Die Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist vergangene Woche um eine fünfte Stufe erweitert worden. Gleichzeitig wurden die Bezeichnungen der einzelnen Stufen an die ebenfalls fünfstufige staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefleisch angepasst.
Das Haltungsform-Label gilt für Fleisch und Fleischwaren von Hähnchen, Puten, Enten, Rindern, Schweinen und Kaninchen sowie von Milch und Milchprodukten von Kühen. Die Bezeichnungen wurden entsprechend für alle Tierarten angepasst, wie die zuständige Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH mitteilt.
Umstellung dauert ein Jahr
Laut den Initiatoren werde der gesamte Anpassungsprozess nun ungefähr ein Jahr lang dauern. Auch die Kriterien für Schweinefleisch werden innerhalb dieser Umstellungsphase an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung angepasst. Die Umstellung der Haltungsform bei den teilnehmenden Unternehmen erfolge in enger Rücksprache mit den Lieferanten.
Während des gut einjährigen Umstellungszeitraums könne es aufgrund bestimmter Produktionsprozesse und der Komplexität des Angebots dazu kommen, dass für Verbraucher sowohl Produkte mit der vierstufigen als auch Produkte mit der fünfstufigen Kennzeichnung zeitgleich im Handel zu finden sein werden.
Bio als neue fünfte Stufe
Während die ersten vier Stufen Qualitätssicherungsprogramme (Stufe 1) und Tierwohlprogramme (Stufen 2 bis 4) einordnen, steht die neue fünfte Stufe genau wie in der staatlichen Kennzeichnung für Bio-Programme. Dadurch sollen die beiden Kennzeichnungen künftig widerspruchsfrei nebeneinander bestehen können.
Die staatliche Kennzeichnung soll jedoch erst ab dem 1. August 2025 im Handel zu finden sein. Die Haltungsform-Kennzeichnung gilt im Gegensatz zur staatlichen Kennzeichnung für alle gängigen Nutztierarten und umfasst auch frisches, unverarbeitetes, gewürztes oder mariniertes und verarbeitetes Fleisch.