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Koalitionsausschuss: Ampel will Flächenvorrang beim Naturschutzausgleich lockern

Die Ampel hat sich im Koalitionsausschuss auch auf Veränderungen beim Naturschutzausgleich geeinigt. Das Prinzip „Geld statt Fläche“ könnte damit Auftrieb erhalten.

Lesezeit: 3 Minuten

Unter der Überschrift „Beschleunigung und Effektivierung des Naturschutzes“ hat sich der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP am Dienstagabend auch auf Veränderungen beim Naturschutzausgleich geeinigt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz müssen Eingriffe in die Natur etwa bei Bau- und Infrastrukturmaßnahmen oder der Erstellung von Windkraftanlagen kompensiert werden.

Ersatzgeldzahlungen sollen mehr Gewicht bekommen

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Vorherrschend ist da bisher der Ausgleich durch eine möglichst gleichwertige Fläche. Nun soll die auch bisher schon mögliche finanzielle Kompensation über Ersatzgeldzahlungen gestärkt werden.

„Um den vernetzten Naturschutz zu stärken und großräumig arrondierte Gebiete zu schaffen, sollen künftig Flächen für den Umwelt- und Artenschutz und die Qualität von Maßnahmen gesichert werden. Die Kompensation der Eingriffe kann auch durch entsprechende Zahlungen erfolgen. Damit können die Vorhabenträger Infrastrukturprojekte einfacher und schneller planen“, heißt es im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom Mittwochabend, das top agrar vorliegt.

Ampel will Flächenbedarfsgesetz schaffen

Zudem will die Ampel-Koalition ein Flächenbedarfsgesetz auf den Weg bringen. Es soll dabei helfen, dass Naturschutz- und Renaturierungsflächen künftig besser vernetzt werden können. Zudem soll damit die Möglichkeit geschaffen werden, einen zusammen hängenden länderübergreifenden Biotopverbund als Vorrangfläche zu definieren, heißt es in dem Ergebnispapier weiter.

Das Bundesumweltministerium (BMUV) und das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sollen dafür sorgen, dass Kompensationsmaßnahmen für große Bundesvorhaben qualitativ hochwertig umgesetzt werden. Doppelstrukturen zwischen Bund und Ländern sollen vermieden werden. Zudem soll geprüft werden, „wie das bestehende naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ausgeweitet werden kann unter Wahrung bestehender Nutzungsinteressen“, steht im Ergebnispapier.

Bewertung driftet zwischen FDP und Grünen noch auseinander

In der Bewertung der besprochenen Veränderungen liegen die Ampelpartner noch auseinander. Finanzminister Christian Lindner (FDP) sagte in der Pressekonferenz am Dienstagabend, dass Geldzahlungen anstelle der Bereitstellung von Ersatzflächen "von der praktischen Wirkung kaum zu überschätzen", seien. Einen baldigen Flächenerhalt für die Landwirtschaft prognostiziert auch die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad. Der Beschluss sei eine „gute Nachricht insbesondere für Landwirte, die nicht auf produktive Fläche verzichten müssen“, schrieb Konrad bei Twitter.

Eine etwas andere Lesart zeigt sich bei Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne). Es gehe um die Stärkung des Naturschutzes, äußerte Lemke nach dem Koalitionsausschuss. „Ausgleichszahlungen sind bereits heute möglich - diese bestmöglich auszugestalten ist ein gemeinsames Anliegen der Koalition“, schrieb Lemke bei Twitter.

Umsetzung könnte noch dauern

Mit den Veränderungen beim Naturschutzausgleich könnte es außerdem noch etwas dauern. "Die Ausgleichsregelung im Naturschutz bleibt bestehen. Zu Zugeständnissen bei 'Geld statt Fläche' ist für mich klar: Darüber kann überhaupt erst dann gesprochen werden, wenn wirklich ein verbindliches und gutes Flächenbedarfsgesetz für Biodiversität vorliegt“, schränkte der umweltpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Jan-Niclas Gesenhues, bei Twitter ein.

Die Vereinbarung der Ampel zum Naturschutz steht auch unter internationalem Druck. Im Dezember hatte die Weltnaturkonferenz in Montreal einen Beschluss zum Schutz der weltweiten Artenvielfalt gefasst. Darin setzten sich die rund 200 Staaten unter anderem das Ziel, mindestens 30 % der weltweiten Land- und Meeresflächen bis 2030 unter Schutz zu stellen.

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