Geflügelhalter in Niedersachsen müssen Biosicherheit nachweisen
In Niedersachsen verlangt die Tierseuchenkasse von Geflügelhaltern ab 2026 einen Maßnahmenplan zur Vorbeugung von Seuchen. Wer den nicht vorlegt, verliert viel Geld bei der Entschädigung.
Geflügelhaltern in Niedersachsen drohen im Seuchenfall ab Januar 2026 Kürzungen der Tierseuchenkasse (TSK), wenn kein Maßnahmenplan zur Biosicherheit vorgelegt werden kann. Die EU setzt beim Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law) unter anderem auf die größere Eigenverantwortung von Tierhaltern und Unternehmern.
Gefordert wird ein Maßnahmenplan, der bestimmte Punkte abdeckt. Experten aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung haben daraufhin das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“ entwickelt. Das Konzept betriebsindividueller Biosicherheitsmaßnahmen umfasst folgende Punkte:
Wenn dieses Formular (abrufbar auf www.ndstsk.de) genutzt wird, besteht die Möglichkeit bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse eine Förderung zu beantragen. Für die Initialberatung sind vier Stunden, für die jährlich zu erfolgende Überarbeitung eine Stunde angesetzt.
Fortbildungen für Tierärzte und landwirtschaftliche Fachberater, die diese Beratungen durchführen, sind für den Herbst geplant. Dann will die TSK eine Liste mit den akkreditierten Fachpersonen herausgeben. Dem Geflügelhalter steht es aber frei, selbst mit dem Hoftierarzt einen Maßnahmenplan zu erstellen. Die Kosten dafür können dann jedoch nicht bei der TSK eingereicht werden.
Sollte im Betrieb die Seuche ausbrechen, kann der Geflügelhalter auch diesen Plan einreichen. Die TSK prüft dann, ob der Plan den Anforderungen entspricht. Bei fehlendem Managementplan will die TSK im Seuchenfall ab Januar 2026 Leistungskürzungen in Höhe von 10 bis 25 % vornehmen. Von 2013 bis 2023 hatte die Niedersächsische Tierseuchenkasse alleine durch die Geflügelpest Ausgaben in Höhe von 56 Mio. €.
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Geflügelhaltern in Niedersachsen drohen im Seuchenfall ab Januar 2026 Kürzungen der Tierseuchenkasse (TSK), wenn kein Maßnahmenplan zur Biosicherheit vorgelegt werden kann. Die EU setzt beim Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law) unter anderem auf die größere Eigenverantwortung von Tierhaltern und Unternehmern.
Gefordert wird ein Maßnahmenplan, der bestimmte Punkte abdeckt. Experten aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung haben daraufhin das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“ entwickelt. Das Konzept betriebsindividueller Biosicherheitsmaßnahmen umfasst folgende Punkte:
Wenn dieses Formular (abrufbar auf www.ndstsk.de) genutzt wird, besteht die Möglichkeit bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse eine Förderung zu beantragen. Für die Initialberatung sind vier Stunden, für die jährlich zu erfolgende Überarbeitung eine Stunde angesetzt.
Fortbildungen für Tierärzte und landwirtschaftliche Fachberater, die diese Beratungen durchführen, sind für den Herbst geplant. Dann will die TSK eine Liste mit den akkreditierten Fachpersonen herausgeben. Dem Geflügelhalter steht es aber frei, selbst mit dem Hoftierarzt einen Maßnahmenplan zu erstellen. Die Kosten dafür können dann jedoch nicht bei der TSK eingereicht werden.
Sollte im Betrieb die Seuche ausbrechen, kann der Geflügelhalter auch diesen Plan einreichen. Die TSK prüft dann, ob der Plan den Anforderungen entspricht. Bei fehlendem Managementplan will die TSK im Seuchenfall ab Januar 2026 Leistungskürzungen in Höhe von 10 bis 25 % vornehmen. Von 2013 bis 2023 hatte die Niedersächsische Tierseuchenkasse alleine durch die Geflügelpest Ausgaben in Höhe von 56 Mio. €.