Rückwirkend zum 1.1.2023 will die Bundesregierung die Tarifglättung wieder einführen. 2016 hatte die damalige Große Koalition das auch als Tarifermäßigung oder Gewinnglättung bekannte Steuermodell entwickelt. Es galt bis Ende 2022.
Was genau die Regierung plant und wie es jetzt weitergeht, lesen Sie in unserem FAQ.
Was ist bislang bekannt?
Die Ampel-Koalition will rückwirkend zum 1.1.2023 die Tarifglättung wieder einführen. Allerdings nur für sechs Jahre. Ende 2028 wäre somit wieder Schluss.
Wie geht es jetzt weiter?
Laut Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner soll die Tarifermäßigung in das Jahressteuergesetz 2024 aufgenommen werden. Dieses wird vermutlich im Dezember verabschiedet.
Wird das neue Modell dem alten gleichen?
Höchstwahrscheinlich ja. Allerdings sind die Details noch nicht bekannt.
Wie funktionierte das alte System?
Die Tarifglättung fand immer für einen Dreijahreszeitraum statt und zwar für die Jahre 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und zuletzt 2020 bis 2022. In einem ersten Schritt berechnete das Finanzamt, was im Schnitt an Gewinn in den jeweiligen Zeiträumen hängengeblieben war.
Dann kam Schritt zwei: Die Behörde kalkulierte, was an Steuern für diesen Durchschnittsgewinn eigentlich fällig geworden wäre – so eine Art fiktive Steuer. Stellte sich raus, dass diese fiktive Steuer über drei Jahre gestreckt weniger ausmachte als das, was Sie tatsächlich an den Staat für die drei Jahre abgedrückt haben, bekamen Sie die Differenz zurück.
Das Finanzamt nahm die Tarifglättung nicht automatisch vor, sondern nur auf Antrag, wofür ein Steuerberater eingeschaltet werden musste, was entsprechende Kosten nach sich gezogen hat.
Welche Gewinne werden berücksichtigt?
Bislang wurden nur land- und forstwirtschaftliche Gewinne berücksichtigt. Gewerbliche waren außen vor.
Wer gehörte zu den Gewinnern, wer zu den Verlierern?
Steuerexperten halten den Effekt der Tarifglättung für eher gering. Ackerbauern haben beispielsweise in den vergangenen Jahren so gut wie gar nicht davon profitiert. Lediglich Schweinehalter konnten sich über größere Rückerstattungen freuen. Der Entlastungseffekt durch die Tarifglättung wird auf rund 50 Mio. €/Jahr geschätzt. Zum Vergleich: Die Agrardieselrückerstattung beläuft sich auf rund 450 Mio. €/Jahr.
Ihre Meinung ist gefragt!
Ihre Meinung ist gefragt!
Was halten Sie von der Tarifglättung? Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Steuermodell gesammelt?
Schreiben Sie Ihre Meinung gern an diethard.rolink@topagrar.com. Wir behalten uns vor, besonders interessante Beitrage gekürzt zu veröffentlichen.
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Rückwirkend zum 1.1.2023 will die Bundesregierung die Tarifglättung wieder einführen. 2016 hatte die damalige Große Koalition das auch als Tarifermäßigung oder Gewinnglättung bekannte Steuermodell entwickelt. Es galt bis Ende 2022.
Was genau die Regierung plant und wie es jetzt weitergeht, lesen Sie in unserem FAQ.
Was ist bislang bekannt?
Die Ampel-Koalition will rückwirkend zum 1.1.2023 die Tarifglättung wieder einführen. Allerdings nur für sechs Jahre. Ende 2028 wäre somit wieder Schluss.
Wie geht es jetzt weiter?
Laut Bundeswirtschaftsminister Christian Lindner soll die Tarifermäßigung in das Jahressteuergesetz 2024 aufgenommen werden. Dieses wird vermutlich im Dezember verabschiedet.
Wird das neue Modell dem alten gleichen?
Höchstwahrscheinlich ja. Allerdings sind die Details noch nicht bekannt.
Wie funktionierte das alte System?
Die Tarifglättung fand immer für einen Dreijahreszeitraum statt und zwar für die Jahre 2014 bis 2016, 2017 bis 2019 und zuletzt 2020 bis 2022. In einem ersten Schritt berechnete das Finanzamt, was im Schnitt an Gewinn in den jeweiligen Zeiträumen hängengeblieben war.
Dann kam Schritt zwei: Die Behörde kalkulierte, was an Steuern für diesen Durchschnittsgewinn eigentlich fällig geworden wäre – so eine Art fiktive Steuer. Stellte sich raus, dass diese fiktive Steuer über drei Jahre gestreckt weniger ausmachte als das, was Sie tatsächlich an den Staat für die drei Jahre abgedrückt haben, bekamen Sie die Differenz zurück.
Das Finanzamt nahm die Tarifglättung nicht automatisch vor, sondern nur auf Antrag, wofür ein Steuerberater eingeschaltet werden musste, was entsprechende Kosten nach sich gezogen hat.
Welche Gewinne werden berücksichtigt?
Bislang wurden nur land- und forstwirtschaftliche Gewinne berücksichtigt. Gewerbliche waren außen vor.
Wer gehörte zu den Gewinnern, wer zu den Verlierern?
Steuerexperten halten den Effekt der Tarifglättung für eher gering. Ackerbauern haben beispielsweise in den vergangenen Jahren so gut wie gar nicht davon profitiert. Lediglich Schweinehalter konnten sich über größere Rückerstattungen freuen. Der Entlastungseffekt durch die Tarifglättung wird auf rund 50 Mio. €/Jahr geschätzt. Zum Vergleich: Die Agrardieselrückerstattung beläuft sich auf rund 450 Mio. €/Jahr.
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