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topplus EEG-Differenzkosten

Kostenexplosion beim EEG-Konto: Verbände mahnen dringende Reform an

Niedrige Börsenstrompreise führen zu hohen Differenzkosten auf dem EEG-Konto in Höhe von aktuell fast 9 Mrd. €. Daher ist eine Reform des Strommarktdesigns nötig. Der BEE fordert das seit 2021.

Lesezeit: 5 Minuten

Die erneuerbaren Energien werden wieder Opfer ihres eigenen Erfolgs. Die starke Einspeisung aus Wind und Sonne führt zu niedrigen Börsenstrompreisen und sinkenden Marktwerten der erneuerbaren Energien. Die Differenz zwischen den niedrigen Marktwerten und der gesetzlichen Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhöht die EEG-Differenzkosten, die der Bundeshaushalt trägt. Bis zum Jahr 2022 wurden diese Kosten über die EEG-Umlage gedeckt, die alle Stromverbraucher zahlen mussten. Diese machen zurzeit 8,8 Mrd. € aus. Schuld sind nicht die erneuerbaren Energien, sondern das aktuelle Strommarktdesign. Dieses Dilemma hat wieder einmal eine heftige Debatte über die EEG-Förderung und das Strommarktdesign ausgelöst.

Bericht der Bundesregierung

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Vergangene Woche befasste sich der Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie mit einem Bericht der Bundesregierung zur Finanzierung des EEG-Kontos im Jahr 2024. Darin heißt es: „Je niedriger der Strompreis an der Strombörse ist, desto niedriger sind die Einnahmen der erneuerbaren Energien und entsprechend höher der EEG-Finanzierungsbedarf. Umgekehrt gilt: Je höher der Börsenstrompreis, desto höher sind die Einnahmen der Erneuerbaren an der Strombörse und umso niedriger der EEG-Finanzierungsbedarf.“ Deshalb unterliege der EEG-Finanzierungsbedarf stets Schwankungen und könne sich im Laufe des Jahres sowohl nach oben als auch nach unten verändern, erklärt die Bundesregierung. Aus diesem Grund überprüften das Wirtschaftsministerium und die Übertragungsnetzbetreiber den Finanzierungsbedarf „unterjährig fortlaufend.“

Energieministerium nimmt Stellung

Wie der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesklimaschutz - und Energie-Ministeriums, Stefan Wenzel (Grüne), im Ausschuss ausführte, seien die EEG-Kosten nicht auf die Ausbaudynamik der Erneuerbaren in den letzten zwei Jahren zurückzuführen. Über das EEG-Konto würden alle Anlagen finanziert, die in den letzten 20 Jahren in Betrieb gegangen seien – und die Kosten des EEG-Kontos gingen zum Großteil auf alte Anlagen zurück. Diese seien weniger effizient und bekämen bei Inbetriebnahme eine höhere Förderung pro Kilowattstunde als Anlagen, die heute neu in Betrieb genommen würden. Insbesondere in den Jahren 2009 bis 2011 seien sehr viele Anlagen mit sehr hohen Fördersätzen dazugekommen. Dieser „Kostenrucksack“ der Vergangenheit müsse auch heute noch getragen werden.

Niedrige Börsenstrompreise seien eigentlich eine gute Nachricht, weil sie Unternehmen und Verbraucher entlasteten, heißt es in dem Bericht. Gleichzeitig erhöhten sie aber den Finanzierungsbedarf für die EEG-Vergütung, die aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werde. Infolge dessen bestehe kurzfristig der Bedarf, mehr Mittel im KTF für die Förderung der erneuerbaren Energien zur Verfügung zu stellen.

Die meisten Fragen der Abgeordneten im Ausschuss bezogen sich auf die Frage, wo das Geld dafür herkommen solle - und wie man in Zukunft damit umgehen wolle.

Anträge der Opposition

Die Fraktionen von CDU und AfD haben derweil im Bundestag zwei Anträge zur Kostensenkung gestellt:

  • Der weitere Erfolg der Energiewende hängt nach Auffassung von CDU/CSU in einem hohen Maß von Kosteneffizienz und Akzeptanz ab. Deshalb dürfe die Kostenfrage nicht zu einer Akzeptanzfrage werden, heißt es in einem Unionsantrag (20/11967) mit dem Titel „Die Energiewende bezahlbar gestalten - Kosten sparen beim Netzausbau“. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darin auf, die Energiewende bezahlbar auszugestalten und Potenziale zur Einsparung von Kosten insbesondere auch bei Umfang und Länge der Netze umfassend zu heben. Der Netzentwicklungsplan müsse systemübergreifende Redundanzen vermeiden. Vor dem Hintergrund der Kostenexplosion müsse über den Bundesbedarfsplan noch vor dessen genereller Überarbeitung und Festschreibung zum Jahresende eine transparente, umfassende und ergebnissoffene Diskussion geführt werden. Künftig notwendige Übertragungs- und Verteilnetze von Strom-, Gas und Wasserstoff sollten verknüpft geplant werden, nach dem Prinzip „kein Ausstieg vor dem Einstieg“und - der Rückbau von Netzen dürfe nicht vor der möglichen Weiternutzung stehen. Zudem solle die europäische Einbettung der Zukunftsnetze gestärkt werden, um Einsparpotenziale und Synergien mit Nachbarstaaten umfangreicher zu heben.

  • Deutschlands Souveränität dürfe durch hohe Importanteile von zum Beispiel Wasserstoff aus Afrika nicht gefährdet werden – hier würde genau eine solche Abhängigkeit entstehen, welche die Bundesregierung ab dem Jahr 2022 durch Verringerung von Importen fossiler Energieträger vorgab, zu reduzieren, heißt es in einem Antrag (20/11975) der AfD-Fraktion mit dem Titel „Kostengünstige und umweltverträgliche synthetische Energieträger und Treibstoffe für mehr Souveränität und Wohlstand“. Darin fordern die Abgeordneten die Bundesregierung unter anderem auf, zwecks Vermeidung zu hoher Importanteile synthetischer Energieträger und Kraftstoffe zunächst erschöpfend alle zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere einheimischer, fossile Energieträger zu nutzen sowie langfristig und die Herstellung „synthetischer“ Energieträger und Kraftstoffe durch Nutzung äußerst kostengünstiger Energiequellen wie der Kernenergie als geeignete Strategie zur langfristigen, strategischen Verfügbarkeit anzuerkennen und dieser Strategie Priorität einzuräumen.

Lösung liegt auf der Hand

Für den Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) kommt die Situation nicht unerwartet: „Der zusätzliche Finanzierungsbedarf auf dem EEG-Konto war absehbar. Der BEE hat darauf bereits in einer ausführlichen Studie 2021 hingewiesen. Die Bundesregierung muss nun schnell handeln, um in Zukunft weiter steigende Kosten zu vermeiden und die Energiewende finanziell sicher aufzustellen“, fordert BEE-Präsidentin Simone Peter.

Die Ausbauziele für erneuerbare Energien seien gemeinsamer Regierungsbeschluss und Voraussetzung für die Einhaltung der Pariser Klimaziele. Zudem würden sie den Standort Deutschland nachhaltig sichern, wie die globalen Investitionen in Klimaschutztechnologien zeigen. „Eine derartige Reform muss konsequent zu Ende gedacht werden, um nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten. Denn trotz der niedrigeren Stromgestehungskosten der Erneuerbaren gegenüber fossilen und atomaren Energien brauchen viele Projekte weiterhin eine finanzielle Absicherung gegenüber Banken, damit die Investitionen gestemmt werden können“, so Peter.

Eine Reform müsse aus drei Bausteinen bestehen:

  1. Umstellung von einer Zeitförderung auf eine zeitlich flexible Absicherung der eingespeisten Strommengen (Mengenförderung),

  2. Anreiz zum Ausbau von Speichern sowie flexibel steuerbaren Verbrauchskapazitäten.

  3. Die bessere Nutzung der bereits vorhandenen Netzinfrastrukturen, die der BEE im Rahmen einer Studie vorgestellt hat.

Diese drei ineinandergreifenden Maßnahmen können die Differenzkosten senken. „Darüber gilt es jetzt zu sprechen, auch weil die Verwerfungen zu immer mehr Zeiten mit Nichtvergütung führen“, fordert auch der Bundesverband Windenergie (BWE). Gemeint sind Zeiten mit negativen Strompreisen an der Börse, die dazu führen, dass Betreiber von Erneuerbaren Energie-Anlagen zeitweise keine Förderung mehr erhalten. Das nehme Projekten die Wirtschaftlichkeit und verringere die Motivation, die dringend erforderlichen Investitionen umzusetzen, so der BWE.

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