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topplus Leserfrage

Kann ich die Kosten zur Kitzrettung absetzen?

Schaffen Sie sich eine Drohne zur Kitzrettung an, sparen Sie sogar Steuern. Unser Experte erklärt, was Sie absetzen dürfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich möchte mir eine Drohne zur Kitzrettung bei der Grasernte anschaffen. Kann ich die Ausgaben für die Drohne als auch die Versicherung für die Drohne als Betriebsausgaben geltend machen? Kann ich auch andere Kosten, die mir durch die Kitzsuche entstehen, steuermindern absetzen?

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Antwort:

Nach geltender gesetzlicher Lage sind Landwirte verpflichtet, Rehkitze vor dem Mähtod zu schützen. Hinweis: Beauftragt ein Landwirt einen Lohnunternehmer und es fehlen vertragliche Regelungen der Zuständigkeit für die Vorsorge, so ist hauptsächlich die direkt und unmittelbar handelnde Person verantwortlich, also der Erntehelfer, der das Mähfahrzeug steuert.

Kosten als Betriebsausgaben abziehen

Alle Kosten, die Ihnen rund um den Kitzschutz entstehen, wie zum Beispiel die Zahlung an den örtlichen Kitzrettungsverein, die Anschaffungskosten für die eigene Drohne sowie laufende Kosten können Sie als Betriebsausgaben abziehen.

Die Anschaffungskosten der Drohne können Sie über drei Jahre steuermindern abschreiben (siehe amtliche AFA Tabelle). Das gilt selbstverständlich nur, wenn Sie die Kosten für die Drohne selbst getragen haben und diese nicht aus geförderten Mitteln stammt.

Die Versicherung für die Drohne zählt zu den laufenden Kosten, die Sie ebenfalls steuermindernd geltend machen können.

Private Nutzung ausschließen

Achtung: Zwar akzeptiert der Fiskus, dass die Kosten betrieblich veranlasst sind, allerding könnten Sie ein Problem bekommen, die Kosten im gesamten Umfang abzusetzen. Immerhin kann der Fiskus Ihnen unterstellen, dass Sie die Drohne schließlich auch zumindest zum Teil privat nutzen können. Im Zweifel müssen Sie nachweisen, dass eine private Nutzung ausgeschlossen ist. Sie könnten zum Beispiel argumentieren, dass die Drohne keine 4 K Kamera sondern nur ein Wärmebild abzeichnet oder nachweisen, dass Sie keine Luftbilder auf Ihrem privatem Instagram, Facebook oder tiktok-Account teilen.

Tipp: Das BMEL fördert die Anschaffung von Drohnen zur Kitzsuche: https://www.bmel.de/DE/themen/digitalisierung/drohnenfoerderung-rehkitze.html

Unser Experte: Stefan Heins, Steuerberater, Wetreu LBB, Kiel, SH

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