Das unberechenbare Wetter und die EU-weiten Bauernproteste haben in Brüssel und Berlin die Erkenntnis gebracht, dass die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zu unflexibel und bei weitem zu bürokratisch geworden ist. Änderungen, etwa bei der Stilllegungspflicht oder den Fristvorgaben, sind politisch umgesetzt, brauchen aber noch Anpassungen im GAP-Konditionalitäten-Gesetz und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung, um zur nächsten Saison rechtskräftig zu werden. Über die Sinnhaftigkeit der Anpassungen wurde am Montag im Ernährungsausschuss des Bundestags beraten. Erwartungsgemäß gehen die Meinungen zu den geplanten Änderungen und Lockerungen weit auseinander.
Darum geht es in der Umsetzung von neuen EU-Vorgaben:
Ausnahmen für GLÖZ-Standards bei schlechten Witterungsbedingungen
Aufhebung der Konditionalitätskontrollen bei kleinen Betrieben bis 10 ha
Ausnahme von Betrieben bis 10 ha von der Sanktionierung von Verstößen
Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung geplant:
Wegfall des Genehmigungsverfahrens beim Umwandeln von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Fläche
Eine Ausnahmeregelung in der GLÖZ 2, um den Anbau von Paludikulturen zu fördern
Die Lockerung des Verbots für die Umwandlung von Dauerkulturen in Ackerland in Moorgebieten
Landwirtschaft soll „sozialverträglicher“ werden
Der Entwurf zum GAP-Konditionalitäten-Gesetz hat zudem die Einführung der „sozialen Konditionalität“ zum Gegenstand. Ziel der sozialen Konditionalität soll sein, die Einhaltung der in Bezug genommenen arbeitsrechtlichen Vorschriften unionsweit zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen. Dafür sollen Verwaltungssanktionen zukünftig auch an die Nichteinhaltung bestimmter arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit geknüpft sein.
In der Anhörung warnte Christian Gäbel vom Deutschen Bauernverband (DBV) vor noch mehr Bürokratie bei der Umsetzung der sozialen Konditionalität in der Landwirtschaft. Ihm zufolge täte die Bundesregierung gut daran, die nun zusätzlich noch bei der GAP-Förderung hinzukommende soziale Konditionalität unbürokratisch und ohne neue Nachweis- und Dokumentationspflichten für die Landwirte umzusetzen.
Bauernverband: Mehr Bürokratie wäre nicht zu verkraften
Nach Gäbels Ansicht ist das Maß an bürokratischem Aufwand für Landwirte, Berater und Behörden „bereits deutlich überzogen“. Ein nochmaliges Mehr davon wäre nicht zu verkraften. Die Regierungen von Bund und Ländern sollten ihre Hausaufgaben zum Bürokratieabbau hierzulande erledigen und sich auf europäischer Ebene vehement für eine Reduzierung der bürokratischen Lasten insbesondere bei der GAP-Förderung einsetzen, so der DBV-Vertreter, der bei der Gelegenheit zudem einer weiteren Kürzung der Basisprämie in der Ersten Säule eine klare Absage erteilte.
Auch Professor Friedrich Kerkhof von der Fachhochschule Südwestfalen Soest forderte, die Bürokratielast müsse „dringend reduziert“ werden. Für viele Betriebe sei die Bürokratielast kaum noch überschaubar.
AbL wünscht sich soziale Beschwerdestelle
Phillip Brändle Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßte hingegen, dass mit der sozialen Konditionalität die Arbeitsbedingungen, insbesondere prekär beschäftigter Menschen in der Landwirtschaft, endlich verbessert werden sollten. Zugleich mahnte er Verbesserungen an. Ohne eine Erweiterung der Vor-Ort-Kontrollen und die Einrichtung einer Beschwerdestelle, bei der zum Beispiel Gewerkschaften Verstöße melden könnten, sei eine erfolgreiche Einführung der sozialen Konditionalität „kaum vorstellbar“.
Wegfall der Stilllegungspflicht zulasten der Artenvielfalt?
Der Wegfall der Stilllegungspflicht bewegt Prof. Sebastian Lakner von der Universität Rostock. Die Rücknahme der Maßnahme stelle einen „erheblichen Einschnitt“ in die grüne Architektur der GAP dar, kritisierte Lakner. Die nicht-produktiven Flächen seien eine wirksame und daher essentielle Maßnahme zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft.
Der Rostocker Agrarökonom empfiehlt deshalb unter anderem eine Aufstockung der Ökoregelung zur Förderung freiwilliger Brachen sowie die bessere Förderung von mehrjährig angelegten Brachen oder Blühstreifen, d.h. Zuschläge für 2-, 3- oder 4-jährige Brache. Eine weitere Option der Stärkung von Brachen ist laut Lakner der Ausbau der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der Zweiten Säule.
Paetow: Bracheregelung muss „richtig attraktiv sein“
Scharfe Kritik an der Aufhebung des Mindestanteils nichtproduktiver Flächen kam auch von Professor Friedhelm Taube von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Er moniert, dass mit der nun geplanten Streichung die bisher „zentrale Leistung für die Biodiversität in ausgeräumten Agrarlandschaften“ entfalle. Dies sei Rückschritt. Damit werde der bisher weitgehend politisch einvernehmlich notwendige Umbau der Agrarzahlungen weg von Flächenprämien hin zu dokumentierten Umweltleistungen politisch abgewickelt. Hubertus Paetow, Präsident der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft, riet dazu, den Wegfall der Brachflächen über andere Maßnahmen zu kompensieren. Eine solche Regelung müsse aber „richtig attraktiv sein“.