Keine Stilllegung mehr: EU macht den Weg für GAP-Änderungen frei
Die Lockerungen bei Stilllegung, Fruchtwechsel und Dauergrünland in den GLÖZ kommen auf EU-Ebene. Nach dem Parlament gibt es jetzt auch eine Mehrheit im Rat dazu. Deutschland enthält sich.
Der Sonderausschuss Landwirtschaft hat am Mittwoch in Brüssel mit qualifizierter Mehrheit für Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestimmt. Damit ist der Weg für weitreichende Lockerungen der GLÖZ-Standards („guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“) in der EU frei.
Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten, weil sich die Ampel-Koalition nicht einigen konnte. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) begründet das damit, dass die von der EU-Kommission erarbeiteten Änderungen eine pauschale Absenkung der Umweltschutzstandards bedeuten. Dies sei geschehen, ohne dass es andere Maßnahmen gibt, die das Klima-, Arten- und Umweltschutzniveau erhalten.
Offen ist nun, wie Deutschland die Lockerungen in Deutschland umsetzt. Klar ist, dass die Änderungen frühestens ab 2025 und bis Ende 2027 gelten werden. Nach Pfingsten soll am 22. Mai eine Sonderagrarministerkonferenz von Bund und Ländern den deutschen Weg dazu beraten.
Agrarminister Cem Özdemir hat allerdings bereits signalisiert, dass er dafür ist, die Aussetzung der Stilllegung (GLÖZ 8) in Deutschland bis 2027 komplett mitzutragen. Skeptischer hat er sich dazu geäußert, ob Deutschland auch die Lockerungen bei der Fruchtfolge (GLÖZ 7) 1:1 umsetzen wird.
Die Entscheidung des Sonderausschuss Landwirtschaft vom Mittwoch ist formell noch nicht der Schlussstrich unter das Verfahren, weil noch ein offizieller Beschluss eines Ministerrats der Mitgliedstaten dazu nötig ist. Das wird am Montag, den 13.5. im Bildungsministerrat in Brüssel stattfinden. Die Zustimmung gilt allerdings nur noch als Formsache.
GAP-Streichliste von 2025 bis 2027
Im Eilverfahren haben EU-Parlament und -Rat damit vor den Europawahlen die GAP-Änderungen bis zum Ende der Förderperiode 2027 beschlossen. Konkret geht es um folgendes:
GLÖZ 8: Die verpflichtende Stilllegung von 4 % des Ackerlandes wird bis 2027 ersatzlos ausgesetzt. Stattdessen verpflichten sich die Mitgliedstaaten dazu, eine Öko-Regelung zu entwerfen, die Landwirte zusätzlich zur Basisprämie entlohnt, wenn sie Flächen stilllegen oder Landschaftselemente anlegen. In Deutschland gibt es dafür schon die Öko-Regelung 1.
GLÖZ 7: Landwirte sollen statt eines schlaggenauen Fruchtwechsels auch eine Anbaudiversifizierung vornehmen dürfen (wie bis 2022 beim Greening).
GLÖZ 5, 6 und 9: Bei den Vorgaben zum Erosionsschutz, zur Mindestbodenbedeckung und zu sensiblem Dauergrünland sind künftig Ausnahmen möglich.
GLÖZ 1: Die Regeln zum Umbruch von Dauergrünland werden lockerer. Betriebe, die z.B. aus der Tierhaltung aussteigen, sollen einfacher Dauergrünland zu Acker umwandeln können. In Deutschland dürfte die Regelung aufgrund des Umweltrechtes jedoch kaum zum Tragen kommen.
Betriebe bis 10 Hektar Fläche werden von Kontrollen und Sanktionen ausgenommen.
Konrad sieht Wirtschaftswende in der Landwirtschaft
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Carina Konrad, begrüßte die Änderungen in der GAP. "Mit der Reform der GAP-Basisverordnung wird die Wirtschaftswende in der Landwirtschaft eingeleitet", sagte sie am Mittwoch. Konrad versprach die Maßnahmen schnellstmöglich national umsetzen zu wollen. "Landwirtschaftliches Unternehmertum und die Steigerung von Produktivität haben wieder politische Priorität", sagte Konrad. Insbesondere das dauerhafte Aussetzen der pauschalen Flächenstilllegung bis zum Ende der aktuellen GAP-Förderperiode führen laut Konrad zu erheblichen Vereinfachungen, bieten Planungssicherheit und ökonomische Vorteile für unternehmerisch tätige Landwirtinnen und Landwirte.
WWF fordert Begrenzung auf nationaler Ebene
Kritik an der Entscheidung kam erneut vom WWF. Er fürchtet nun eine Aufwärtsspirale bei staatlichen Subventionen. In Kürze werde in der EU der finanzielle Rahmen für nationale Beihilfen bei dürrebedingten Ernteausfällen oder Unwettern erweitert. „Die Gemeinschaft der Steuerzahlenden zahlt noch in Jahrzehnten die Zeche für die heutige Agrar-Bumerang-Politik zu Lasten von Landwirtschaft, Klima- und Naturschutz“, sagte Dr. Rolf Sommer vom WWF Deutschland. Er forderte nun eine Begrenzung ökologischer Schäden auf nationaler Ebene. „Deutlich mehr Geld muss in den Topf für Öko-Regelungen fließen, um Klima- und Biodiversitätsleistungen zu honorieren“, sagte er.
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Der Sonderausschuss Landwirtschaft hat am Mittwoch in Brüssel mit qualifizierter Mehrheit für Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestimmt. Damit ist der Weg für weitreichende Lockerungen der GLÖZ-Standards („guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“) in der EU frei.
Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten, weil sich die Ampel-Koalition nicht einigen konnte. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) begründet das damit, dass die von der EU-Kommission erarbeiteten Änderungen eine pauschale Absenkung der Umweltschutzstandards bedeuten. Dies sei geschehen, ohne dass es andere Maßnahmen gibt, die das Klima-, Arten- und Umweltschutzniveau erhalten.
Offen ist nun, wie Deutschland die Lockerungen in Deutschland umsetzt. Klar ist, dass die Änderungen frühestens ab 2025 und bis Ende 2027 gelten werden. Nach Pfingsten soll am 22. Mai eine Sonderagrarministerkonferenz von Bund und Ländern den deutschen Weg dazu beraten.
Agrarminister Cem Özdemir hat allerdings bereits signalisiert, dass er dafür ist, die Aussetzung der Stilllegung (GLÖZ 8) in Deutschland bis 2027 komplett mitzutragen. Skeptischer hat er sich dazu geäußert, ob Deutschland auch die Lockerungen bei der Fruchtfolge (GLÖZ 7) 1:1 umsetzen wird.
Die Entscheidung des Sonderausschuss Landwirtschaft vom Mittwoch ist formell noch nicht der Schlussstrich unter das Verfahren, weil noch ein offizieller Beschluss eines Ministerrats der Mitgliedstaten dazu nötig ist. Das wird am Montag, den 13.5. im Bildungsministerrat in Brüssel stattfinden. Die Zustimmung gilt allerdings nur noch als Formsache.
GAP-Streichliste von 2025 bis 2027
Im Eilverfahren haben EU-Parlament und -Rat damit vor den Europawahlen die GAP-Änderungen bis zum Ende der Förderperiode 2027 beschlossen. Konkret geht es um folgendes:
GLÖZ 8: Die verpflichtende Stilllegung von 4 % des Ackerlandes wird bis 2027 ersatzlos ausgesetzt. Stattdessen verpflichten sich die Mitgliedstaaten dazu, eine Öko-Regelung zu entwerfen, die Landwirte zusätzlich zur Basisprämie entlohnt, wenn sie Flächen stilllegen oder Landschaftselemente anlegen. In Deutschland gibt es dafür schon die Öko-Regelung 1.
GLÖZ 7: Landwirte sollen statt eines schlaggenauen Fruchtwechsels auch eine Anbaudiversifizierung vornehmen dürfen (wie bis 2022 beim Greening).
GLÖZ 5, 6 und 9: Bei den Vorgaben zum Erosionsschutz, zur Mindestbodenbedeckung und zu sensiblem Dauergrünland sind künftig Ausnahmen möglich.
GLÖZ 1: Die Regeln zum Umbruch von Dauergrünland werden lockerer. Betriebe, die z.B. aus der Tierhaltung aussteigen, sollen einfacher Dauergrünland zu Acker umwandeln können. In Deutschland dürfte die Regelung aufgrund des Umweltrechtes jedoch kaum zum Tragen kommen.
Betriebe bis 10 Hektar Fläche werden von Kontrollen und Sanktionen ausgenommen.
Konrad sieht Wirtschaftswende in der Landwirtschaft
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, Carina Konrad, begrüßte die Änderungen in der GAP. "Mit der Reform der GAP-Basisverordnung wird die Wirtschaftswende in der Landwirtschaft eingeleitet", sagte sie am Mittwoch. Konrad versprach die Maßnahmen schnellstmöglich national umsetzen zu wollen. "Landwirtschaftliches Unternehmertum und die Steigerung von Produktivität haben wieder politische Priorität", sagte Konrad. Insbesondere das dauerhafte Aussetzen der pauschalen Flächenstilllegung bis zum Ende der aktuellen GAP-Förderperiode führen laut Konrad zu erheblichen Vereinfachungen, bieten Planungssicherheit und ökonomische Vorteile für unternehmerisch tätige Landwirtinnen und Landwirte.
WWF fordert Begrenzung auf nationaler Ebene
Kritik an der Entscheidung kam erneut vom WWF. Er fürchtet nun eine Aufwärtsspirale bei staatlichen Subventionen. In Kürze werde in der EU der finanzielle Rahmen für nationale Beihilfen bei dürrebedingten Ernteausfällen oder Unwettern erweitert. „Die Gemeinschaft der Steuerzahlenden zahlt noch in Jahrzehnten die Zeche für die heutige Agrar-Bumerang-Politik zu Lasten von Landwirtschaft, Klima- und Naturschutz“, sagte Dr. Rolf Sommer vom WWF Deutschland. Er forderte nun eine Begrenzung ökologischer Schäden auf nationaler Ebene. „Deutlich mehr Geld muss in den Topf für Öko-Regelungen fließen, um Klima- und Biodiversitätsleistungen zu honorieren“, sagte er.