird mit Inkrafttreten des Abkommens der bisherige Zollsatz von 5% für Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse sowie Tierfutter wegfallen. Die EU hat den Schutz von rund 2.000 geografischen Angaben durchgesetzt, darunter einige gängige Käsenamen wie Feta und Gorgonzola.
Für EU-Importe sensibler Agrarprodukte aus Neuseeland, darunter Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, sind Quoten für zollfreie bzw. zollermäßigte Kontingente vorgesehen, die bis 2031 erweitert werden.
Das Kontingent für neuseeländisches Schaffleisch einschließlich der Quote der Welthandelsorganisation (WTO) wird in sieben Jahren um 38.000 t auf rund 163.800 t erhöht. Bei Rindfleisch wird eine Freihandelsquote mit einem Zoll von 7,5% für 3.333 t eingerichtet, die bis 2031 auf 10.000 t steigt. Zusätzlich wird die Zollbelastung in der WTO-Quote für 1.102 t von 20% auf 7,5% gesenkt. Allerdings darf nur Fleisch von Weiderindern und nicht aus Feed-Lots geliefert werden.
Bei Milchprodukten werden die zollermäßigten Einfuhrkontingente im Rahmen des Freihandelsabkommens erhöht. Diese belaufen sich für sieben Jahren auf 15.000 t Butter, 25.000 t Käse und 15.000 t Milchpulver. Zudem werden für Butter und Käse die Zollsätze im Rahmen der zusätzlichen WTO-Quote gesenkt.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Am 25. März hat das Parlament in Wellington mit königlicher Zustimmung einem Gesetz zum Freihandelsabkommen Neuseelands mit der EU zugestimmt und damit abschließend den Handelsvertrag ratifiziert. „Dadurch kann das Abkommen früher als erwartet ab dem 1. Mai 2024 in Kraft treten“, erklärte Neuseelands Handels- und Landwirtschaftsminister Todd McClay. Er betonte, dass die EU ein wichtiger und gleichgesinnter internationaler Partner Neuseelands sei. Das Abkommen biete eine Plattform für den Ausbau der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen.
Neuseeländische Agrarprodukte profitieren
McClay rechnet damit, dass nach dem Inkrafttreten der gesamte Erlös von neuseeländischen Exporten in die EU um bis zu 1,7 Mrd. € pro Jahr steigen und die Zollausgaben um rund 100 Mio. € pro Jahr sinken werden. Neue zollvergünstigte Ausfuhrquoten für Rind- und Schaffleisch, Butter, Käse und Milchpulver haben einen Wert von mehreren 100 Mio. €. Zu den größten Profiteuren zählen Anbieter von Kiwis, Äpfeln und Zwiebeln, aber auch von Wein, Fisch oder Meeresfrüchten, die nach dem Inkrafttreten keine EU-Einfuhrabgaben mehr zahlen müssen.
Einfuhr von neuseeländischem Schaf- und Rindfleisch steigt
Bei den Agrarexporten der EU nach Neuseeland wird mit Inkrafttreten des Abkommens der bisherige Zollsatz von 5% für Schweinefleisch, Wein und Schaumwein, Schokolade, Zuckerwaren und Kekse sowie Tierfutter wegfallen. Die EU hat den Schutz von rund 2.000 geografischen Angaben durchgesetzt, darunter einige gängige Käsenamen wie Feta und Gorgonzola.
Für EU-Importe sensibler Agrarprodukte aus Neuseeland, darunter Milcherzeugnisse, Rind- und Schaffleisch, sind Quoten für zollfreie bzw. zollermäßigte Kontingente vorgesehen, die bis 2031 erweitert werden.
Das Kontingent für neuseeländisches Schaffleisch einschließlich der Quote der Welthandelsorganisation (WTO) wird in sieben Jahren um 38.000 t auf rund 163.800 t erhöht. Bei Rindfleisch wird eine Freihandelsquote mit einem Zoll von 7,5% für 3.333 t eingerichtet, die bis 2031 auf 10.000 t steigt. Zusätzlich wird die Zollbelastung in der WTO-Quote für 1.102 t von 20% auf 7,5% gesenkt. Allerdings darf nur Fleisch von Weiderindern und nicht aus Feed-Lots geliefert werden.
Bei Milchprodukten werden die zollermäßigten Einfuhrkontingente im Rahmen des Freihandelsabkommens erhöht. Diese belaufen sich für sieben Jahren auf 15.000 t Butter, 25.000 t Käse und 15.000 t Milchpulver. Zudem werden für Butter und Käse die Zollsätze im Rahmen der zusätzlichen WTO-Quote gesenkt.