Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

topplus Hochwasser

GAP-Auflagen wegen des Hochwassers nicht erfüllt – gibt es trotzdem Prämien?

Welche Regeln gelten, wenn Landwirte wegen des Hochwassers nicht mehr alle Auflagen ihres GAP-Antrages einhalten können? In welchen Fällen erhalten sie trotzdem Prämien und was müssen sie dafür tun?

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn Antragsteller die Voraussetzungen, Verpflichtungen oder sonstige Auflagen bei Fördermaßnahmen des Gemeinsamen Antrags bzw. im Rahmen der Konditionalität aufgrund höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände nicht einhalten können, behalten sie dennoch den Anspruch auf die Förderung für die Flächen und Tiere, teilt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) dazu mit.

Anerkennung von höherer Gewalt ist möglich

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Im Rahmen der EU-Förderverfahren gebe es bereits die Möglichkeit, in bestimmten Situationen Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände anzuerkennen, so das MLR. Die EU-Kommission habe die Möglichkeit geschaffen, das Auftreten von schweren Naturkatastrophen oder Wetterereignissen festzulegen, dass nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann, dass die Bedingungen der höheren Gewalt von den betroffenen Betriebsinhabern einzeln erfüllt werden.

Landwirtschaftsamt innerhalb von 15 Werktagen informieren

In Baden-Württemberg waren die Starkniederschläge und Hochwassersituationen laut MLR eher punktuell auf verschiedene Gebiete im Land verteilt. Um einen Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände aufgrund der Starkniederschläge und Überschwemmungen geltend machen zu können, müssen betroffene Antragsteller das Landwirtschaftsamt „innerhalb von 15 Werktagen ab dem Zeitpunkt, ab dem sie hierzu in der Lage ist,“ informieren.

Bayern weist pauschale Schadensgebiete aus

In Bayern weist die Landwirtschaftsverwaltung zur Vereinfachung Schadensgebiete aus, in denen keine Mitteilung des Falles höherer Gewalt mehr erforderlich ist, teilte das bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus auf Anfrage mit. „Dadurch kann von einer Kürzung, einer Sanktion oder einem Ausschluss abgesehen werden, wenn das Nichteinhalten einer Förderauflage Folge des Hochwassers und insofern auf höhere Gewalt oder außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Alle Landwirte in Bayern können auf der Homepage ihres jeweiligen Landwirtschaftsamtes feststellen, ob ihre geschädigten Flächen in einem solchen pauschal ausgewiesenen Gebiet liegen.“

Einzelfallprüfung außerhalb der pauschal festgesetzten Gebiete

Auch außerhalb dieser pauschal festgesetzten Gebiete kann ein Fall höherer Gewalt anerkannt werden, so das Ministerium weiter. Hierzu muss dies der Landwirt dem AELF innerhalb von 15 Werktagen, ab dem Zeitpunkt, ab dem er dazu in der Lage ist, mitteilen.

Welche Regeln für die Düngung in den Hochwassergebieten in Baden-Württemberg und Bayern gelten, lesen Sie hier.

Mehr zu dem Thema

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.