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Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

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Direktvermarkter und Hofcafés müssen Pflichten bei Kassenführung beachten

Direktvermarkter oder Hofcafébetreiber müssen bei der Kassenführung einiges beachten, wenn Sie keinen Streit mit dem Fiskus riskieren wollen.

Lesezeit: 1 Minuten

Betreiben Sie Direktvermarktung oder haben ein Hofcafé, müssen Sie auf dem Kassenbon für den Kunden neben den "normalen" Informationen zusätzlich Folgendes aufnehmen:

  • die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems

  • die Seriennummer des Sicherheitsmoduls (TSE)

  • der Prüfwert (§ 2 S. 2 Nr. 7 KassenSichV)

  • der von der TSE vergebene fortlaufende Signaturzähler

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Zudem sind Sie verpflichtet, Ihrem zuständigen Finanzamt Ihre elektronischen Kassensysteme digital zu melden. Sie müssen die Mitteilung innerhalb eines Monats nach Anschaffung der Kasse vornehmen. Eine konkrete Meldesoftware gibt es allerdings aktuell noch nicht, die Einführung ist für den Herbst 2024 geplant.

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