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topplus Milchlieferbeziehungen

Gezerre um Artikel 148

Die Ampelparteien werden sich offenbar nicht einig, was die nationale Umsetzung des Artikels 148 der GMO angeht. Die Liberalen haben offenbar Bedenken und Änderungwünsche. Was ist zu erwarten?

Lesezeit: 3 Minuten

Dieser Kommentar von Patrick Liste ist zuerst erschienen im "Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben".

In der politischen Abstimmung, ob zwischen Landwirten und Molkereien bald schriftliche Verträge über Milchpreis und Milchmenge verpflichtend sind, knirscht es offenbar gewaltig. Vor allem die FDP drückt innerhalb der Ampelkoalition auf die Bremse.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium (Özdemir, Grüne) will den Artikel 148 der Gemeinsamen Marktorganisation national umsetzen. Seit Ende März ist ein entsprechender Verordnungsentwurf in der Ressortabstimmung. Doch hier hakt es: Nach Wochenblatt-Information hat das Bundesjustizministerium (Buschmann, FDP) rechtsförmliche Änderungswünsche, das Bundesfinanzministerium (Lindner, FDP) und das Bundesverkehrsministerium (Wissing, FDP) haben grundsätzliche Vorbehalte.

Zwei Wege denkbar

Beobachter halten nun zwei Wege für denkbar: Das Bundeslandwirtschaftsministerium zieht den Entwurf zurück, was als unwahrscheinlich gilt. Oder aber es gibt Änderungen am Entwurf, um die FDP-Ministerien zur Zustimmung zu bewegen. Darauf könnte es hinauslaufen.

Aktuell sieht der Verordnungsentwurf vor, dass künftig jeder einzelne Erzeuger oder jede einzelne Erzeugergemeinschaft mit der Molkerei vor der Milchanlieferung einen schriftlichen Vertrag abschließen muss. Der Vertrag muss den Preis und die Liefermenge regeln. Das Bundesagrarministerium (BMEL) will die Molkereien verpflichten, ihren Lieferanten ein Angebot über einen Preis-Mengen-Bezug zu machen. Dieser soll sich auf mindestens 80 % der Liefermenge beziehen. Gelten soll das grundsätzlich auch für Genossenschaftsmolkereien. Sie sollen nur dann befreit sein, wenn die Satzungen oder Lieferordnungen ähnliche Bestimmungen enthalten.

BMEL betont Vertragsfreiheit

Grundsätzlich betont das BMEL, dass Erzeuger und Molkereien sämtliche Vertragsbestandteile frei aushandeln können. Das gelte auch für die Preis-Mengen-Vereinbarungen. Als Beispiele listet das Ministerium im Entwurf auf: Festpreismodelle mit unterschiedlichen Laufzeiten bzw. A/B-Preismodelle oder die Milchpreisabsicherung an der Börse.

Auf welche Änderungen die FDP-Ministerien pochen, ist derzeit noch unklar. Offen ist auch, ob der Bundesrat wie ursprünglich geplant den Entwurf auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschließen kann. Klar sein dürfte aber, dass die hitzige Debatte zwischen den Organisationen innerhalb der Milchbranche weitergeht.

Vehement für die nationale Umsetzung des Artikel 148 sind unter anderem MEG Milch Board, LsV Deutschland, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Bundesverband Deutscher Milchviehhalter und European Milk Board. Sie erhoffen sich eine Besserstellung der Erzeuger in der Wertschöpfungskette. Strikt gegen staatlich vorgeschriebene Milchverträge sind der Deutsche Bauernverband, der Deutsche Raiffeisenverband und der Milchindustrie-Verband. Sie fürchten hohe Kosten und immense Bürokratie.

Ihre Meinung zählt!

Was meinen Sie? Gelingt die Umsetzung von Artikel 148 noch in dieser Legislaturperiode? Oder wäre es sogar besser, wenn nicht?

Schreiben Sie Ihre Meinung gern an Marko.Stelzer@topagrar.com. Wir behalten uns vor, besonders interessante Zuschriften redigiert zu veröffentlichen.

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