Einige Insekten sind für den menschlichen Verzehr zugelassen - die genaue Kennzeichnung ist Pflicht. Das teilt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit.
Weitere Zulassungen von Insekten in Lebensmitteln lassen Verbraucher aufhorchen. Kann es sein, dass Insekten "unbemerkt" in Produkten eingemischt werden? Das BVL stellt dazu klar: Die Insektenprodukte brauchen eine umfassende Sicherheitsbewertung vor der Zulassung und die Kennzeichnung auf dem Etikett ist vorgeschrieben.
Ausführliche Kennzeichnung
Bei Lebensmitteln, die diese Insekten enthalten, muss in der Zutatenliste auf dem Etikett stehen, um welche Insektenart es sich handelt. Darüber hinaus müssen Hersteller darauf hinweisen, dass diese Zutat bei Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder ggf. Weichtiere allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.
Im Zulassungsverfahren werden Kriterien für die sichere Verarbeitung der Insekten festgelegt. Auch im Nationalen Rückstandskontrollplan, der Lebensmittel tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht, sind Insekten berücksichtigt. Zudem gebe es Regelungen für die Einfuhr von Insekten für den menschlichen Verzehr von außerhalb der EU.
Bisher hat die EU vier Insektenarten für den menschlichen Verzehr zugelassen:
Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt
Wanderheuschrecke (Locusta migratori)
Hausgrille (Acheta domesticus)
Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch Buffalowurm genannt
Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen nach der sogenannten Novel-Food-Verordnung zugelassen werden. Die Hersteller müssen für jedes einzelne Insekt einen Zulassungsantrag stellen und wissenschaftliche Daten liefern. Auf dieser Basis wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft.
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Weitere Zulassungen von Insekten in Lebensmitteln lassen Verbraucher aufhorchen. Kann es sein, dass Insekten "unbemerkt" in Produkten eingemischt werden? Das BVL stellt dazu klar: Die Insektenprodukte brauchen eine umfassende Sicherheitsbewertung vor der Zulassung und die Kennzeichnung auf dem Etikett ist vorgeschrieben.
Ausführliche Kennzeichnung
Bei Lebensmitteln, die diese Insekten enthalten, muss in der Zutatenliste auf dem Etikett stehen, um welche Insektenart es sich handelt. Darüber hinaus müssen Hersteller darauf hinweisen, dass diese Zutat bei Menschen, die gegen Krebstiere, Hausstaubmilben oder ggf. Weichtiere allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen kann.
Im Zulassungsverfahren werden Kriterien für die sichere Verarbeitung der Insekten festgelegt. Auch im Nationalen Rückstandskontrollplan, der Lebensmittel tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht, sind Insekten berücksichtigt. Zudem gebe es Regelungen für die Einfuhr von Insekten für den menschlichen Verzehr von außerhalb der EU.
Bisher hat die EU vier Insektenarten für den menschlichen Verzehr zugelassen:
Larve des Mehlkäfers (Tenebrio molitor) – auch Mehlwurm genannt
Wanderheuschrecke (Locusta migratori)
Hausgrille (Acheta domesticus)
Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus) – auch Buffalowurm genannt
Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel und müssen nach der sogenannten Novel-Food-Verordnung zugelassen werden. Die Hersteller müssen für jedes einzelne Insekt einen Zulassungsantrag stellen und wissenschaftliche Daten liefern. Auf dieser Basis wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit geprüft.