Die EU-Kommission hat den Änderungsantrag zum ‚Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 – 2020‘ (MEPL III) mit Laufzeit bis 2022 genehmigt. Damit fließen für den Übergangszeitraum bis zum Beginn der neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Jahr 2023 zusätzliche EU-Mittel in den MEPL III ein, verkündete Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Mit den zusätzlichen Mitteln werden in besonderer Weise die landwirtschaftlichen Familienbetriebe in Baden-Württemberg beim Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Förderung des Tierwohls und bei der Umstellung auf ökologischen Landbau unterstützt, so Hauk weiter.
Mehrheit der Förderung für Umweltmaßnahmen
Insgesamt stünden für den neunjährigen Förderzeitraum von 2014 bis 2022 somit Fördermittel im Umfang von insgesamt rund 2,4 Mrd. € im MEPL III zur Verfügung. Diese werden von der EU, dem Bund und dem Land Baden-Württemberg bereitgestellt. Zwei Drittel des Finanzvolumens des MEPL III werde an landwirtschaftliche Betriebe für deren Leistungen im Umwelt- und Naturschutz, der Biodiversität, dem Tierwohl, der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) und als Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete ausgezahlt. Weitere Förderprogramme unterstützen die Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Qualifizierung, die Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum, waldwirtschaftliche Maßnahmen sowie das Regionalentwicklungsprogramm LEADER.
Neue FAKT-Maßnahmen
Mit den nun zusätzlich genehmigten Finanzmitteln könne die neue FAKT-Maßnahme ‚Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen‘ und erstmals auch Landbewirtschaftung in den spezifisch benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg gefördert werden, so der Minister. Ebenso könne der Umfang der Förderungen erweitert und Innovationen, beispielswiese in der Marktstrukturverbesserung oder in der Stärkung der Europäischen Innovationspartnerschaften ‚Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit‘ (EIP), angestoßen werden.