Mit einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Habeck schildert das Unternehmen „Sunfarming“ aktuelle Probleme bei der Umsetzung von Agri-PV-Anlagen und schlägt Lösungen vor.
Die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) gilt als eine Möglichkeit, den wachsenden Bedarf an Solarstromleistung auf landwirtschaftlichen Flächen zu decken und gleichzeitig eine landwirtschaftliche Produktion zu ermöglichen. Wie beliebt das Verfahren ist, zeigt ein Blick in die Auftragsbücher der Firma Sunfarming aus Erkner (Brandenburg): Sie hat in Partnerschaft mit den Landwirten und Bürger-Energiegenossenschaften ca. 3.500 ha Grünland, Moor und ertragsschwaches Ackerland in der Projektentwicklung – davon über 1.000 in Bebauungsplanverfahren. Das ist aber laut Sunfarming aktuell mit einigen Hürden verbunden. „Allein die B-Planverfahren dauern derzeit bis zu drei Jahre. Zahlreiche Solaranlagen – auch Agri-Solaranlagen – sind durch Bürgerbegehren gestoppt worden, obwohl die Landwirte eine Beweidung planten bzw. fortsetzen wollten“, schreibt Sunfarming in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Die Lösungsvorschläge
Zur Lösung schlägt das Unternehmen vor:
Privilegierung: „Wir benötigen zumindest für Agri-Solar auf Grünland, Moor und Grenzertragsstandorten die Privilegierung für bis zu 5 % der landwirtschaftlichen Fläche pro Gemarkung einer Gemeinde“, heißt es in dem Brief. Nur dann könnten landwirtschaftliche Konzepte in der Fläche mit Potenzial ausgenutzt werden und Viehbetriebe die tierwohlgesetzlichen Vorgaben mit vielmonatlicher und tierwohlgerechter Freiland-Außenhaltung auch umsetzen. Bei extensiver Rinderhaltung von 1,5 Rindern pro ha wären nur 30 Rinder pro 20 ha-Anlage nötig für die Pflege. Wenn in einem Dorf zwei landwirtschaftliche Betriebe Öko-Rinder-Konzepte unter Agri- Solaranlagen praktizieren wollen, dann ist dies ja bereits mit einer 20 MW-Agri-PV-Anlage möglich, wenn die Höchstgrenze für Agri-PV Privilegierung auf 5 % der Gemarkungsfläche pro Gemeinde begrenzt würde.
Audit: Aus Sicht von Sunfarming ist das wichtigste Kriterium für die Erfüllung des Status Agri-PV das landwirtschaftliche Bewirtschaftungskonzept, das von einem landwirtschaftlichen Berater (Buchführungsstelle oder Agrarberatung) aufgestellt und testiert werden muss und jährlich durch Audit nachgewiesen wird. Hierbei muss der Landwirt nicht der Eigentümer sein, sondern es muss mindestens ein Bewirtschaftungsvertrag mit diesen Verpflichtungen geschlossen sein.
Für Moor-PV sollte analog auch die extensive Beweidungsvariante bei Privilegierung bis 20 MW (ha) pro Anlage und 5 % der Gemarkungsfläche gelten. Hierbei käme noch der Vorteil der zusätzlichen CO₂-Einsparung durch die PV-systembedingte geringere Austrocknung der Krume und der damit verbundenen reduzierten CO₂-Ausgasung zum Tragen.
Bei Beweidung auch durch Rinder sollte die Mindesthöhe der Module auf Grünland, Moor und Blühkulturen auf 1,8 m reduziert werden, da die Gründung vor allem auf Moor dann erheblich einfacher ist als über 2 m Modulhöhe.
Probleme bei der Finanzierbarkeit
Laut Sunfarming gibt es in den letzten Monaten eine Art Stillstand bei der Finanzierung von Agri-Solar oder selbst Standard-Freiflächenanlagen. „Der Grund ist eindeutig die Gewinnabschöpfungsgesetzgebung, die bei Banken und auch Vertragsparteien von Stromlieferverträgen (PPA) eine starke Verunsicherung verursacht hat“, schreibt das Unternehmen. Daher müsse diese Reglung schnellstmöglich gestoppt werden, um das Vertrauen bei Banken und PPA-Gebern wieder herzustellen.
Da der Mittelstand, landwirtschaftliche Partner und Bürgerenergiegenossenschaften die Hauptprojektentwicklung in Deutschland für Agri-Solar auf Grünland, Moor und ertragsschwachem Ackerland führen und umsetzen sollten, sei es für die Finanzierbarkeit von Agri-Solar das Wichtigste, dass auch Agri-Solaranlagen über 1 MW einen EEG-Tarif erhalten, auf welchem die Bank eine Finanzierungsgrundlage auf Selbstkostenbasis der Anlagen abstellen kann. Eine etwaige Rendite würde dann nur durch ein PPA für die Investoren möglich werden. Nur so könne ein ewiges „Henne-Ei-Problem“ bei der Finanzierbarkeit von Freiland-Solaranlagen auch für mittelständische Unternehmen gesichert werden. Daher fordert Sunfarming, für Agri-Solar die EEG-Vergütung ohne Größenbegrenzung zu ermöglichen.
Da die Kosten für Agri-Solar ca. 15% (bei Moor- und Floating-Solar ca. 25%) höher liegen als bei Standard- Freiland-Anlagen, sei zudem ein Sonder-PV-Aufschlag um mindestens fixe 2,5 ct/kWh ohne Degression über das EEG nötig, da zusätzlich die Projektentwicklung und die Genehmigungsprozesse Jahre dauern.
Sunfarming empfiehlt, die EEG-Vergütung 10 % unter den Marktstrompreisen anzusetzen, die PPA erzielen können. „Dann bleibt die gewünschte Direktvermarktung ein Anreiz und das EEG sichert gleichzeitig dem Mittelstand die Investitionsmöglichkeit und bietet damit den benötigten Nährboden für die Energiewende“, heißt es in dem Brief. Ansonsten bestünde die große Gefahr, dass die Energiewende – insbesondere bei Agri-Solar und auch Standardfreiflächenanlagen – ein Feld der großen Energieversorger oder Fonds wird.
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Die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) gilt als eine Möglichkeit, den wachsenden Bedarf an Solarstromleistung auf landwirtschaftlichen Flächen zu decken und gleichzeitig eine landwirtschaftliche Produktion zu ermöglichen. Wie beliebt das Verfahren ist, zeigt ein Blick in die Auftragsbücher der Firma Sunfarming aus Erkner (Brandenburg): Sie hat in Partnerschaft mit den Landwirten und Bürger-Energiegenossenschaften ca. 3.500 ha Grünland, Moor und ertragsschwaches Ackerland in der Projektentwicklung – davon über 1.000 in Bebauungsplanverfahren. Das ist aber laut Sunfarming aktuell mit einigen Hürden verbunden. „Allein die B-Planverfahren dauern derzeit bis zu drei Jahre. Zahlreiche Solaranlagen – auch Agri-Solaranlagen – sind durch Bürgerbegehren gestoppt worden, obwohl die Landwirte eine Beweidung planten bzw. fortsetzen wollten“, schreibt Sunfarming in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Die Lösungsvorschläge
Zur Lösung schlägt das Unternehmen vor:
Privilegierung: „Wir benötigen zumindest für Agri-Solar auf Grünland, Moor und Grenzertragsstandorten die Privilegierung für bis zu 5 % der landwirtschaftlichen Fläche pro Gemarkung einer Gemeinde“, heißt es in dem Brief. Nur dann könnten landwirtschaftliche Konzepte in der Fläche mit Potenzial ausgenutzt werden und Viehbetriebe die tierwohlgesetzlichen Vorgaben mit vielmonatlicher und tierwohlgerechter Freiland-Außenhaltung auch umsetzen. Bei extensiver Rinderhaltung von 1,5 Rindern pro ha wären nur 30 Rinder pro 20 ha-Anlage nötig für die Pflege. Wenn in einem Dorf zwei landwirtschaftliche Betriebe Öko-Rinder-Konzepte unter Agri- Solaranlagen praktizieren wollen, dann ist dies ja bereits mit einer 20 MW-Agri-PV-Anlage möglich, wenn die Höchstgrenze für Agri-PV Privilegierung auf 5 % der Gemarkungsfläche pro Gemeinde begrenzt würde.
Audit: Aus Sicht von Sunfarming ist das wichtigste Kriterium für die Erfüllung des Status Agri-PV das landwirtschaftliche Bewirtschaftungskonzept, das von einem landwirtschaftlichen Berater (Buchführungsstelle oder Agrarberatung) aufgestellt und testiert werden muss und jährlich durch Audit nachgewiesen wird. Hierbei muss der Landwirt nicht der Eigentümer sein, sondern es muss mindestens ein Bewirtschaftungsvertrag mit diesen Verpflichtungen geschlossen sein.
Für Moor-PV sollte analog auch die extensive Beweidungsvariante bei Privilegierung bis 20 MW (ha) pro Anlage und 5 % der Gemarkungsfläche gelten. Hierbei käme noch der Vorteil der zusätzlichen CO₂-Einsparung durch die PV-systembedingte geringere Austrocknung der Krume und der damit verbundenen reduzierten CO₂-Ausgasung zum Tragen.
Bei Beweidung auch durch Rinder sollte die Mindesthöhe der Module auf Grünland, Moor und Blühkulturen auf 1,8 m reduziert werden, da die Gründung vor allem auf Moor dann erheblich einfacher ist als über 2 m Modulhöhe.
Probleme bei der Finanzierbarkeit
Laut Sunfarming gibt es in den letzten Monaten eine Art Stillstand bei der Finanzierung von Agri-Solar oder selbst Standard-Freiflächenanlagen. „Der Grund ist eindeutig die Gewinnabschöpfungsgesetzgebung, die bei Banken und auch Vertragsparteien von Stromlieferverträgen (PPA) eine starke Verunsicherung verursacht hat“, schreibt das Unternehmen. Daher müsse diese Reglung schnellstmöglich gestoppt werden, um das Vertrauen bei Banken und PPA-Gebern wieder herzustellen.
Da der Mittelstand, landwirtschaftliche Partner und Bürgerenergiegenossenschaften die Hauptprojektentwicklung in Deutschland für Agri-Solar auf Grünland, Moor und ertragsschwachem Ackerland führen und umsetzen sollten, sei es für die Finanzierbarkeit von Agri-Solar das Wichtigste, dass auch Agri-Solaranlagen über 1 MW einen EEG-Tarif erhalten, auf welchem die Bank eine Finanzierungsgrundlage auf Selbstkostenbasis der Anlagen abstellen kann. Eine etwaige Rendite würde dann nur durch ein PPA für die Investoren möglich werden. Nur so könne ein ewiges „Henne-Ei-Problem“ bei der Finanzierbarkeit von Freiland-Solaranlagen auch für mittelständische Unternehmen gesichert werden. Daher fordert Sunfarming, für Agri-Solar die EEG-Vergütung ohne Größenbegrenzung zu ermöglichen.
Da die Kosten für Agri-Solar ca. 15% (bei Moor- und Floating-Solar ca. 25%) höher liegen als bei Standard- Freiland-Anlagen, sei zudem ein Sonder-PV-Aufschlag um mindestens fixe 2,5 ct/kWh ohne Degression über das EEG nötig, da zusätzlich die Projektentwicklung und die Genehmigungsprozesse Jahre dauern.
Sunfarming empfiehlt, die EEG-Vergütung 10 % unter den Marktstrompreisen anzusetzen, die PPA erzielen können. „Dann bleibt die gewünschte Direktvermarktung ein Anreiz und das EEG sichert gleichzeitig dem Mittelstand die Investitionsmöglichkeit und bietet damit den benötigten Nährboden für die Energiewende“, heißt es in dem Brief. Ansonsten bestünde die große Gefahr, dass die Energiewende – insbesondere bei Agri-Solar und auch Standardfreiflächenanlagen – ein Feld der großen Energieversorger oder Fonds wird.