Ab sofort ist das Impfen gegen das Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV3) mit drei Impfstoffen gestattet. Das gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung bekannt. Anlass für diese Ausnahme sind die zahlreichen Ausbrüche der letzten Monate in den Niederlanden, aber auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Die Verordnung erlaubt die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe
Die Anwendung der Impfstoffe ist für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Sobald ein Impfstoff gegen BTV-3 in der EU zugelassen ist, dürfen diese Impfstoffe nicht mehr angewendet werden.
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die Krankheit ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Es gibt keine Bedenken beim Verzehr von Milch- oder Fleischprodukten von ggf. infizierten Tieren. Symptome sind Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrten Speichelausfluss und Schaumbildung vor dem Maul.
Wofür diese Zwischenlösung?
Damit reagiert das BMEL auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen bei Schafen und Rindern mit teilweise schweren Symptomen. Durch das aktuelle Wettergeschehen werden mehr Tiere infiziert. Insbesondere in den Niederlanden zeigen die BTV3-Infektionen einen schweren Krankheitsverlauf. Das Ministerium will mit der Verordnung eine schnellstmögliche Impfung für die Tiere schaffen. Mit einem Impfstoff, der in der EU zugelassen ist, ist laut Experten frühestens im Herbst zu rechnen.
Ab sofort ist das Impfen gegen das Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV3) mit drei Impfstoffen gestattet. Das gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) per Eilverordnung bekannt. Anlass für diese Ausnahme sind die zahlreichen Ausbrüche der letzten Monate in den Niederlanden, aber auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Die Verordnung erlaubt die Anwendung der drei benannten, nicht zugelassenen Impfstoffe
Die Anwendung der Impfstoffe ist für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Sobald ein Impfstoff gegen BTV-3 in der EU zugelassen ist, dürfen diese Impfstoffe nicht mehr angewendet werden.
Was ist die Blauzungenkrankheit?
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die Krankheit ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Es gibt keine Bedenken beim Verzehr von Milch- oder Fleischprodukten von ggf. infizierten Tieren. Symptome sind Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrten Speichelausfluss und Schaumbildung vor dem Maul.
Wofür diese Zwischenlösung?
Damit reagiert das BMEL auf das zuletzt stärkere Infektionsgeschehen bei Schafen und Rindern mit teilweise schweren Symptomen. Durch das aktuelle Wettergeschehen werden mehr Tiere infiziert. Insbesondere in den Niederlanden zeigen die BTV3-Infektionen einen schweren Krankheitsverlauf. Das Ministerium will mit der Verordnung eine schnellstmögliche Impfung für die Tiere schaffen. Mit einem Impfstoff, der in der EU zugelassen ist, ist laut Experten frühestens im Herbst zu rechnen.