Das Bundeskabinett hat heute Morgen dem Entwurf für ein Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz zugestimmt. Dieses regelt unter anderem, dass ab dem 1. Januar 2021 bei der Schlachtung, der Zerlegung und der Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden darf. Dieses sogenannte Werkvertrag-Verbot bedeutet, dass der Einsatz von Werkvertrags- sowie Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern in der Fleischwirtschaft künftig nicht mehr zulässig ist.
Ausgenommen von dem Verbot sind Unternehmen des Fleischerhandwerks mit bis zu 49 Beschäftigten, teilt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nach der Entscheidung mit. Die Ausnahmen hat das Kabinett nun nochmal erhöht. Ursprünglich hatte das Arbeitsministerium die Grenze auf 30 Beschäftigte gelegt.
Enthalten sind in dem Gesetzentwurf außerdem eine Mindestbesichtigungsquote der zuständigen Arbeitsschutzbehörden in den Betrieben und Bestimmungen für eine digitale Arbeitszeiterfassung. Hinzu kommen Bußgelder bei Verstößen gegen die Regeln.
Heil verteidigt Sonderregeln für die Fleischwirtschaft
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gab sich heute im ZDF-Morgenmagazin kämpferisch, dass er das Gesetz bis zum Inkrafttreten durchsetzen wird. Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz und faire Arbeitsbedingungen müssten auch in der Fleischwirtschaft gewährleistet werden, sagte Heil. Diese Verantwortung hätte das dort angewandte „ Sub-sub-Unternehmertum“ nicht übernommen. „Das war vor Corona schon eine Katastrophe, aber das ist zum allgemeinen Pandemierisiko geworden in diesen Zeiten. Deshalb will ich da aufräumen, und zwar gründlich“, sagte Heil.
Der Bundesarbeitsminister verteidigte, dass die Regeln nur für die Fleischwirtschaft eingeführt werden. Auf den Einwand der Fleischindustrie, die sich benachteiligt fühlt und die Sonderbehandlung für verfassungswidrig hält, sagte Heil: „Wir haben sorgfältig mit den anderen Bundesressorts gearbeitet und ich bin sicher, dass wir eine gute Lösung haben.“
Klöckner propagiert Stärkung des regionalen Fleischerhandwerks
Auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) äußerte sich zufrieden. „Mit dem Beschluss heute haben wir der unhaltbaren Praxis des Subunternehmertums in der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben“, sagte sie. Sie legte nach der Kabinettsbefassung Wert auf die Korrektur bei den Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Damit solle gewährleistet werden, dass es nicht eine noch größere Zentralisierung unter den Schlacht- und Zerlegeunternehmen gibt. „Damit stärken wir das regionale Fleischerhandwerk – das halte ich für wichtig und nötig“, sagte Klöckner.
Regeln für Unterkünfte gelten auch für die Landwirtschaft
Das Gesetz geht allerdings in einem Bereich über die Fleischbranche hinaus, nämlich bei der Qualität und Kontrolle von Unterkünften. „Um die Unterkunftssituation von Beschäftigten zu verbessern, wird explizit klargestellt, dass die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften auch außerhalb des Geländes eines Betriebs oder einer Baustelle branchenübergreifend Mindestanforderungen zu genügen hat“, heißt es dazu im Bundesarbeitsministerium. Die verschärften Regeln gelten damit auch für die Unterkunft von Saisonarbeitern in der Landwirtschaft.
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Geflügelverband "erschüttert"
von Alfons Deter
Mit Unverständnis reagiert Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG): "Wir sind erschüttert, mit welcher wirtschaftsfeindlichen Ideologie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit seinem Entwurf eines Arbeitsschutzkontrollgesetzes die in unserem Rechtsstaat geltenden ökonomischen und juristischen Grundlagen komplett über Bord geworfen hat.“
Seiner Meinung nach ist das über die Werkverträge hinaus gehende Verbot der Arbeitnehmerüberlassung und der Unternehmenskooperation unverhältnismäßig, mit heißer Nadel gestrickt - und gefährde Arbeitsplätze. Die Bundesregierung nehme in nie dagewesener Art und Weise einer einzelnen Branche rechtsstaatlich zugesicherte, marktwirtschaftliche Grundprinzipien weg, so Ripke.
„Klar ist, unsere Branche wird zukünftig auf Werkverträge - unabhängig eines gesetzlichen Verbotes - verzichten. Und wir haben der Politik und den Gewerkschaften ein sogar noch weitreichenderes Angebot gemacht: ein verbindlicher Flächentarifvertrag! Zwingend ist aber das Instrument der Arbeitnehmerüberlassung, damit unsere Betriebe flexibel auf saisonale Spitzen reagieren können“, so der Vertreter der Geflügelbranche.
Einem Missbrauch könnte seiner Meinung nach mit einer verbindlichen Quote vorgebeugt werden. Darüber hinaus hebele das Verbot von Unternehmenskooperation unter anderem zwingend notwendige und etablierte lebensmittelhygienerechtliche Fakten aus. „Minister Heil ignoriert all das wissentlich und nimmt sehenden Auges in Kauf, dass ein ganzer Wirtschaftszweig mit tausenden Arbeitsplätzen in Deutschland existenzgefährdet und dem Import ausländischer Fleischerzeugnisse Tür und Tor geöffnet wird. Wir appellieren an die Vernunft und Sachlichkeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, im weiteren Gesetzgebungsverfahren diese Fehler zu korrigieren!"