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Genossenschaft gibt falschen Dünger raus: Recht auf Schadenersatz?

Haben Sie durch einen Fehler Ihrer Genossenschaft falschen Dünger auf Ihr Feld aufgebracht, steht Ihnen Schadenersatz zu. Unser Experte erklärt, was Sie beachten müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich habe diesen Frühling Flüssigdünger bei meiner Genossenschaft abgeholt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Anlage falsch gepolt war und ich den falschen Dünger bekommen habe. Durch die Fehllieferung sind mir bereits jetzt Mehrkosten entstanden, zudem rechne ich mit einem Minderertrag im Weizen um 10%. Welche rechtlichen Ansprüche ergeben sich durch den Fehler der Genossenschaft?

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Antwort:

Wenn die Anlage nachweislich falsch „gepolt“ war, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz aus dem Kaufvertrag, da die „Falschpolung“ schuldhaft, zumindest fahrlässig, durch die Genossenschaft bzw. einen Mitarbeiter erfolgt ist. Den Fehler des Mitarbeiters muss sich die Genossenschaft anrechnen lassen.

Sie können dann alle nachweislichen Schäden, die Ihnen durch die Falschaufbringung entstanden sind, der Genossenschaft in Rechnung stellen. Ist keine Einigung mit der Genossenschaft möglich, sollten Sie frühzeitig einen Gutachter hinzuziehen. Er kann dann die konkrete Schadenssumme ermitteln. Die Kosten für den Gutachter müsste ebenfalls die Genossenschaft zahlen.

Sie könnten natürlich auch kostenfreien Ersatzdünger verlangen, also den richtigen Dünger, den Sie ursprünglich haben wollten. Zu den Schäden, die Sie geltend machen können, zählen etwa Ernteeinbußen durch die Unterversorgung des Bodens oder zusätzliche Ausbringungskosten, wenn Sie die Fläche noch einmal zusätzlich düngen mussten. ­Damit der Nachweis gegenüber der Genossenschaft, bzw. dessen Versicherung gelingt, sollten Sie möglichst die Entwicklung der Pflanzen dokumentieren, damit nachweisbar ist, dass der Minderertrag auch tatsächlich auf dem falschen Dünger beruht und nicht z.B. das Wetter dafür verantwortlich ist. Machen Sie Schadensfotos, auf denen die Entwicklungsverzögerung der Pflanzen deutlich wird. Auch Bodenproben bieten sich an. Nach der Ernte sollten Sie die Ernteergebnisse genau dokumentieren. Um den (möglichen) Minderertrag nachzuweisen, könnten Sie dann auch Ernteabrechnungen der gleichen Kultur aus vergangenen Jahren als Vergleich heran ziehen.

Sicherlich sind Sie nicht der einzige Landwirt, der betroffen ist. Zeigt sich die Genossenschaft nicht kooperativ, sollten Sie sich mit anderen geschädigten Landwirten zusammentun und einen Anwalt zu Rate ziehen.

 

Unser Experte: Stefan Schomakers, Rechtsanwalt, WLV, Kreisverband Steinfurt

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