Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Start der Ernte 2024 Vereinfachungen für 2025 Pauschalierung

topplus Novel-Foods

Klare Regeln für Insekten als Lebensmittel

Einige Insekten sind für den menschlichen Verzehr zugelassen - die genaue Kennzeichnung ist Pflicht. Das teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.

Lesezeit: 2 Minuten

Weitere Zulassungen von Insekten in Lebensmitteln lassen Verbraucher aufhorchen. Kann es sein, dass Insekten "unbemerkt" in Produkten eingemischt werden? Das BVL stellt dazu klar: Die Insektenprodukte brauchen eine umfassende Sicherheitsbewertung vor der Zulassung und die Kennzeichnung auf dem Etikett ist vorgeschrieben.

Ausführliche Kennzeichnung

Das Wichtigste zum Thema Perspektiven dienstags, alle 14 Tage per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bei Lebensmitteln, die diese Insekten enthalten, muss in der Zutatenliste auf dem Etikett stehen, um welche Insektenart es sich handelt. Darüber hinaus müssen Hersteller darauf hinweisen, dass diese Zutat bei Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder ggf. Weichtiere allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.

Im Zulassungsverfahren werden Kriterien für die sichere Verarbeitung der Insekten festgelegt. Auch im Nationalen Rückstandskontrollplan, der Lebensmittel tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht, sind Insekten berücksichtigt. Zudem gebe es Regelungen für die Einfuhr von Insekten für den menschlichen Verzehr von außerhalb der EU.

Vier Insektenarten zugelassen

Bisher hat die EU vier Insektenarten für den menschlichen Verzehr zugelassen:

  1. Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt
  2. Wanderheuschrecke (Locusta migratori)
  3. Hausgrille (Acheta domesticus)
  4. Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch Buffalowurm genannt

Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen nach der sogenannten Novel-Food-Verordnung zugelassen werden. Die Hersteller müssen für jedes einzelne Insekt einen Zulassungsantrag stellen und wissenschaftliche Daten liefern. Auf dieser Basis wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft.

Mehr zu dem Thema

top + Ernte 2024: Alle aktuellen Infos und Praxistipps

Wetter, Technik, Getreidemärkte - Das müssen Sie jetzt wissen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.