Landwirte verlieren Einnahmen, für Nachhaltigkeit fehlt ein Gesamtkonzept und die Digitalisierung kommt nicht voran: Drei Gutachten für den Düsseldorfer Landtag belegen wunde Punkte.
Viele Landwirte dürften sich bestätigt fühlen: Die umweltpolitischen Auflagen senken ihre Einkommen, eine Kompensation findet meist nicht statt, in Summe können Betriebe existenziell bedroht sein. Dieses klare Fazit zog Jan-Hendrik Buhk von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag. Dort stellte er das Gutachten „Auswirkungen umweltpolitischer Auflagen auf die nordrhein-westfälische Landwirtschaft“ vor.
In Auftrag gegeben hatte dies und zwei weitere Gutachten die Enquetekommission „Gesundes Essen. Gesunde Umwelt. Gesunde Betriebe. – Zukunftschancen für die nordrhein-westfälische Landwirtschaft gestalten, mittelständische Betriebe stärken, hohe Standards in Ernährung und Umweltschutz gemeinsam sichern.“
GAP senkt Einkommen der Landwirte
Dem Gutachten zufolge führt die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu den größten wirtschaftlichen Einbußen in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft. Im Schnitt dürfte ein Betrieb durch die Änderungen auf europäischer Ebene Fördergelder von 70 €/ha verlieren. Die Streubreite zwischen den fünf Modellbetrieben (zwei Ackerbau-, zwei Milchvieh- und ein Schweinebetrieb) dürfte dabei zwischen 30 und 85 €/liegen.
Deutlich größer ist die Varianz bei den Auswirkungen der umweltpolitischen Auflagen zu Düngeverordnung, Glyphosatverbot, Gewässerrandstreifen sowie Herbizidverbot in FFH-Gebieten. So reicht zum Beispiel der Einkommensverlust des Glyphosatverbots von 2 €/ha im Milchviehbetrieb am Mittelgebirgsstandort bis 40 €/ha im Marktfruchtbetrieb in der Soester/Warburger Börde.
Denn während im pfluglosen Marktfruchtbau der Glyphosateinsatz eine systemtragende Rolle spiele, werde Glyphosat in grünlandbetonten Milchviehbetrieben lediglich zur gezielten Bekämpfung von gelegentlich auftretenden Problemunkräutern eingesetzt, so das Gutachten.
Ähnliches Bild bei den wirtschaftlichen Auswirkungen der novellierten Düngeverordnung: Besonders betroffen hiervon sind Betriebe mit intensiver Viehhaltung in den Hochburgen der Tierhaltung. So verliert der Schweinemastbetrieb im Münsterland mit bis zu gut 90 €/ha das meiste Einkommen. Relativ wenig betroffen scheinen hingegen dem Gutachten zufolge viehlose Ackerbaubetriebe sowie extensiv wirtschaftende Milchviehbetriebe mit Verlusten von 19 bis 27 €/ha zu sein.
Fazit
In Summe von Ordnungsrecht und GAP-Reform kommen die Autoren des Gutachtens zum Schluss: „Die kumulative Wirkung aller Änderungen trifft den relativ extensiv wirtschaftenden grünlandbetonten Milchviehbetrieb in der Mittelgebirgslage am wenigsten, während der Münsterländer Veredelungsbetrieb und der Marktfruchtbetrieb am Bördestandort in der Summe die höchsten Einkommensverluste erleiden.“ Pauschalaussagen zur Betroffenheit lassen sich aber nicht treffen, betonen die Autoren. Dementsprechend sei auch die Forderung nach einem pauschalen Ausgleich je Hektar nicht sachgerecht.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Die beiden weiteren Gutachten in Kurzform:
„Ansätze zur stufenübergreifenden Nachhaltigkeitsbewertung in agrar- und ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten“ stellte Dr. Volker Ebert von AFC Public Services GmbH vor. Ihm zufolge gibt es mittlerweile verschiedene Modelle zur Bewertung der Nachhaltigkeit in ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten, die sich aber zum Teil deutlich unterscheiden und daher kaum vergleichen ließen. Positiv sei aber, dass Landwirte ihre Bestrebungen für nachhaltiges Wirtschaften offenlegen könnten. Ob das am Ende die Verhandlungsposition gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) verbessere und zu höheren Erzeugerpreisen führe, bleibe aber offen.
Klaus-Herbert Rolf von der Claas KGaA ging auf „Landwirtschaft 4.0 – Chancen und Herausforderungen am Standort Nordrhein-Westfalen“ ein. Das Gutachten habe Nachbesserungsbedarf bei der Digitalisierung in der Landwirtschaft identifiziert. Herausforderungen lägen im Ausbau einer flächendeckenden Infrastruktur, einheitlichen digitalen Schnittstellen, der Aus- und Weiterbildung sowie Beratung zu digitalen Themen müssten verbessert werden. Weitere Ansatzpunkte zur Stärkung der Digitalisierung seien unter anderem einzelbetriebliche Förderungen und ein verbindlicher Rechtsrahmen zur partnerschaftlichen Datennutzung.
Viele Landwirte dürften sich bestätigt fühlen: Die umweltpolitischen Auflagen senken ihre Einkommen, eine Kompensation findet meist nicht statt, in Summe können Betriebe existenziell bedroht sein. Dieses klare Fazit zog Jan-Hendrik Buhk von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel am Donnerstag im Düsseldorfer Landtag. Dort stellte er das Gutachten „Auswirkungen umweltpolitischer Auflagen auf die nordrhein-westfälische Landwirtschaft“ vor.
In Auftrag gegeben hatte dies und zwei weitere Gutachten die Enquetekommission „Gesundes Essen. Gesunde Umwelt. Gesunde Betriebe. – Zukunftschancen für die nordrhein-westfälische Landwirtschaft gestalten, mittelständische Betriebe stärken, hohe Standards in Ernährung und Umweltschutz gemeinsam sichern.“
GAP senkt Einkommen der Landwirte
Dem Gutachten zufolge führt die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu den größten wirtschaftlichen Einbußen in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft. Im Schnitt dürfte ein Betrieb durch die Änderungen auf europäischer Ebene Fördergelder von 70 €/ha verlieren. Die Streubreite zwischen den fünf Modellbetrieben (zwei Ackerbau-, zwei Milchvieh- und ein Schweinebetrieb) dürfte dabei zwischen 30 und 85 €/liegen.
Deutlich größer ist die Varianz bei den Auswirkungen der umweltpolitischen Auflagen zu Düngeverordnung, Glyphosatverbot, Gewässerrandstreifen sowie Herbizidverbot in FFH-Gebieten. So reicht zum Beispiel der Einkommensverlust des Glyphosatverbots von 2 €/ha im Milchviehbetrieb am Mittelgebirgsstandort bis 40 €/ha im Marktfruchtbetrieb in der Soester/Warburger Börde.
Denn während im pfluglosen Marktfruchtbau der Glyphosateinsatz eine systemtragende Rolle spiele, werde Glyphosat in grünlandbetonten Milchviehbetrieben lediglich zur gezielten Bekämpfung von gelegentlich auftretenden Problemunkräutern eingesetzt, so das Gutachten.
Ähnliches Bild bei den wirtschaftlichen Auswirkungen der novellierten Düngeverordnung: Besonders betroffen hiervon sind Betriebe mit intensiver Viehhaltung in den Hochburgen der Tierhaltung. So verliert der Schweinemastbetrieb im Münsterland mit bis zu gut 90 €/ha das meiste Einkommen. Relativ wenig betroffen scheinen hingegen dem Gutachten zufolge viehlose Ackerbaubetriebe sowie extensiv wirtschaftende Milchviehbetriebe mit Verlusten von 19 bis 27 €/ha zu sein.
Fazit
In Summe von Ordnungsrecht und GAP-Reform kommen die Autoren des Gutachtens zum Schluss: „Die kumulative Wirkung aller Änderungen trifft den relativ extensiv wirtschaftenden grünlandbetonten Milchviehbetrieb in der Mittelgebirgslage am wenigsten, während der Münsterländer Veredelungsbetrieb und der Marktfruchtbetrieb am Bördestandort in der Summe die höchsten Einkommensverluste erleiden.“ Pauschalaussagen zur Betroffenheit lassen sich aber nicht treffen, betonen die Autoren. Dementsprechend sei auch die Forderung nach einem pauschalen Ausgleich je Hektar nicht sachgerecht.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Die beiden weiteren Gutachten in Kurzform:
„Ansätze zur stufenübergreifenden Nachhaltigkeitsbewertung in agrar- und ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten“ stellte Dr. Volker Ebert von AFC Public Services GmbH vor. Ihm zufolge gibt es mittlerweile verschiedene Modelle zur Bewertung der Nachhaltigkeit in ernährungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten, die sich aber zum Teil deutlich unterscheiden und daher kaum vergleichen ließen. Positiv sei aber, dass Landwirte ihre Bestrebungen für nachhaltiges Wirtschaften offenlegen könnten. Ob das am Ende die Verhandlungsposition gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) verbessere und zu höheren Erzeugerpreisen führe, bleibe aber offen.
Klaus-Herbert Rolf von der Claas KGaA ging auf „Landwirtschaft 4.0 – Chancen und Herausforderungen am Standort Nordrhein-Westfalen“ ein. Das Gutachten habe Nachbesserungsbedarf bei der Digitalisierung in der Landwirtschaft identifiziert. Herausforderungen lägen im Ausbau einer flächendeckenden Infrastruktur, einheitlichen digitalen Schnittstellen, der Aus- und Weiterbildung sowie Beratung zu digitalen Themen müssten verbessert werden. Weitere Ansatzpunkte zur Stärkung der Digitalisierung seien unter anderem einzelbetriebliche Förderungen und ein verbindlicher Rechtsrahmen zur partnerschaftlichen Datennutzung.