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Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

topplus Pauschalierung, Tarifglättung

Ist das Euer Ernst, liebe Regierung?

Noch in diesem Jahr soll die Vorsteuerpauschale von 9 auf 8,4 % sinken. Der neue Satz hat womöglich ein Verfallsdatum von nur wenigen Wochen. Das nennt man bürokratischen Irrsinn. Ein Kommentar.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesfinanzministerium hat einen neuen Entwurf zum Jahressteuergesetz vorgelegt, den bislang kaum jemand beachtet hat. Vermutlich auch deshalb, weil es eben nur ein Entwurf ist. Das endgültige Gesetz wird anders aussehen – hoffentlich!

Die Regierung bleibt stur

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Trotz massiver Vorbehalte und Diskussionen in den vergangenen Monaten will die Regierung den Pauschalierungssatz von 9 auf 8,4 % senken. Der neue Wert soll sogar ab der Verkündung im Bundesanzeiger gelten. Bis dahin werden zwar noch einige Monate vergehen. In der Vergangenheit war das Gesetzgebungsverfahren für die Jahressteuergesetze oft sogar erst im Dezember abgeschlossen. Das macht es aber keineswegs besser. Denn der neue Wert von 8,4 % hätte dann womöglich ein denkbar kurzes Verfallsdatum von nur wenigen Wochen oder Tagen. Schließlich muss die Regierung den Vorsteuersatz jedes Jahr aufs Neue prüfen und ggf. korrigieren, um eine steuerliche Über- oder Unterkompensation zu vermeiden. Gut möglich, dass ab dem 1.1.2025 also schon die Korrektur der Korrektur ansteht.

Bürokratieabbau? Fehlanzeige! Steuergerechtigkeit? Auch nicht! Die Berechnungsgrundlage für die Absenkung auf 8,4 % ist schließlich nachweislich falsch. Pauschalieren wird sogar zum Verlustgeschäft. Mehr dazu finden Sie hier Pauschalieren wird zum Verlustgeschäft.

Den ersten Anlauf, um die Vorsteuerpauschale abzusenken, hatte die Regierung bereits im vergangenen Jahr unternommen. Nicht zuletzt wegen der massiven Proteste verschwand der Plan in der Versenkung. Das Bundesfinanzministerium scheint daraus dennoch nichts gelernt zu haben. Es unternimmt nicht nur einen neuen Anlauf, sondern schlägt nun sogar vor, die Vorsteuerpauschale ab 2026 jedes Jahr automatisch anzupassen – ohne das Parlament einbinden zu müssen.

Für die Landwirtschafte wäre das fatal; für die Regierung ideal. Sie würde sich lästige Diskussionen künftig vom Hals halten.

Millionen Verluste für Landwirte

Überraschenderweise enthält der Entwurf auch Zahlen, die man bislang nicht vom Bundesfinanzministerium erfahren konnte. So wollte top agrar vor ein paar Monaten wissen, wie groß der Effekt der Tarifglättung ist. Das Ministerium verwies uns dazu an die Bundesländer, sprich: Wir sollten alle 16 Bundesländer dazu befragen. Im Entwurf taucht die Zahl nun aber plötzlich auf: rund 50 Mio. €/Jahr.

Schwer zu glauben, dass die Zahl dem BMF nicht bekannt war. Wohl eher wollte man diesen direkten Vergleich vermeiden: Die Agrardieselrückerstattung beläuft sich auf rund 450 Mio. €/Jahr. Die dafür ins Spiel gebrachte Tarifglättung entlastet die Betriebe somit nur um einen Bruchteil.

Von der Risikoausgleichsrücklage, die Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nach den Protesten ins Spiel gebracht hatte, fehlt im Entwurf zum Jahressteuergesetz jede Spur. Das war absehbar, ist und bleibt aber eine Enttäuschung.

Man reibt sich etwas verwundert die Augen und fragt sich: Ist das alles so ernst gemeint?

Es bleibt zu hoffen, dass aus dem Entwurf keine Eins-zu-Eins-Vorlage für das Gesetz wird. Noch ist ausreichend Zeit für Korrekturen. Die Bundesregierung sollte sie nutzen.

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