Initiative Tierwohl

Die Initiative Tierwohl setzt sich für eine Verbesserung der Tierhaltung und -gesundheit in der konventionellen Tierhaltung ein, welche durch finanzielle Mittel unterstützt wird.

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Die Initiative Tierwohl ist ein seit dem 01. Januar 2015 operierendes, branchenübergreifendes Bündnis, bestehend aus Verbänden und Unternehmen aus der Fleischwirtschaft, der Landwirtschaft sowie dem Lebensmitteleinzelhandel. Organisiert und überwacht wird die Initiative Tierwohl durch seinen Träger, der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. Der Zusammenschluss hat zum Ziel, die Lebensqualität von Tieren in der konventionellen Geflügel- und Schweinezucht durch finanzielle Unterstützung maßgeblich zu fördern. Dabei zahlen Konzerne und Lebensmitteleinzelhandel (LEH) in einen Tierwohlfonds der Initiative Tierwohl ein, aus dem teilnehmende landwirtschaftliche Betriebe unter Einhaltung bestimmter Auflagen subventioniert werden.

Für die Jahrespauschale müssen in der Schweinehaltung und in der Geflügelhaltung bestimmte Grundanforderungen erfüllt werden. Bei der Schweinezucht gehören dazu die zertifizierte Qualitätssicherung der Zucht, eine jährliche Auditierung, gründliches Antibiotikamonitoring, ein Gesundheitsplan, Stallklima- und Tränkewassercheck sowie das Einhalten bestimmter Tageslichtanforderungen. Für die Geflügelhaltung sieht die Initiative Tierwohl eine erhöhte Qualitätsanforderung für Elterntierbetriebe und Brütereien, eine Schnabelbehandlung von Puten, die Qualifikation der Geflügelhalter, die Verbesserung der Fußballengesundheit der Tiere, eine Regelung zum Vorausstallen von Hähnchen und einen Tierwohlkontrollplan vor.

Darüber hinaus fördert die Initiative Tierwohl die Betriebe mit einem individuellen Zuschuss pro Tier für die Umsetzung bestimmt Wahlpflichtkriterien. In der Schweinezucht gehören ein größeres Platzangebot für die Tiere sowie Raufutter und Netzbaumaterial zu den obligatorischen Wahlpflichtkriterien. Daneben gibt es zahlreiche freiwillige Wahlpflichtkriterien, wie z.B. das Bereitstellen von Beschäftigungsmaterial für die Tiere oder das Vorhandensein von Auslaufflächen. Ein höheres Platzangebot für die Tiere sowie ein Angebot an Beschäftigungsmaterialien sind ebenfalls als Wahlpflichtkriterien in der Geflügelhaltung angesetzt. Die Qualität der Haltung und somit die Einhaltung der Grundanforderungen und Wahlpflichtkriterien wird von Zertifizierungsstellen durch entsprechende Auditoren überwacht und durch unangekündigte Kontrolltermine überprüft. Die Auditoren wiederum leiten ihren Prüfbericht an die Initiative Tierwohl weiter. Nach bestandenem Audit und Freigabe des Berichtes hat der Betrieb Anspruch auf den Tierwohlzuschuss, dessen Höhe anhand der gemeldeten Tierzahlen quartalsweise berechnet wird. Interessierte landwirtschaftliche Betriebe können sich für die Förderung durch die Initiative Tierwohl über ihren Bündler bewerben.

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