Hochwasser: Wann die geförderte Mehrgefahrenpolice einspringt
In Bayern haben viele Landwirte die geförderte Erntepolice abgeschlossen. Wir haben nachgefragt, inwieweit diese bei den derzeitigen Überschwemmungen einspringt.
Viele sind jetzt von Hochwasserschäden betroffen und fragen sich, ob die abgeschlossene Mehrgefahrenpolice ggf. einspringt.
Schadensaufnahme läuft an
In der sog. Bayernpolice sind Schäden durch Starkregen versichert - konkret Pflanzenschäden durch direkte Regeneinwirkung und Schäden infolge von Staunässe durch Starkregen, so das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Derzeit, so das Staatsministerium am 5. Juni 2024 , seien aber noch keine Auskünfte möglich, in welchem Ausmaß es Versicherungsfälle im Rahmen des aktuellen Hochwassers geben wird.
Die Allianz Agrar teilt am 4. Juni 2024 dazu mit: Aufgrund der hohen Niederschlagsmengen von bis zu 200 mm/m² in 72 Stunden ist es verbreitet zu Erosionsschäden, Verschlämmung/Verkrustung und stehendem Wasser infolge von Starkregen gekommen. Diese Schäden sind über unsere Starkregendeckungen versichert. Das gelte im Übrigen auch für ungeförderte Versicherungsverträgen, die das Risiko Starkregen beinhalten.
Die Versicherungskammer Bayern berichtet am 6. Juni 2024: Bis heute wurden der Versicherungskammer betroffene Flächen von über 2500 ha gemeldet. Über 1000 Feldstücke sind nun zu begutachten. Diese Zahlen steigen täglich.
Dabei betonen die Versicherer dass betroffene Landwirte vielfach auch bei der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz sind und ihre eigenen Starkregenschaden noch nicht gemeldet haben. Das wahre Schadenausmaß an den Pflanzen werde erst einigen Tagen ersichtlich sein.
Was gilt als Starkregen?
Bei der Allianz Agrar z.B. liegt ein Starkregenereignis vor bei kurzzeitigen Starkniederschlägen von mehr als 25 Liter pro Quadratmeter und Viertelstunde oder bei einer Regenmenge von mehr als 50 Liter pro Quadratmeter. Bei der Versicherungskammer gilt wetterbedingter Regen mit einer Regenmenge von mehr als 25 Litern pro Quadratmeter in 15 Minuten oder mehr als 50 Litern pro Quadratmeter in 24 Stunden als Starkregenereignis.
Was ist mit Überschwemmungen?
Nicht in der Mehrgefahrenpolice enthalten sind Überschwemmungen, die nicht durch direkten Regen auf die Fläche verursacht werden (z.B. Bachüberschwemmungen).
Nach Auskunft der Versicherungswirtschaft, so das Staatsministerium, sei Überschwemmung auch nicht versicherbar und könne deshalb auch zukünftig nicht in die Förderung der Mehrgefahrenversicherung aufgenommen werden.
Das bestätigt auch die Allianz Agrar: Zum jetzigen Zeitpunkt schließen wir aus, dass die Gefahren der Überflutung landwirtschaftlicher Flächen, Hochwasser, Druckwasser und Grundwasseranstieg versicherbar sind. Hierbei handelt es sich um Risiken, bei denen die gefährdeten Regionen klar erkennbar sind. Wegen des fehlenden Risikoausgleichs wären die Prämien in den gefährdeten Gebieten der stets selben Betroffenen nicht bezahlbar.
Staatliche Hilfen
Wie im Nachgang an die Ministerratssitzung vom 4. Juni von der Bayerischen Staatskanzlei bereits bekanntgegeben wurde, wird für den Bereich der Landwirtschaft das Staatsministerium Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren.
Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25% begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
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Viele sind jetzt von Hochwasserschäden betroffen und fragen sich, ob die abgeschlossene Mehrgefahrenpolice ggf. einspringt.
Schadensaufnahme läuft an
In der sog. Bayernpolice sind Schäden durch Starkregen versichert - konkret Pflanzenschäden durch direkte Regeneinwirkung und Schäden infolge von Staunässe durch Starkregen, so das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.
Derzeit, so das Staatsministerium am 5. Juni 2024 , seien aber noch keine Auskünfte möglich, in welchem Ausmaß es Versicherungsfälle im Rahmen des aktuellen Hochwassers geben wird.
Die Allianz Agrar teilt am 4. Juni 2024 dazu mit: Aufgrund der hohen Niederschlagsmengen von bis zu 200 mm/m² in 72 Stunden ist es verbreitet zu Erosionsschäden, Verschlämmung/Verkrustung und stehendem Wasser infolge von Starkregen gekommen. Diese Schäden sind über unsere Starkregendeckungen versichert. Das gelte im Übrigen auch für ungeförderte Versicherungsverträgen, die das Risiko Starkregen beinhalten.
Die Versicherungskammer Bayern berichtet am 6. Juni 2024: Bis heute wurden der Versicherungskammer betroffene Flächen von über 2500 ha gemeldet. Über 1000 Feldstücke sind nun zu begutachten. Diese Zahlen steigen täglich.
Dabei betonen die Versicherer dass betroffene Landwirte vielfach auch bei der Freiwilligen Feuerwehr im Einsatz sind und ihre eigenen Starkregenschaden noch nicht gemeldet haben. Das wahre Schadenausmaß an den Pflanzen werde erst einigen Tagen ersichtlich sein.
Was gilt als Starkregen?
Bei der Allianz Agrar z.B. liegt ein Starkregenereignis vor bei kurzzeitigen Starkniederschlägen von mehr als 25 Liter pro Quadratmeter und Viertelstunde oder bei einer Regenmenge von mehr als 50 Liter pro Quadratmeter. Bei der Versicherungskammer gilt wetterbedingter Regen mit einer Regenmenge von mehr als 25 Litern pro Quadratmeter in 15 Minuten oder mehr als 50 Litern pro Quadratmeter in 24 Stunden als Starkregenereignis.
Was ist mit Überschwemmungen?
Nicht in der Mehrgefahrenpolice enthalten sind Überschwemmungen, die nicht durch direkten Regen auf die Fläche verursacht werden (z.B. Bachüberschwemmungen).
Nach Auskunft der Versicherungswirtschaft, so das Staatsministerium, sei Überschwemmung auch nicht versicherbar und könne deshalb auch zukünftig nicht in die Förderung der Mehrgefahrenversicherung aufgenommen werden.
Das bestätigt auch die Allianz Agrar: Zum jetzigen Zeitpunkt schließen wir aus, dass die Gefahren der Überflutung landwirtschaftlicher Flächen, Hochwasser, Druckwasser und Grundwasseranstieg versicherbar sind. Hierbei handelt es sich um Risiken, bei denen die gefährdeten Regionen klar erkennbar sind. Wegen des fehlenden Risikoausgleichs wären die Prämien in den gefährdeten Gebieten der stets selben Betroffenen nicht bezahlbar.
Staatliche Hilfen
Wie im Nachgang an die Ministerratssitzung vom 4. Juni von der Bayerischen Staatskanzlei bereits bekanntgegeben wurde, wird für den Bereich der Landwirtschaft das Staatsministerium Soforthilfen für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor gewähren.
Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25% begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.