Holzenkamp: Habecks Wettbewerbsnovelle widerspricht Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft
Die Ampel will „Störungen „ im Markt durch mehr Rechte für das Bundeskartellamt abstellen. Laut DRV-Präsident Holzenkamp wird das aber eher dazu führen, dass Unternehmen Investitionen zurückfahren.
Die Preissprünge bei Waren des täglichen Bedarfs während der Corona-Krise und seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben Verbraucher und Politiker beunruhigt. Mit einer 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Ampel künftig bessere Eingriffsmöglichkeiten für „Störfälle“ an den Märkten schaffen. Nach Auffassung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) schießt der Bund damit aber deutlich übers Ziel hinaus.
Mehr Eingriffsrechte für das Bundeskartellamt
Im Fokus der von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann entwickelten Novelle des Wettbewerbsrechtes steht eine Erweiterung der Befugnisse des Bundeskartellamtes. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden.
Vorgesehen ist dabei ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten solche Untersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen – Unternehmen entflochten werden.
Zudem wird im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Es soll eine bessere Handhabe geben, um kartellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen.
Holzenkamp: Ampel schwächt die deutschen Unternehmen im Wettbewerb
„Die 11. GWB-Novelle stellt einen fundamentalen Paradigmenwechsel in der Wettbewerbsordnung dar. Es können Sanktionen gegen erfolgreich am Markt agierende Unternehmen verhängt werden, ohne dass diese konkrete Wettbewerbsverstöße begangen haben“, konstatiert DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp. Für ihn ist das „ein unangemessen weitreichender Eingriff in den Markt und widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft“.
Der DRV-Präsident befürchtet, dass die fehlende Rechtssicherheit dazu führt, dass Unternehmen Investitionen und Innovationen zurückfahren werden. Dies wäre gerade in der Land- und Ernährungswirtschaft fatal, warnt Holzenkamp.
Die Branche befinde sich mitten im Transformationsprozess hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig stelle sie sich dem Auftrag, die Bevölkerung mit gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln zu versorgen, erklärt Holzenkamp. Um dieses Spannungsfeld aufzulösen, brauche es moderne Technologien und Innovationen und den Anreiz, nachhaltig erfolgreich zu sein. „Anstatt dies zu fördern, baut die Bundesregierung mit der GWB-Novelle zusätzliche Hürden auf“, moniert der Verbandspräsident.
Er gibt zu bedenken, dass die Bundesregierung mit ihrem nationalen gesetzgeberischen Alleingang darüber hinaus die deutschen Unternehmen zusätzlich im europäischen Wettbewerb schwächt.
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Die Preissprünge bei Waren des täglichen Bedarfs während der Corona-Krise und seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine haben Verbraucher und Politiker beunruhigt. Mit einer 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) will die Ampel künftig bessere Eingriffsmöglichkeiten für „Störfälle“ an den Märkten schaffen. Nach Auffassung des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV) schießt der Bund damit aber deutlich übers Ziel hinaus.
Mehr Eingriffsrechte für das Bundeskartellamt
Im Fokus der von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck und Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann entwickelten Novelle des Wettbewerbsrechtes steht eine Erweiterung der Befugnisse des Bundeskartellamtes. Dort, wo die Marktstruktur dem Wettbewerb entgegensteht, etwa weil es nur wenige Anbieter im Markt gibt und regelmäßig parallele Preisentwicklungen zu Lasten der Verbraucher zu beobachten sind, sollen die Eingriffsinstrumente des Kartellrechts geschärft werden.
Vorgesehen ist dabei ein neues Eingriffsinstrument vorgesehen, mit dem das Bundeskartellamt im Anschluss an eine Sektoruntersuchung festgestellte Störungen des Wettbewerbs abstellen kann. Bisher endeten solche Untersuchungen mit einem Bericht des Bundeskartellamts; künftig kann die Behörde verschiedene Maßnahmen anordnen, um festgestellte Störungen des Marktes zu adressieren. Zum Beispiel können Marktzugänge erleichtert, Konzentrationstendenzen gestoppt oder – in Extremfällen – Unternehmen entflochten werden.
Zudem wird im Fall von Kartellrechtsverstößen die Abschöpfung der daraus entstandenen Vorteile für das Kartellamt deutlich erleichtert. Es soll eine bessere Handhabe geben, um kartellrechtswidrig erlangte Gewinne wieder zu entziehen.
Holzenkamp: Ampel schwächt die deutschen Unternehmen im Wettbewerb
„Die 11. GWB-Novelle stellt einen fundamentalen Paradigmenwechsel in der Wettbewerbsordnung dar. Es können Sanktionen gegen erfolgreich am Markt agierende Unternehmen verhängt werden, ohne dass diese konkrete Wettbewerbsverstöße begangen haben“, konstatiert DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp. Für ihn ist das „ein unangemessen weitreichender Eingriff in den Markt und widerspricht den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft“.
Der DRV-Präsident befürchtet, dass die fehlende Rechtssicherheit dazu führt, dass Unternehmen Investitionen und Innovationen zurückfahren werden. Dies wäre gerade in der Land- und Ernährungswirtschaft fatal, warnt Holzenkamp.
Die Branche befinde sich mitten im Transformationsprozess hin zu mehr Umwelt- und Klimaschutz. Gleichzeitig stelle sie sich dem Auftrag, die Bevölkerung mit gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln zu versorgen, erklärt Holzenkamp. Um dieses Spannungsfeld aufzulösen, brauche es moderne Technologien und Innovationen und den Anreiz, nachhaltig erfolgreich zu sein. „Anstatt dies zu fördern, baut die Bundesregierung mit der GWB-Novelle zusätzliche Hürden auf“, moniert der Verbandspräsident.
Er gibt zu bedenken, dass die Bundesregierung mit ihrem nationalen gesetzgeberischen Alleingang darüber hinaus die deutschen Unternehmen zusätzlich im europäischen Wettbewerb schwächt.