Weil die anhaltende Corona-Pandemie die Abwicklung erschwert, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner die Auszahlungsfrist für das rege nachgefragte „Investitionsprogramm Holz“ verlängert.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium erläuterte, ist der Topf für das Jahr 2021 von 25 Mio. € fast vollständig ausgeschöpft. Das Förderprogramm zur Anschaffung von Maschinen, Geräten und Anlagen, die in der nachhaltigen Holzwirtschaft zum Einsatz kommen, laufe zudem zum Jahresende aus; auch die Antragsfrist sei bereits verstrichen.
Laut Agrarressort zeichnen sich jedoch aufgrund von Corona bei vielen Maschinenherstellern erhebliche Lieferengpässe bei den bestellten Maschinen und Geräten ab. Zahlreichen Antragsstellern sei eine Verschiebung der Liefertermine bis in das erste Halbjahr 2022 genannt worden. Um dieser Situation Rechnung zu tragen und möglichst viele Betriebe von der Förderung profitieren zu lassen, habe Bundesministerin Klöckner entschieden, die Auszahlungsfrist nach einer Einzelfallprüfung zu verlängern.
Die für die Abwicklung zuständige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kann somit bei nachgewiesenen, unverschuldeten Lieferschwierigkeiten der Hersteller eine Verlängerung der Einreichungsfrist des Verwendungsnachweises bis in das Jahr 2022 prüfen.