Der Bundesrat entscheidet über die Düngegesetznovelle. Etliche Länder sind aber dagegen. Ob Kompromissvorschläge wie eine nun vorgelegte Protokollerklärung das Ruder herumreißen, muss sich zeigen.
Am Freitag entscheidet der Bundesrat über die Novelle des Düngegesetzes und es sieht nicht gut aus für das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und das Umweltressort, die sich eine zügige Umsetzung der Novelle und der damit verbundenen Verordnungen wünschen. In den Bundesländern gibt es nämlich starken Widerstand gegen die enthaltene Stoffstrombilanzierung. Aus heutiger Sicht erscheint es daher durchaus möglich, dass die Novelle nicht die Länderkammer passieren wird. Zumal es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt und einfache Enthaltungen als „Nein“ gewertet werden.
Angebot: Aussetzung der Stoffstrombilanz
Um die Länder doch noch umzustimmen, bieten die Ministerien nun eine Protokollerklärung der Bundesregierung zur Bundesratsabstimmung an. Darin wird festgehalten, dass die Bundesregierung im Falle einer Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Düngegesetzes die 2018 in Kraft getretene Stoffstrombilanzverordnung zur nächsten Bundesratssitzung am 29. September aufheben wird.
Aber Vorsicht: Das bedeutet keine dauerhafte Beseitigung der Bilanzierungspflicht. Vielmehr soll die Pause genutzt werden, um die Stoffstrombilanzierung zu überarbeiten. Wie lange sie ausgesetzt wäre, hinge also auch vom Tempo der Überarbeitung und der dafür erforderlichen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern ab.
Die Zustimmung zum Düngegesetz wäre zudem die Voraussetzung für die Erarbeitung der geplanten Nährstoffbilanzverordnung. Die soll eine einzelbetriebliche Bilanzierung als Grundlage für verursachergerechte Ausnahmen in Roten Gebieten ermöglichen.
Auch ein Nein hat Konsequenzen
Alles hängt nun von der Entscheidung der Bundesländer bei der Bundesratssitzung am Freitag ab. Sollte es beim Nein bleiben, würde dementsprechend die Novelle des Düngegesetzes gestoppt. Das dann folgende Vermittlungsverfahren dürfte erfahrungsgemäß mindestens mehrere Monate dauern, vielleicht auch deutlich länger. Wie die EU-Kommission reagieren würde, steht in den Sternen. Nicht vergessen werden darf, dass Aspekte wie das genaue Monitoring der Nährstoffströme zu den Voraussetzungen für die Beendigung des europäischen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik gehört hatten.
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Am Freitag entscheidet der Bundesrat über die Novelle des Düngegesetzes und es sieht nicht gut aus für das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und das Umweltressort, die sich eine zügige Umsetzung der Novelle und der damit verbundenen Verordnungen wünschen. In den Bundesländern gibt es nämlich starken Widerstand gegen die enthaltene Stoffstrombilanzierung. Aus heutiger Sicht erscheint es daher durchaus möglich, dass die Novelle nicht die Länderkammer passieren wird. Zumal es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt und einfache Enthaltungen als „Nein“ gewertet werden.
Angebot: Aussetzung der Stoffstrombilanz
Um die Länder doch noch umzustimmen, bieten die Ministerien nun eine Protokollerklärung der Bundesregierung zur Bundesratsabstimmung an. Darin wird festgehalten, dass die Bundesregierung im Falle einer Zustimmung des Bundesrats zur Änderung des Düngegesetzes die 2018 in Kraft getretene Stoffstrombilanzverordnung zur nächsten Bundesratssitzung am 29. September aufheben wird.
Aber Vorsicht: Das bedeutet keine dauerhafte Beseitigung der Bilanzierungspflicht. Vielmehr soll die Pause genutzt werden, um die Stoffstrombilanzierung zu überarbeiten. Wie lange sie ausgesetzt wäre, hinge also auch vom Tempo der Überarbeitung und der dafür erforderlichen Abstimmungen zwischen Bund und Ländern ab.
Die Zustimmung zum Düngegesetz wäre zudem die Voraussetzung für die Erarbeitung der geplanten Nährstoffbilanzverordnung. Die soll eine einzelbetriebliche Bilanzierung als Grundlage für verursachergerechte Ausnahmen in Roten Gebieten ermöglichen.
Auch ein Nein hat Konsequenzen
Alles hängt nun von der Entscheidung der Bundesländer bei der Bundesratssitzung am Freitag ab. Sollte es beim Nein bleiben, würde dementsprechend die Novelle des Düngegesetzes gestoppt. Das dann folgende Vermittlungsverfahren dürfte erfahrungsgemäß mindestens mehrere Monate dauern, vielleicht auch deutlich länger. Wie die EU-Kommission reagieren würde, steht in den Sternen. Nicht vergessen werden darf, dass Aspekte wie das genaue Monitoring der Nährstoffströme zu den Voraussetzungen für die Beendigung des europäischen Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik gehört hatten.