Ich bin Betriebsleiterin und Mutter: Welche Absicherung darf nicht fehlen?
Als Betriebsleiterin haben Frauen Verantwortung für den Betrieb und die Familie. Welche Versicherungen sind dafür notwendig? Und brauchen sie auch ein Testament?
Frage: Ich bin 34 Jahre alt und habe vor zwei Jahren den elterlichen Betrieb übernommen. Mein Mann und ich haben das Betriebsleiterwohnhaus für uns umgebaut und bekommen im Herbst unser erstes Kind. Welches Mindestmaß an sozialer Absicherung brauche ich als Betriebsleiterin?
Antwort: Folgende Risikofälle sollten Sie absichern: Sie könnten krank werden, Ihre Ehe könnte geschieden werden, Sie könnten bei einen Unfall zu Tode kommen.
Machen Sie ein Testament, in dem geregelt ist, wie der Betrieb vererbt werden soll. Andernfalls geht der Betrieb an Ihr minderjähriges Kind, wenn ihr Betrieb in der Höfeordnung ist, oder an eine Erbengemeinschaft aus Ehemann und Kindern, wenn der Betrieb unter das BGB-Erbrecht fällt. Testamentarisch können Sie deutlich bessere Lösungen bestimmen, z.B. Ihren Ehemann als Alleinerben einsetzten oder als Vorerben, bevor Ihr Kind dann später den Betrieb erbt.
Um Ihre Familie für den Fall Ihres Todes abzusichern, brauchen Sie eine Risikolebensversicherung ab. An erster Stelle steht die Absicherung der Lebenshaltungskosten und des Wohnhauskredites. Ermitteln Sie die dafür notwendige Summe, z.B. 250.000 €, und schließen Sie darüber eine Risikopolice ab, ggf. zusammen mit Ihrem Ehemann mit einem Vertrag auf Gegenseitigkeit. Mit einer weiteren Risikopolice können Sie ihren Betriebes absichern. Wie genau, hängt von Höhe und Laufzeit der Kredite ab und davon, ob der Betrieb weitergeführt oder verpachtet werden soll.
Für den Fall, dass Sie durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden, sollten Sie optimalerweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Falls dies, z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, sollten Sie über den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Alternativ oder zusätzlich eine private Unfallversicherung in Frage, diese sichert Sie im Falle eines Unfalls ab, nicht aber im Krankheitsfall.
Überlegen Sie, einen Ehevertrag mit Ihrem Mann abzuschließen. Denn die gesetzlichen Regeln des Vermögensausgleiches (sog. Zugewinnausgleich) ist ein Risiko für Sie und den Betrieb, aber auch für Ihren Ehemann: Bei einer hohen Wertsteigerung des Betriebes während der Ehezeit, müssen Sie als Landwirtin einen womöglich unangemessen hohen Ausgleich an ihren Ehepartner zahlen. Bleibt dagegen eine Wertsteigerung des Betriebes aus, geht Ihr Ehepartner möglicherweise leer aus. Eine Ehevertrag mit individuellen Abänderungen des Zugewinnausgleiches kann helfen, den Hof zu schützen und gleichzeitig dem Ehepartner einen gerechten vorhersehbaren Ausgleich zu verschaffen.
Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht, mit der Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, wichtige Entscheidungen für den Betrieb oder persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten für Sie regeln – für den Fall, dass Sie Sie plötzlich z.B. durch einen schweren Unfall ausfallen und handlungsunfähig sind. Ebenfalls hilfreich ist ein Notfallplan, damit die Angehörigen im Ernstfall den Alltag in Familie und Betrieb bestreiten können. In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei schwerer Krankheit wünschen bzw. ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Auch um die Altersvorsorge sollten Sie sich frühzeitig kümmern. Denn die Rente der Alterskasse, die nach z.B. 37 Jahre Einzahlung bei knapp 650 €/Monat (aktueller Wert) liegt, wird auch mit einem möglichen Altenteil vom Hof (z.B. Wohnrecht, Barrente) und einer ggf. kleinen gesetzlichen Rente nicht reichen. Wie Sie am besten vorsorgen, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Die einen investieren in Immobilien, andere schließen staatlich geförderte Produkte ab, die nächsten investieren in Geldanlagen, z.B. ETF-Fonds. Aber egal was Sie machen: Es ist besser als nichts zu tun.
Als werdende Mutter sollten Sie sich über die Möglichkeiten der Betriebs- oder Haushaltshilfe in Schwangerschaft und Mutterschutz informieren, außerdem über die Optionen beim Elterngeld, auch für beide Elternteile.
Am 8. März ist Weltfrauentag. Neben vielen anderen wichtigen Themen für die Frauen auf den Höfen möchten wir in den nächsten Tagen ein besonderes Schlaglicht darauf werfen, wie die Frauen sich und ihre Familien gut absichern und vor Altersarmut schützen können.
Frage: Ich bin 34 Jahre alt und habe vor zwei Jahren den elterlichen Betrieb übernommen. Mein Mann und ich haben das Betriebsleiterwohnhaus für uns umgebaut und bekommen im Herbst unser erstes Kind. Welches Mindestmaß an sozialer Absicherung brauche ich als Betriebsleiterin?
Antwort: Folgende Risikofälle sollten Sie absichern: Sie könnten krank werden, Ihre Ehe könnte geschieden werden, Sie könnten bei einen Unfall zu Tode kommen.
Machen Sie ein Testament, in dem geregelt ist, wie der Betrieb vererbt werden soll. Andernfalls geht der Betrieb an Ihr minderjähriges Kind, wenn ihr Betrieb in der Höfeordnung ist, oder an eine Erbengemeinschaft aus Ehemann und Kindern, wenn der Betrieb unter das BGB-Erbrecht fällt. Testamentarisch können Sie deutlich bessere Lösungen bestimmen, z.B. Ihren Ehemann als Alleinerben einsetzten oder als Vorerben, bevor Ihr Kind dann später den Betrieb erbt.
Um Ihre Familie für den Fall Ihres Todes abzusichern, brauchen Sie eine Risikolebensversicherung ab. An erster Stelle steht die Absicherung der Lebenshaltungskosten und des Wohnhauskredites. Ermitteln Sie die dafür notwendige Summe, z.B. 250.000 €, und schließen Sie darüber eine Risikopolice ab, ggf. zusammen mit Ihrem Ehemann mit einem Vertrag auf Gegenseitigkeit. Mit einer weiteren Risikopolice können Sie ihren Betriebes absichern. Wie genau, hängt von Höhe und Laufzeit der Kredite ab und davon, ob der Betrieb weitergeführt oder verpachtet werden soll.
Für den Fall, dass Sie durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden, sollten Sie optimalerweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Falls dies, z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, sollten Sie über den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Alternativ oder zusätzlich eine private Unfallversicherung in Frage, diese sichert Sie im Falle eines Unfalls ab, nicht aber im Krankheitsfall.
Überlegen Sie, einen Ehevertrag mit Ihrem Mann abzuschließen. Denn die gesetzlichen Regeln des Vermögensausgleiches (sog. Zugewinnausgleich) ist ein Risiko für Sie und den Betrieb, aber auch für Ihren Ehemann: Bei einer hohen Wertsteigerung des Betriebes während der Ehezeit, müssen Sie als Landwirtin einen womöglich unangemessen hohen Ausgleich an ihren Ehepartner zahlen. Bleibt dagegen eine Wertsteigerung des Betriebes aus, geht Ihr Ehepartner möglicherweise leer aus. Eine Ehevertrag mit individuellen Abänderungen des Zugewinnausgleiches kann helfen, den Hof zu schützen und gleichzeitig dem Ehepartner einen gerechten vorhersehbaren Ausgleich zu verschaffen.
Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht, mit der Sie eine oder mehrere Personen bevollmächtigen, wichtige Entscheidungen für den Betrieb oder persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten für Sie regeln – für den Fall, dass Sie Sie plötzlich z.B. durch einen schweren Unfall ausfallen und handlungsunfähig sind. Ebenfalls hilfreich ist ein Notfallplan, damit die Angehörigen im Ernstfall den Alltag in Familie und Betrieb bestreiten können. In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei schwerer Krankheit wünschen bzw. ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
Auch um die Altersvorsorge sollten Sie sich frühzeitig kümmern. Denn die Rente der Alterskasse, die nach z.B. 37 Jahre Einzahlung bei knapp 650 €/Monat (aktueller Wert) liegt, wird auch mit einem möglichen Altenteil vom Hof (z.B. Wohnrecht, Barrente) und einer ggf. kleinen gesetzlichen Rente nicht reichen. Wie Sie am besten vorsorgen, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Die einen investieren in Immobilien, andere schließen staatlich geförderte Produkte ab, die nächsten investieren in Geldanlagen, z.B. ETF-Fonds. Aber egal was Sie machen: Es ist besser als nichts zu tun.
Als werdende Mutter sollten Sie sich über die Möglichkeiten der Betriebs- oder Haushaltshilfe in Schwangerschaft und Mutterschutz informieren, außerdem über die Optionen beim Elterngeld, auch für beide Elternteile.
Am 8. März ist Weltfrauentag. Neben vielen anderen wichtigen Themen für die Frauen auf den Höfen möchten wir in den nächsten Tagen ein besonderes Schlaglicht darauf werfen, wie die Frauen sich und ihre Familien gut absichern und vor Altersarmut schützen können.