Hochwasserschäden in Baden-Württemberg: Landwirte fordern mehr Unterstützung
Das Hochwasser hat auch in Nord-Württemberg viele Felder vermüllt und verdreckt. Die Landwirte säubern ihre Flächen mit großem Aufwand und sehen sich von der Politik nicht ausreichend unterstützt.
Nachdem das Hochwasser von den überschwemmten Flächen der Nebenflüsse des Neckar abgelaufen ist, sehen sich die Landwirte in der Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall mit den Schäden konfrontiert. Die Flächen sind mit Geröll, Holz, Plastik, Flaschen und Blechdosen verschmutzt. Und der Grünlandaufwuchs ist in den meisten Fällen so verschmutzt, dass er weder als Futter noch als Substrat für die Biogasanlage verwertbar ist.
Erst Müll sammeln, dann Aufwuchs entsorgen
„Der Aufwand, die Flächen zur reinigen, ist enorm“, berichtet Stefan Kerner, Vorsitzender des Kreisbauernverbands Heilbronn. Zunächst müssen die Wiesen und Felder abgelaufen und der Müll entfernt werden. In einem zweiten Schritt müssen die Landwirte den Aufwuchs mähen und zu den Grüngutplätzen des Landkreises fahren. „Das ist ein enormer Aufwand, aber zumindest können unsere Landwirte den Müll und das verdreckte Gras zu den Sammelplätzen bringen, ohne dass der Landkreis Gebühren verlangt.“
Entsorgung im Landkreis Schwäbisch Hall nicht kostenlos
Im Landkreis Schwäbisch Hall ist das nicht so. „Hier müssen die Landwirte den Hochwassermüll und das verdreckte Gras auf eigene Kosten entsorgen“, ärgert sich Jürgen Maurer, Vorsitzender des Bauernverbandes Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems. „Der Müll stammt von der Allgemeinheit. Deshalb muss sie auch die Kosten der Entsorgung tragen“, fordert der Landwirt. Gerade bei so einem Schadensereignis erwarte er von den Behörden, dass sie schnell und unbürokratisch Hilfe gewähren, so Maurer weiter. Da brauche es klare und allgemein gültige Regelungen.
Bayern gewährt Soforthilfen, Baden-Württemberg nicht
Unzufriedenheit herrscht bei den Bauern in Baden-Württemberg auch darüber, dass die grün-schwarze Landesregierung außer Steuererleichterungen keine Soforthilfen für Hochwasserschäden in der Landwirtschaft gewährt. Der Landesbauernverband sei mit dem Landwirtschaftsministerium zwar noch im Gespräch, aber bisher gebe es keine Zusagen von der Politik, heißt es.
In Bayern erhalten landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Gartenbau hingegen Soforthilfen. Bei einem Mindestschaden von 5.000 € können bis zu 50 % des Gesamtschadens, maximal 50.000 €, in Ausnahmefällen bis 100.000 €, ersetzt werden, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 % begrenzt. Die Auszahlung soll auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen.
Nachdem das Hochwasser von den überschwemmten Flächen der Nebenflüsse des Neckar abgelaufen ist, sehen sich die Landwirte in der Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe und Schwäbisch Hall mit den Schäden konfrontiert. Die Flächen sind mit Geröll, Holz, Plastik, Flaschen und Blechdosen verschmutzt. Und der Grünlandaufwuchs ist in den meisten Fällen so verschmutzt, dass er weder als Futter noch als Substrat für die Biogasanlage verwertbar ist.
Erst Müll sammeln, dann Aufwuchs entsorgen
„Der Aufwand, die Flächen zur reinigen, ist enorm“, berichtet Stefan Kerner, Vorsitzender des Kreisbauernverbands Heilbronn. Zunächst müssen die Wiesen und Felder abgelaufen und der Müll entfernt werden. In einem zweiten Schritt müssen die Landwirte den Aufwuchs mähen und zu den Grüngutplätzen des Landkreises fahren. „Das ist ein enormer Aufwand, aber zumindest können unsere Landwirte den Müll und das verdreckte Gras zu den Sammelplätzen bringen, ohne dass der Landkreis Gebühren verlangt.“
Entsorgung im Landkreis Schwäbisch Hall nicht kostenlos
Im Landkreis Schwäbisch Hall ist das nicht so. „Hier müssen die Landwirte den Hochwassermüll und das verdreckte Gras auf eigene Kosten entsorgen“, ärgert sich Jürgen Maurer, Vorsitzender des Bauernverbandes Schwäbisch Hall-Hohenlohe-Rems. „Der Müll stammt von der Allgemeinheit. Deshalb muss sie auch die Kosten der Entsorgung tragen“, fordert der Landwirt. Gerade bei so einem Schadensereignis erwarte er von den Behörden, dass sie schnell und unbürokratisch Hilfe gewähren, so Maurer weiter. Da brauche es klare und allgemein gültige Regelungen.
Bayern gewährt Soforthilfen, Baden-Württemberg nicht
Unzufriedenheit herrscht bei den Bauern in Baden-Württemberg auch darüber, dass die grün-schwarze Landesregierung außer Steuererleichterungen keine Soforthilfen für Hochwasserschäden in der Landwirtschaft gewährt. Der Landesbauernverband sei mit dem Landwirtschaftsministerium zwar noch im Gespräch, aber bisher gebe es keine Zusagen von der Politik, heißt es.
In Bayern erhalten landwirtschaftliche Betriebe einschließlich Gartenbau hingegen Soforthilfen. Bei einem Mindestschaden von 5.000 € können bis zu 50 % des Gesamtschadens, maximal 50.000 €, in Ausnahmefällen bis 100.000 €, ersetzt werden, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25 % begrenzt. Die Auszahlung soll auf Antrag durch die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen.