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Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

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Kfz-Versicherung für Hoftracs, Rasenmäher und Co. kommt doch nicht

Der Aufschrei gegen die geplante Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen ab 2025 zeigt Wirkung. Der Vermittlungsausschuss will die Regelung aufheben.

Lesezeit: 1 Minuten

Halter von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und bis zu 20 km/h sollen ab Januar 2025 weiter von der Kfz-Haftpflichtversicherung befreit bleiben. Sie sollen weder im öffentlichen Straßenverkehr noch auf privatem Gelände einer Versicherungspflicht unterliegen.

Das sieht eine geplante Protokollerklärung sowie eine korrespondierende gesetzliche Änderung vor, die Ergebnis eines Vermittlungsausschusses sind. Dieser war nötig, weil der Bundesrat die Pläne der Bundesregierung gestoppt hatte.

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Planungssicherheit für die Landwirtschaft

Demnach sollte für genau diese selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapler eigentlich ab Januar 2025 auch die Versicherungspflicht greifen. Dazu gab es massiven Widerstand aus der Praxis und den Bundesländern.

Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese aus dem Hochsauerlandkreis äußerte sich erleichtert: „Die geplante Klarstellung ist wichtig und bringt über den 1. Januar 2025 Planungssicherheit für die heimischen landwirtschaftlichen Betriebe.“ Er rechnet in den kommenden Tagen mit einer Verabschiedung der Protokollerklärung und Gesetzesänderung.

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