Die Entscheidung über die Gewährung von Corona-Hilfen für Schweinehalter obliegt im Einzelfall weiterhin den Ländern. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage von Agra-Europe erklärt. Ein Ministeriumssprecher verwies auf einheitliche Verwaltungsvereinbarungen und Vollzugshinweise, die zur Umsetzung der Corona-Hilfen zwischen dem Bund und den Ländern abgeschlossen worden seien. In denen sei die Durchführung der Überbrückungshilfe in die Zuständigkeit der Bundesländer und ihrer Bewilligungsstellen übergeben worden. Die Antragsbearbeitung im Einzelfall einschließlich der Entscheidung über anrechnungsfähige Fixkosten obliege ausschließlich den Bewilligungsstellen der Länder, stellte der Sprecher klar. Diese entschieden über die Anträge von Schweinehaltern auf eine Überbrückungshilfe.
Voraussetzung für alle Branchen und Antragsteller sei der Nachweis des coronabedingten 30-%igen Umsatzausfalls. Mit diesem Nachweis stünden die Überbrückungshilfen den Unternehmen aller Branchen und damit auch Schweinhaltern zur Verfügung. Bislang seien für schweinehaltende Betriebe Corona-Hilfen im Umfang von insgesamt mehr als 220 Mio € gewährt worden. Die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern hatten sich vergangene Woche darauf verständigt, die Corona-Hilfen bis Ende Juni zu verlängern. Für den Deutschen Bauernverbands (DBV) ist diese Entscheidung „zunächst einmal positiv“.
Corona als Ursache für Umsatzeinbußen
Damit könnten von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffene Schweinehalter weiterhin die Corona-Überbrückungshilfen bekommen, wenn sie - wie bislang - einen Umsatzverlust von mindestens 30 % nachweisen könnten, heißt es beim DBV. Man gehe davon aus, „dass die Bewilligungsstellen der Länder die Corona-Bedingtheit der Umsatzeinbußen der Schweinehalter einmütig nicht mehr in Zweifel ziehen“, erklärte der Bauernverband. Präsident Joachim Rukwied hatte zuvor seine Forderung nach einer Verlängerung der Überbrückungshilfen für von der Corona-Pandemie betroffene Schweinehalter bekräftigt.
Rukwied weist auf massive Auswirkungen der Pandemie hin
In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck verwies Rukwied auf die weiterhin massiven Auswirkungen der Pandemie auf die hiesigen Schweinehalter. Trotz eines starken Bestandsabbaus und einer damit verbundenen deutlichen Angebotsrücknahme hätten die vornehmlich coronabedingten Nachfrageeinbrüche nicht ausgeglichen werden können, so Rukwied. Dies gelte insbesondere auch für die ebenfalls pandemiebedingten Engpässe in den Schlachtbetrieben „Im Ergebnis hält das katastrophal niedrige Preisniveau an“, stellte der Bauernpräsident fest.
Keine Einheitlichkeit bei Auszahlungsmodalitäten
Trotz der angekündigten Verlängerung der Corona-Hilfen fürchtet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) weiter eine Hängepartie für die Schweinehalter. Laut der ISN hätte die Bundesregierung längst Klarheit zu den Auszahlungsmodalitäten für Schweinehalter schaffen müssen. Mehrfach sei belegt, dass die Umsatzeinbußen in der Schweinehaltung zum weit überwiegenden Teil coronabedingt seien. „Auch wenn die Entscheidungskompetenz zu den Überbrückungshilfen in erster Linie bei den Bundesministerien für Wirtschaft und für Finanzen liegen, hätten wir uns einen Bundeslandwirtschaftsminister gewünscht, der in die Diskussion moderierend eingreift und für eine schnelle Klärung sorgt“, so ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.
Unklarheit bei Härtefallhilfen
Keinen Überblick hat das Wirtschaftsressort über die Inanspruchnahme der Härtefallhilfen, die neben den Überbrückungshilfen als weiteres Förderinstrument zur Verfügung stehen. Die Härtefallhilfen liegen dem Sprecher zufolge vollständig in der Regie der Länder. Sie werden je zur Hälfte vom Bund und dem jeweiligen Land finanziert. Hier müsse geprüft werden, ob das Instrument im Einzelfall genutzt werden könne, um den Schweinehaltern zu helfen. Das Instrument der Härtefallhilfen ist im Frühjahr 2021 aufgesetzt worden, um mehr Flexibilität für Einzelfälle zu gewähren. Ob damit künftig Schweinehaltern verstärkt unter der Arme gegriffen werden kann, ist unklar.