Gehölze auf Acker und Grünland haben Potenzial für die Verbesserung von Klima, Bodenschutz und Biodiversität. Um Agroforst in die Fläche zu bringen, reichen die Fördermittel aber nicht.
Im Jahr 2023 hatten Landwirte erstmals die Möglichkeit, Agroforstsysteme rechtssicher zu etablieren und dafür 156 € EU-Prämien plus 60 € für die Ökoregelung zu bekommen. In der Rückschau zeigt sich jetzt: Dieses Geld reichte offenbar nicht, um Landwirte die Anlage von Agroforstflächen schmackhaft zu machen. Auch legen Bestimmungen des Naturschutzes zur Verwendung bestimmter Gehölzarten und die GAP-Vorschriften zur Lage der Streifen auf den Flächen (z.B. den Mindestabstand zu Wegen) den Landwirten unnötig Steine in den Weg. Ob die jetzt beschlossene Erhöhung der Gelder aus den Ökoregelungen die Anpflanzung von Agroforst-Gehölzen in Gang bringt, bezweifelt der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF).
Der Verband begrüßt die auf der Agrarministerkonferenz beschlossene Anhebung der Öko-Reglung 3 auf 200 €/ha Gehölzfläche. Andere Umsetzungshürden bleiben aber Bestehen, kritisiert Thomas Domin, Landwirt und Vorstandsmitglied des DeFAF.
Er fordert, über die Anpassung hinaus weitere Erleichterungen umzusetzen, z.B.:
- das Naturschutzrecht mit Blick auf Agroforstsysteme anzupassen und Planungssicherheit zu verschaffen.
- unnötige und einschränkende Abstandsregelungen aus der GAP zu beseitigen.
- Mehr Investitionsförderung für die teure Anpflanzung durch die Bundesländer.
- Beseitigung von Umsetzungshemmnissen in den Verwaltungen der Kommunen.
Der DeFAF befürchtet, dass ohne weitere Anpassungen der Rahmenbedingungen auch im kommenden Jahr das Flächenziel für neue Agroforstgehölzflächen (25.000 ha in 2023 und 200.000 ha in 2026) weit verfehlt wird.#
Im Jahr 2023 hatten Landwirte erstmals die Möglichkeit, Agroforstsysteme rechtssicher zu etablieren und dafür 156 € EU-Prämien plus 60 € für die Ökoregelung zu bekommen. In der Rückschau zeigt sich jetzt: Dieses Geld reichte offenbar nicht, um Landwirte die Anlage von Agroforstflächen schmackhaft zu machen. Auch legen Bestimmungen des Naturschutzes zur Verwendung bestimmter Gehölzarten und die GAP-Vorschriften zur Lage der Streifen auf den Flächen (z.B. den Mindestabstand zu Wegen) den Landwirten unnötig Steine in den Weg. Ob die jetzt beschlossene Erhöhung der Gelder aus den Ökoregelungen die Anpflanzung von Agroforst-Gehölzen in Gang bringt, bezweifelt der Deutsche Fachverband für Agroforstwirtschaft (DeFAF).
Der Verband begrüßt die auf der Agrarministerkonferenz beschlossene Anhebung der Öko-Reglung 3 auf 200 €/ha Gehölzfläche. Andere Umsetzungshürden bleiben aber Bestehen, kritisiert Thomas Domin, Landwirt und Vorstandsmitglied des DeFAF.
Er fordert, über die Anpassung hinaus weitere Erleichterungen umzusetzen, z.B.:
- das Naturschutzrecht mit Blick auf Agroforstsysteme anzupassen und Planungssicherheit zu verschaffen.
- unnötige und einschränkende Abstandsregelungen aus der GAP zu beseitigen.
- Mehr Investitionsförderung für die teure Anpflanzung durch die Bundesländer.
- Beseitigung von Umsetzungshemmnissen in den Verwaltungen der Kommunen.
Der DeFAF befürchtet, dass ohne weitere Anpassungen der Rahmenbedingungen auch im kommenden Jahr das Flächenziel für neue Agroforstgehölzflächen (25.000 ha in 2023 und 200.000 ha in 2026) weit verfehlt wird.#