Saat- und Rabenkrähen richten auf landwirtschaftlichen Flächen in Baden-Württemberg von Jahr zu Jahr größere Schäden an. Einen Überblick über das Schadensausmaß hat der Landesbauernverband (LBV) gemeinsam mit dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV) ermittelt und in seinem Schadensbericht 2021 ausgewertet.
„Die Beschwerden unserer Bauern häufen sich und die Schäden sind teils massiv“, erklärt Jürgen Maurer, Vorsitzender des Fachausschusses Pflanzliche Produktion im Landesbauernverband auf dem landwirtschaftlichen Betrieb von Klaus Brodbeck in Stuttgart-Möhringen.
„Praktikable und effektive Abwehrmaßnahmen gibt es kaum. Die Ausnahmegenehmigungen zur Bestandsregulierung im Einzelfall sind langwierig und erfolgen meist zu spät. Wir fordern die Landesregierung auf, die Probleme der landwirtschaftlichen Betriebe ernst zu nehmen und gemeinsam mit den Bauernverbänden praxistaugliche und einheitliche Lösungen zu finden.“
Vögel fallen in Schwärmen ein
Die Maissaat im Land ist in vollem Gange und in vielen Regionen des Landes fallen Saat- und Rabenkrähen in Schwärmen mit einer Größe von bis zu 200 Vögeln auf die Äcker ein und fressen das frisch gesäte Saatgut auf. „Von 24 Kulturarten ist Mais mit rund 60 Prozent der Schäden auf Platz eins im Ranking der Ackerkulturen. Das Ausmaß kann dabei bis zum Totalausfall reichen“, sagt Maurer.
Er spricht von bis zu 20.000 € Schaden je Betrieb, wie Landwirte gemeldet hätten. Bei Sonderkulturbetrieben gingen die Einbußen teils bis zu 25.000 €. Auf dem Speisezettel der schwarzen Vögel stünden neben Sonderkulturen wie Obst und Gemüse auch weitere Kulturen wie Zuckerrüben, Sonnenblumen, Winterweizen und Sojabohnen. Rebenstecklinge und Weihnachtsbäume seien ebenfalls betroffen.
Bekämpfungsmaßnamen meist unwirksam
Rabenvögel sind ausgesprochen schlau und lernfähig, deshalb lassen sich die Tiere von Vergrämungsmaßnahmen wie Vogelscheuchen, Reflektoren, Blinklichter, Flatterbänder, Windspiele oder Hagelnetze nicht beeindrucken.
„Die Schreckschuss-Maßnahme ist zwar wirksamer, aber durch starke Kritik aus der Bevölkerung wegen Lärmbelästigung kaum anwendbar“, bewertet Fachausschuss-Vorsitzender Maurer die Maßnahme. „Insgesamt haben die verursachten Schäden durch Saat- und Rabenkrähen längst ein nicht mehr tolerierbares Niveau erreicht, so dass eine effektive Bestandsregulierung zwingend erforderlich ist.“
Die Bestände beider Arten rechtfertigen diese Maßnahme. Dazu müsse allerdings die Saatkrähe genauso wie die Rabenkrähe zur Bejagung zugelassen werden. Zudem müssten die Genehmigungen der Vergrämungsabschüsse in den Regionen einheitlich und zeitnah erfolgen.
Landwirtschaftliche Betriebe unterstützen
Die durch Saat- und Rabenkrähen verursachten Schäden in der Landwirtschaft nehmen kontinuierlich zu. Die Kosten für Ernteverluste, Qualitätseinbußen, aber auch Abwehrmaßnahmen belasten die landwirtschaftlichen Betriebe erheblich. „Dieser Zustand ist nicht länger tolerierbar und es müssen Lösungen gefunden werden, um unsere landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen“, fordert Maurer.
Im Verbandsgebiet des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg (LBV) wurde die größte Betroffenheit aus den Regionen Heilbronn, Rhein-Neckar-Kreis, Stuttgart-Filder, Biberach, Ludwigsburg, Karlsruhe, Esslingen und dem Hohenlohekreis gemeldet. Im Verbandsgebiet des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) wurden die größten Schäden aus den Kreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Rastatt, dem Ortenaukreis und Konstanz gemeldet.
Insgesamt wurden 166 Schäden an 24 Kulturarten gemeldet. Über die Hälfte der Schadensmeldungen betraf die Kulturart Mais.