Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

topplus Tiergesundheitsrecht

Geflügelhalter in Niedersachsen müssen Biosicherheit nachweisen

In Niedersachsen verlangt die Tierseuchenkasse von Geflügelhaltern ab 2026 einen Maßnahmenplan zur Vorbeugung von Seuchen. Wer den nicht vorlegt, verliert viel Geld bei der Entschädigung.

Lesezeit: 2 Minuten

Geflügelhaltern in Niedersachsen drohen im Seuchenfall ab Januar 2026 Kürzungen der Tierseuchenkasse (TSK), wenn kein Maßnahmenplan zur Biosicherheit vorgelegt werden kann. Die EU setzt beim Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law) unter anderem auf die größere Eigenverantwortung von Tierhaltern und Unternehmern.

Gefordert wird ein Maßnahmenplan, der bestimmte Punkte abdeckt. Experten aus Landwirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung haben daraufhin das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe“ entwickelt. Das Konzept betriebsindividueller Biosicherheitsmaßnahmen umfasst folgende Punkte:

  • Angaben zum Betrieb und Lageskizze

  • Kenntnisse / Sensibilisierung / Unterweisungen

  • Umzäunung / Einfriedung

  • Betriebsgelände inklusive Tierbereich

  • Zutrittsregelungen / Hygieneschleuse

  • Fahrzeugverkehr

  • Materialien (Einstreu, Futtermittel, Dung, Mist, Kadaver etc.)

  • Tierverkehr

  • Überwachung und Tiegesundheit

  • Schädlingsbekämpfung

Wenn dieses Formular (abrufbar auf www.ndstsk.de) genutzt wird, besteht die Möglichkeit bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse eine Förderung zu beantragen. Für die Initialberatung sind vier Stunden, für die jährlich zu erfolgende Überarbeitung eine Stunde angesetzt.

Fortbildungen für Tierärzte und landwirtschaftliche Fachberater, die diese Beratungen durchführen, sind für den Herbst geplant. Dann will die TSK eine Liste mit den akkreditierten Fachpersonen herausgeben. Dem Geflügelhalter steht es aber frei, selbst mit dem Hoftierarzt einen Maßnahmenplan zu erstellen. Die Kosten dafür können dann jedoch nicht bei der TSK eingereicht werden.

Sollte im Betrieb die Seuche ausbrechen, kann der Geflügelhalter auch diesen Plan einreichen. Die TSK prüft dann, ob der Plan den Anforderungen entspricht. Bei fehlendem Managementplan will die TSK im Seuchenfall ab Januar 2026 Leistungskürzungen in Höhe von 10 bis 25 % vornehmen. Von 2013 bis 2023 hatte die Niedersächsische Tierseuchenkasse alleine durch die Geflügelpest Ausgaben in Höhe von 56 Mio. €.

Mehr zu dem Thema

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.