Ich bin Agrarstudent und plane ein Auslandssemester. Kann ich die Kosten irgendwie steuermindernd absetzen?
Antwort:
Das Finanzamt muss auch die Kosten für ein Auslandssemester als Werbungskosten anerkennen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: VI R 3/18). Es ging in dem Urteil um folgenden Fall: Eine Studentin absolvierte zwei verpflichtende Semester im Ausland. Da sie vor dem Studium bereits eine Ausbildung abgeschlossen hatte, machte sie die Kosten für das Auslandssemester als Werbungskosten geltend. Zu Recht entschied der Bundesfinanzhof: Die deutsche Hochschule zählt weiterhin als erste Tätigkeitsstätte. Der Fiskus muss die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigen.
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Auch freiwilliges Auslandssemester absetzbar
Wollen auch Sie die Kosten für Ihr Auslandssemester absetzen, müssen Sie dies allerdings zwingend im Rahmen Ihrer zweiten bzw. weiteren Ausbildung absolvieren und Sie müssen nach wie vor an Ihrer deutschen Hochschule eingeschrieben sein. Es kommt nicht darauf an, ob die Studienordnung das Auslandssemester vorschreibt. Sie können auch vom Steuerabzug profitieren, wenn Sie es auf freiwilliger Basis absolvieren. Haben Sie noch keinen ersten Berufsabschluss in der Tasche, versuchen Sie das Auslandssemester in das Masterstudium zu verschieben.
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Antwort:
Das Finanzamt muss auch die Kosten für ein Auslandssemester als Werbungskosten anerkennen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az.: VI R 3/18). Es ging in dem Urteil um folgenden Fall: Eine Studentin absolvierte zwei verpflichtende Semester im Ausland. Da sie vor dem Studium bereits eine Ausbildung abgeschlossen hatte, machte sie die Kosten für das Auslandssemester als Werbungskosten geltend. Zu Recht entschied der Bundesfinanzhof: Die deutsche Hochschule zählt weiterhin als erste Tätigkeitsstätte. Der Fiskus muss die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigen.
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