Es gibt keine Beweise für einen Zusammenhang zwischen dem glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittel Roundup und der Krebserkrankung eines Jungen. So lautet das Urteil der Geschworenen des Gerichts in Los Angeles (Kalifornien) im Verfahren gegen Bayer/Monsanto.
Der Junge leidet am Burkitt-Lymphom, dass nach Vermutung seiner Mutter durch ihren Einsatz von Roundup auf dem Grundstück entstanden sei. Monsanto habe nicht gesagt, dass das Pflanzenschutzmittel gefährlich sei, so ihre Argumentation. Dieser konnte das Gericht nicht folgen. Laut einem Bayer-Sprecher hätten die Geschworenen die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Fall sorgfältig abgewogen und seien zu dem Schluss gekommen, dass Glyphosat nicht die Ursache der Krankheit sei.
Die Klägerin will das allerdings nicht akzeptieren. Die Anwälte kritisieren, die Geschworenen-Jury sei nur gefragt worden, ob die Krebserkrankung des Jungen darauf zurückzuführen sei, dass er Roundup ausgesetzt gewesen sei. Beweise zum Verhalten von Monsanto seien nicht erlaubt gewesen. Möglicherweise würden sie in Berufung gehen.
Bayer betont stets, dass Roundup bei sachgerechter Anwendung sicher sei und verweist auf entsprechende Einschätzungen unter anderem der US-Umweltbehörde EPA und auch der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland. Im Mai war Bayer aus einem Vergleichsverfahren mit dem Ziel einer milliardenschweren Einigung mit zehntausenden Klägern ausgestiegen. Stattdessen entwickelte der Konzern einen Fünf-Punkte-Plan, mit dem künftigen Rechtsrisiken zu Roundup begegnet werden soll.